Energieeffizienz
Die Senkung des Energieverbrauchs und die Vermeidung von Energieverschwendung sind wesentliche Ziele der Europäischen Union (EU). Durch die Förderung einer verbesserten Energieeffizienz trägt die EU entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Versorgungssicherheit sowie zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll über Klimaänderungen bei.
Es bestehen umfassende Einsparungspotenziale, insbesondere in den Sektoren mit hohem Energieverbrauch wie etwa im Gebäudebereich, in der verarbeitenden Industrie, im Bereich Energieumwandlung sowie im Verkehr.
Ende 2006 hat sich die EU verpflichtet, bis zum Jahr 2020 20 % ihres jährlichen Verbrauchs an Primärenergie einzusparen. Um dieses Ziel zu erreichen, mobilisiert sie die Bürger, die öffentlichen Entscheidungsträger und die Marktakteure und legt unter anderem Mindestnormen für die Energieeffizienz sowie Regeln zur Kennzeichnung von Produkten, Dienstleistungen und Infrastrukturen fest.
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POLITISCHE LEITLINIEN
- Energieeffizienzplan 2011
- Energieeffizienz im Jahr 2020
- Aktionsplan für Energieeffizienz (2007-2012)
- Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)
- Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Grünbuch zur EnergieeffizienzArchiv
- Programm Intelligente Energie für Europa" (2003-2006)Archiv
- Aktionsplan für Energieeffizienz (2002-2006)Archiv
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VERWIRKLICHUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ
- Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
- Die Kraft-Wärme-Kopplung
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Verwirklichung der energieeffizienz
- Energieverbrauch von Produkten: Information und Kennzeichnung (ab 1. Juli 2011)
- Kennzeichnung von Reifen
- Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Geräte
- Ökodesign-Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen und Vorschaltgeräte
- Haushaltsgeräte: Kennzeichnung des Energieverbrauchs (bis 2011)Archiv
- Energieeffizienz von Bürogeräten: Programm „Energy Star“ (EU-USA)
- Warmwasserheizkessel



