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Aktive Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, eine integrierte und umfassende Strategie für die aktive Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen festzulegen. Diese Strategie soll aus drei aufeinander abgestimmten Pfeilern bestehen, die die Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen zur aktiven Eingliederung bilden sollen: ausreichende Einkommensunterstützung, integrative Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen.

RECHTSAKT

Empfehlung der Kommission 2008/867/EG vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen [Amtsblatt L 307 vom 18.11.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen zu ergreifen. Zu diesem Zweck empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, eine integrierte umfassende Strategie zu gestalten und durchzuführen. Diese Strategie sollte aus folgenden drei Pfeilern bestehen:

  • ausreichende Einkommensunterstützung;
  • integrative Arbeitsmärkte;
  • Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen.

Die Maßnahmen sollten die Beschäftigung von Arbeitsfähigen zu Einkommen, die ein Leben in Würde ermöglichen, unterstützen und die Teilhabe an der Gesellschaft durch diejenigen, die keiner Beschäftigung nachgehen können, fördern.

Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die Wirksamkeit der Maßnahmen zur aktiven Eingliederung zu gewährleisten, und zwar durch:

  • eine geeignete Gewichtung der obengenannten drei Pfeiler der Strategie;
  • integrierte Durchführung der Strategie (alle drei Pfeiler);
  • Koordinierung der Strategien bei den lokalen, regionalen, nationalen und EU-Behörden;
  • Einbeziehung aller relevanten Akteure bei der Entwicklung, Durchführung und Bewertung der Strategie.

Die Strategien zur aktiven Eingliederung sollten insbesondere die sozialen Grundrechte, die Förderung der Chancengleichheit für alle, die spezifischen Bedürfnisse benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen und die lokalen und regionalen Gegebenheiten berücksichtigen. Zudem sollten diese Strategien dazu beitragen, die intergenerationale Übertragung von Armut zu verhindern.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, Strategien zur aktiven Eingliederung zu organisieren und durchzuführen und dabei die in dem Dokument festgelegten detaillierten gemeinsamen Grundsätze sowie praktischen Leitlinien einzuhalten. Im Hinblick auf

  • eine ausreichende Einkommensunterstützung sollten die Mitgliedstaaten den Anspruch jedes Einzelnen auf angemessene Zuwendungen und Leistungen als Teil der umfassenden und konsistenten Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung anerkennen;
  • integrative Arbeitsmärkte sollten die Mitgliedstaaten arbeitsfähige Personen bei der Aufnahme und Wiederaufnahme einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Beschäftigung und ihrem Verbleib darin unterstützen;
  • den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen sollten die Mitgliedstaaten zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Eingliederung sicherstellen, dass alle Bedürftigen angemessene soziale Unterstützung erhalten.

Den Mitgliedstaaten wird ebenso empfohlen, die notwendigen Zuwendungen und Leistungen im Rahmen der Sozialschutzinstrumente unter Berücksichtigung der Wirtschafts- und Etatzwänge sicherzustellen. Maßnahmen zur aktiven Eingliederung können auch aus den Mitteln der Strukturfonds finanziert werden. Informationen über Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten, die allen zur Verfügung stehen, müssen in großem Umfang bekannt gemacht werden, wenn möglich unter Nutzung der Informationstechnologien.

Zudem sollten die Mitgliedstaaten die Verwaltungsverfahren vereinfachen. Gleichzeitig sollte der Zugang der Betroffenen zu den Mechanismen für Widerspruch erleichtert werden.

Schließlich empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten auch, Schritte zur Verbesserung der Indikatoren und statistischen Daten über soziale Eingliederung zu unternehmen. Die offene Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung (OKM) sollte zur Überwachung und Bewertung dieser Strategien auf der Grundlage der engen Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Sozialschutz und dem Beschäftigungsausschuss und mit Unterstützung von aus dem Programm Progress finanzierten Maßnahmen angewandt werden.

Die Maßnahmen zur aktiven Eingliederung sollten mit der Lissabon-Strategie hinsichtlich deren Zielsetzungen zum sozialen Zusammenhalt übereinstimmen.

Hintergrund

Armut und soziale Ausgrenzung werden insbesondere in der Empfehlung 92/441/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über gemeinsame Kriterien für ausreichende Zuwendungen und Leistungen im Rahmen der Systeme der sozialen Sicherung behandelt. Diese Empfehlung gilt auch weiterhin, aber zusätzliche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um sie vollständig umzusetzen. Später geschaffene Instrumente schließen unter anderem die OKM im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung sowie die Europäische Beschäftigungsstrategie ein. Darüber hinaus erfordern die anhaltenden Probleme, insbesondere im Hinblick auf Armut und Arbeitslosigkeit, eine Modernisierung der Sozialschutzsysteme und die Entwicklung von umfassenden und integrierten Strategien. Dies entspricht den Zielen des Ansatzes zur „sozialen Eingliederung“, bei dem die Sozialleistungen durch Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung und durch den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen ergänzt werden.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission zur aktiven Eingliederung.

Letzte Änderung: 03.12.2008

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