Europäisches System Integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS)
Mit dieser Verordnung wird das Europäische System Integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) eingeführt. Sie bietet den gesetzlichen Rahmen für Verbesserungen bei der Aktualität, dem Erfassungsbereich und der Vergleichbarkeit der Datenerhebungen.
VORSCHLAG
Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) (Text von Bedeutung für den EWR).
ZUSAMMENFASSUNG
Mit dieser Verordnung wird das Europäische System Integrierter Sozialschutzstatistiken, genannt ESSOSS, eingeführt. Sie sieht Folgendes vor:
- einen methodischen Rahmen auf der Grundlage von gemeinsamen Normen, Definitionen, Klassifizierungen und Verbuchungsregeln zur Aufbereitung von Statistiken auf vergleichbarer Grundlage zum Nutzen der Gemeinschaft;
- Fristen für die Übermittlung der erstellten Statistiken.
Die Statistiken im Zusammenhang mit dem ESSOSS-Kernsystem decken die Finanzströme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben des Sozialschutzes ab (quantitative und qualitative Daten). Sie betreffen die verschiedenen Sozialschutzsysteme.
Das Kernsystem wird um Module zur Abdeckung zusätzlicher statistischer Informationen über bestimmte Aspekte des Sozialschutzes erweitert.
Anwendungsbereich des Systems
ESSOSS umfasst Statistiken über Finanzströme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben des Sozialschutzes.
Die Daten werden ab 2008 erhoben.
Modul Rentenempfänger
Ab dem ersten Jahr der Datenerhebung im Rahmen dieser Verordnung erfolgt die Erweiterung um ein jährliches Modul Rentenempfänger.
Zusätzliche Module
Bis Ende 2008 werden in allen Mitgliedstaaten Pilot-Datenerhebungen für das Haushaltsjahr 2005 für ein Modul Nettosozialschutzleistungen durchgeführt.
Auf der Grundlage einer Zusammenfassung dieser nationalen Pilot-Datenerhebungen wird - allerdings nicht vor dem Jahr 2010 - eine Entscheidung über die Einführung dieses Moduls und den Anlauf einer umfassenden Datenerhebung herbeigeführt.
Datenquellen
Die Statistiken stützen sich je nach Verfügbarkeit in den Mitgliedstaaten sowie nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten auf Register und andere administrative Quellen, Erhebungen und Schätzungen.
Durchführungsbestimmungen
In den Durchführungsbestimmungen für die Verordnung sind die detaillierte Zuordnung der einschlägigen Daten, die Definitionen, die Formate für die Datenübermittlung, die Übermittlung der Ergebnisse, die Kriterien für die Qualitätsmessung und die Aktualisierung der Verbreitungsregelungen geregelt.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
| Verordnung (EG) Nr. 458/2007 | 20.5.2007 | - | ABl. L 113 vom 30.4.2007 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EU) Nr. 263/2011 der Kommission vom 17. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) in Bezug auf den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen.



