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Untersuchung der europäischen Gas- und Elektrizitätssektoren

Eine Sektoruntersuchung der Gas- und Elektrizitätsmärkte verschafft Gewissheit über das Bestehen von Wettbewerbsverzerrungen, die Unternehmen und Verbraucher daran hindern, die Vorteile der Liberalisierung in vollem Umfang zu nutzen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007: „Untersuchung der europäischen Gas- und Elektrizitätssektoren gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (Abschlussbericht)“ [KOM(2006) 851 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Ein gut funktionierender Energiebinnenmarkt gewährleistet Versorgungssicherheit zu wettbewerbsfähigen Preisen und ist der Schlüssel zu wirtschaftlichem Wachstum und zum Wohlstand der Verbraucher innerhalb der Europäischen Union (EU). Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU die europäischen Gas- und Elektrizitätsmärkte vollständig für den Wettbewerb geöffnet.

Eine Untersuchung gemäß der gemeinschaftlichen kartellrechtlichen Regelungen (Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003) ergab, dass auf diesen Märkten Wettbewerbsverzerrungen bestehen, die Unternehmen und Verbraucher daran hindern, die Vorteile der Liberalisierung in vollem Umfang zu nutzen. Mit der Untersuchung konnten die Hemmnisse für die Umsetzung des Binnenmarkts für Gas und Elektrizität ermittelt werden. Zur Beseitigung dieser Hemmnisse wird die Untersuchung ebenfalls beitragen.

Hochgradige Marktkonzentration

Die Großhandelsmärkte entwickeln sich nur langsam und der Grad der Marktkonzentration ist genauso hoch wie vor der Liberalisierung. Die etablierten Gesellschaften haben ihre beherrschende Stellung beibehalten und kontrollieren weitgehend die Elektrizitätserzeugung sowie Einfuhren und Erzeugung von Gas. Ihre Marktmacht besteht nach wie vor, so dass sie über die Möglichkeit verfügen, die Preise zu erhöhen.

Die Verbesserung des Zugangs für neue Marktteilnehmer und der Ausbau der Marktliquidität sind für eine Eindämmung der Marktkonzentration ausschlaggebend. Die zuständigen Behörden müssen unter anderem Abhilfemaßnahmen wie z. B. Energiefreisetzungsprogramme ergreifen.

Vertikale Abschottung des Marktes

Die vertikale Integration von Energieerzeugung, Netz- und Versorgungstätigkeit bringt einen Interessenskonflikt mit sich, da mit den Entscheidungen eher die Interessen der entsprechenden Unternehmen bedient werden als das allgemeine Interesse der Netznutzer.

Die vertikale Abschottung des Marktes schlägt sich in mangelnder Transparenz und in einer Diskriminierung beim Marktzugang nieder, denn die neuen Marktteilnehmer erhalten keinen fairen Zugang zu den wesentlichen Informationen. Außerdem ist diese Abschottung durch ein zu geringes Maß an Investitionen in die Infrastruktur gekennzeichnet sowie durch einen Mangel an verfügbaren Netzkapazitäten. Folglich wird der Marktzugang für die neuen Energielieferanten behindert und es gelingt ihnen nicht, den Endverbraucher zu erreichen. Auf diese Weise werden die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher beschränkt.

Fehlende Marktintegration

Der grenzüberschreitende Wettbewerb ist weiterhin unbedeutend. Schranken für die grenzüberschreitende Versorgung mit Gas und Elektrizität verhindern den Ausbau eines integrierten Energiemarktes. Zu diesen Schranken gehören unzureichende grenzüberschreitende Kapazitäten, langfristige Kapazitätsbuchungen, unzulängliche Investitionen in zusätzliche Kapazitäten sowie eine mangelnde Regulierung bei grenzüberschreitenden Fragen.

Anwendung des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts und Konsolidierung der Regelungen

Zwar reicht die strenge Anwendung des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts allein nicht aus, um die Mängel der Märkte für Gas und Elektrizität zu beheben, dennoch spielt sie für die Stärkung des Wettbewerbs eine entscheidende Rolle. Die Kommission nutzt daher alle Befugnisse, die ihr mit dem Vertrag im Hinblick auf kartellrechtliche Regelungen, Kontrolle der Marktkonzentration und Kontrolle staatlicher Beihilfen gewährt wurden.

Eine Konsolidierung des Regelungsrahmens ist ebenfalls erforderlich. Das geschieht auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission, die diese in ihrer parallel zur Sektoruntersuchung veröffentlichten Mitteilung „Aussichten für den Gas- und Elektrizitätsbinnenmarkt“ dargelegt hat.

Hintergrund

Klagen über Marktzutrittsschranken oder auch über die Schwierigkeiten der Verbraucher, ihren Energielieferanten frei wählen zu können, veranlassten die Kommission dazu, eine Untersuchung der Funktionsweise der Gas- und Elektrizitätsmärkte einzuleiten. Zu den ersten Ergebnissen wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt, in deren Rahmen etablierte Unternehmen aber auch neue Marktteilnehmer im Energiesektor sowie nationale Regulierungsbehörden, Wettbewerbsbehörden, Netzbetreiber und Verbraucher einen Beitrag einreichen konnten. Die Kommission legt den Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung vor.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament vom 10. Januar 2007: „Eine Energiepolitik für Europa“ [KOM(2007) 1 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 10. Januar 2007: „Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt [KOM(2006) 841 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Weitere Informationen sind der Website der GD Wettbewerb „Sektoruntersuchung“ (EN) zu entnehmen.

Letzte Änderung: 05.12.2007

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