Energiebinnenmarkt
Die Schaffung eines echten Energiebinnenmarktes stellt ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union (EU) dar.
Die Existenz eines wettbewerbsorientierten Energiebinnenmarkts ist ein strategisches Instrument, das sowohl den europäischen Konsumenten die Wahl zwischen verschiedenen Gas- und Elektrizitätsversorgern zu fairen Preisen bieten als auch allen Unternehmen den Zugang zum Markt ermöglichen soll, insbesondere den kleinsten unter ihnen sowie denjenigen, die in erneuerbare Energien investieren. Des Weiteren soll ein Rahmen für das Funktionieren des Mechanismus für den Handel mit CO2-Emissionsrechten sichergestellt werden.
Zur Verwirklichung des europäischen Energiebinnenmarktes braucht es vor allem ein sicheres und kohärentes europäisches Energienetz und folglich Investitionen in die Infrastrukturen. Ein tatsächlich vernetzter Markt trägt dann zur Diversifizierung und dadurch wiederum zur Versorgungssicherheit bei.
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EIN WETTBEWERBSORIENTIERTER BINNENMARKT
- Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
- Erdgasbinnenmarkt
- Elektrizitätsbinnenmarkt (bis März 2011)
- Gasbinnenmarkt (ab März 2011)
- Elektrizitätsbinnenmarkt (ab 2011)
- Aussichten für den Erdgas- und den ElektrizitätsbinnenmarktArchiv
- Untersuchung der europäischen Gas- und ElektrizitätssektorenArchiv
- Transparenz der Gas- und Strompreise
- Energiebinnenmarkt: Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
- System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
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EIN VERNETZTER BINNENMARKT
- Grünbuch: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
- Transeuropäische Energienetze
- Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze
- Vorrangiger Verbundplan
- Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen
- Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel (bis März 2011)
- Erdgasfernleitungsnetze (ab 2011)
- Grenzüberschreitender Stromhandel (ab 2011)
- Intelligente Stromnetze
- ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN
- STEUERWESEN



