EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht

Zurück zur EUR-Lex-Startseite

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Energie

energy

Die sich mehrenden Erkenntnisse über den Klimawandel und die steigende Energieabhängigkeit haben die Entschlossenheit der Europäischen Union (EU) verstärkt, der weltweit erste klimaneutrale Kontinent einschließlich Wirtschaft zu werden und dafür zu sorgen, dass die verbrauchte Energie sicher, ungefährlich, wettbewerbsfähig, lokal erzeugt und nachhaltig ist.

Der europäische Grüne Deal zielt darauf ab, die Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik der EU so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden, mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, wie es im Europäischen Klimagesetz als verbindliche Verpflichtung festgelegt ist. Die Energieziele sind entscheidend: Erzeugung sauberer Energie durch technologische Forschung und Innovation sowie Investitionen in renovierte, energieeffiziente Gebäude.

Diese Ziele beruhen auf der Strategie für eine Energieunion (2015), die zusammen mit der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion die Dimensionen der EU-Energiepolitik festlegt.

  • Die Energiequellen der EU, von fossilen Brennstoffen über Kernenergie bis hin zu erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Biomasse, Erdwärme, Wasserkraft und Gezeiten) werden diversifiziert, um die Energiesicherheit zu gewährleisten.
  • Ein vollständig integrierter, effizienter Energiebinnenmarkt ohne technische oder rechtliche Hindernisse wird verwirklicht.
  • Die Energieeffizienz und der Verbund der Energienetze werden verbessert und die Emissionen verringert.
  • Im Einklang mit den im Übereinkommen von Paris eingegangenen Verpflichtungen wird ein Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft realisiert.
  • Die Forschung im Bereich der CO2-armen und sauberen Energietechnologien wird gefördert und Forschung und Innovation erhalten Priorität, um die Energiewende voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Mit Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird eine spezifische Rechtsgrundlage für den Energiebereich geschaffen, die auf geteilten Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten beruht und sie zu einer gemeinsamen Energiepolitik führt.