Versorgungssicherheit, Dimension und Erweiterung
Zur umfassenden Verwirklichung des Ziels einer sicheren, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Energie muss die Europäische Union (EU) die entwickelten Länder und die Entwicklungsländer einbeziehen und mit ihnen zusammenarbeiten, seien sie nun Produzenten, Transitländer oder Konsumenten. Im Interesse von Effizienz und Kohärenz ist es daher wesentlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in internationalen Energiefragen mit einer Stimme sprechen.
Vor dem Hintergrund ihrer Importabhängigkeit, die sie verletzbar macht, eventueller Energiekrisen und der Ungewissheit, die auf der zukünftigen Versorgung lastet, muss die EU insbesondere darauf bedacht sein, Maßnahmen und Partnerschaften zur Sicherstellung ihrer Energieversorgung auf den Weg zu bringen.
Die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Energiebereich durch die Beitrittsländer ist ein unverzichtbarer Bestandteil für den erfolgreichen Abschluss des EU-Beitrittsprozesses.
- VERSORGUNGSSICHERHEIT
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ÄUSSERE DMENSION
- Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft
- Europäische Energiecharta
- Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Energiefazilität zu Gunsten der AKP-Länder
- Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern im Energiebereich
- Schwarzmeersynergie
- Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung
- Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie
- Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit
- Zusammenarbeit Europa-MittelmeerArchiv
- ERWEITERUNG
Siehe auch
- Internationale Abkommen (EN).



