Europäischer Beratender Ausschuss für Statistik
Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik soll an der Entwicklung der Politik im Bereich der statistischen Information und an der Rationalisierung im Bereich der Erstellung von Daten auf europäischer Ebene mitwirken.
RECHTSAKT
Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und zur Aufhebung des Beschlusses 91/116/EWG des Rates [Amtsblatt L 73 vom 15.3.2008].
ZUSAMMENFASSUNG
Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik ist ein beratendes Organ, das an der Ausarbeitung und der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik im Bereich statistischer Information beteiligt ist.
Der Ausschuss sollte zu einer engen Zusammenarbeit bei der Programmplanung und damit zur Verbesserung des staatlichen Handelns im Europäischen Statistischen System und der Qualität der Gemeinschaftsstatistiken beitragen.
Der Ausschuss sollte die Anregungen der Nutzer, der Auskunftgebenden und der Produzenten statistischer Daten in Bezug auf die gemeinschaftspolitischen Ziele im Bereich der statistischen Information kanalisieren.
Aufgabe
Die Kommission konsultiert den Ausschuss während der Ausarbeitung des Statistischen Programms der Gemeinschaft.
Der Ausschuss gibt Stellungnahmen zum Programm ab, insbesondere in Bezug auf:
- die Relevanz des statistischen Programms der Gemeinschaft für die Erfordernisse der europäischen Integration und Entwicklung;
- die Relevanz des Statistischen Programms der Gemeinschaft für das Tätigwerden der Gemeinschaft angesichts der wirtschaftlichen, sozialen und technischen Veränderungen;
- die ausgewogene Verteilung von Prioritäten und Ressourcen auf verschiedene Bereiche des Programms;
- die Frage, ob ausreichende Mittel zur Umsetzung des Programms zur Verfügung stehen;
- die Kosten für die Bereitstellung von Daten durch die Lieferanten statistischer Information.
Der Ausschuss berät die Kommission über die Entwicklung und Verwendung statistischer Daten der Gemeinschaft.
Beziehung zu den anderen Gremien und Organen
Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission oder des Rates gibt der Ausschuss Stellungnahmen ab über:
- die Politik der statistischen Information der Gemeinschaft;
- die Prioritäten des statistischen Programms der Gemeinschaft;
- die Bewertung bestehender Statistiken;
- die Datenqualität und deren Verbreitungspolitik.
Er erfüllt seine Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für das Statistische Programm und dem Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken. Gleichzeitig arbeitet er mit den nationalen Beiräten und Statistiknutzern zusammen.
Zusammensetzung
Der Ausschuss besteht aus 24 Mitgliedern mit einer Amtszeit von fünf Jahren, wobei eine einmalige Wiederernennbarkeit zulässig ist.
Die Mitglieder werden in ausgewogenem Verhältnis ausgewählt von:
- der Kommission, die nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates 12 Mitglieder auf der Grundlage einer von den Mitgliedstaaten vorgelegten Liste ernennt. Die Kommission stellt dabei sicher, dass Nutzer, Auskunftgebende und andere Akteure im Bereich der Gemeinschaftsstatistiken gleichermaßen vertreten sind;
- den betroffenen Organen und Institutionen, die direkt 11 Mitglieder ernennen, also einen Vertreter pro Institution (Europäisches Parlament, Rat, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Europäische Zentralbank, Ausschuss für das Statistische Programm (2 Vertreter), Verband europäischer Unternehmen, Europäischer Gewerkschaftsbund, Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe, Europäischer Datenschutzbeauftragter. Der Generaldirektor von Eurostat ist kraft seines Amtes Mitglied ohne Stimmrecht).
Der Ausschuss wählt seinen Vorsitzenden für eine Amtszeit von fünf Jahren, wobei eine einmalige Wiederernennbarkeit zulässig ist.
Das Sekretariat wird ebenso wie die thematischen Arbeitsgruppen von der Europäischen Kommission geführt.
Kontext
Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik ersetzt den Europäischen Beratenden Ausschuss für statistische Information im Wirtschafts- und Sozialbereich.
BEZUG
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Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
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Beschluss 234/2008/EG |
15.6.2008 |
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L 73 vom 15.3.2008 |



