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Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(93) 313 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 502 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [SEK(2001) 1745 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

2) INHALT

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 vertritt die Kommission die Auffassung, dass im Hinblick auf einen Beitritt Zyperns zur Europäischen Union mitunter bedeutende Anpassungen der zypriotischen Rechtsvorschriften im Bereich der Verbraucherpolitik erforderlich sind.

Im Bericht vom November 1998 werden die erzielten Fortschritte anerkannt, aber weitere Anstrengungen verlangt, um die vollständige Übernahme der Rechtsvorschriften und ihre Durchsetzung zu gewährleisten.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 vertritt die Kommission die Ansicht, dass seit dem letzten Bericht, insbesondere auf gesetzgeberischer Ebene, viel erreicht wurde.

Der Bericht vom Oktober 2002 weist darauf hin, dass Zypern bei der Rechtsangleichung und den Verwaltungskapazitäten weit fortgeschritten ist. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Zypern hat keine Übergangsregelungen beantragt.

Aus dem Bericht vom Oktober 2003 geht hervor, dass Zypern die meisten Beitrittsanforderungen in den Bereichen Marktüberwachung und nicht sicherheitsrelevante Maßnahmen erfüllt. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu vollenden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst den Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen (u. a. was irreführende Werbung, Preisauszeichnung, Verbraucherkredite, missbräuchliche Vertragsklauseln, Fernkauf, Pauschalreisen, Teleshopping und Teilzeiteigentum betrifft), die allgemeine Produktsicherheit sowie die Bereiche kosmetische Mittel, Bezeichnung von Textilerzeugnissen und Spielzeug.

Außerdem müssen die neuen EG-Rechtsvorschriften, die vor kurzem erlassen worden sind (Fernverkauf, vergleichende Werbung und Preisangaben) berücksichtigt werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Zypern hat gute Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes - sowohl beim Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen als auch bei der allgemeinen Produktsicherheit - erzielt. Gleichwohl sind weitere Anstrengungen in folgenden Bereichen notwendig:

Sicherheitsrelevante Maßnahmen: Hier steht noch die Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit an sowie die Verbesserung der einschlägigen Kontrollinfrastrukturen, um die Anforderungen in Bezug auf die Marktüberwachung besser zu erfüllen.

Nicht sicherheitsrelevante Maßnahmen: Hier müssen die Verwaltungsstrukturen der Schiedsstellen verstärkt werden, um ihrer wichtigen Rolle für die Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten Rechnung zu tragen.

Verbraucherverbände: Zypern sollte die Verbraucherverbände ermutigen, ihre Mitwirkung in den drei folgenden Bereichen zu verstärken:

  • Gestaltung und Umsetzung der Verbraucherpolitik;
  • Erarbeitung von Sicherheitsnormen für Konsumgüter;
  • Unterstützung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Marktüberwachung.

Letzte Änderung: 14.01.2004

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