EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Den Strukturwandel begleiten: Eine Industriepolitik für die erweiterte Union

Die Industrie steht bei den Bestrebungen der Europäischen Union, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, um die Ziele von Lissabon zu erreichen, im Mittelpunkt. In dieser Mitteilung werden die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Gefahr der Deindustrialisierung im neuen Kontext der Globalisierung untersucht. Die Kommission möchte eine Industriepolitik initiieren, die zu mehr Wettbewerbsfähigkeit führt, um den Strukturwandel der Industrie in einem Europa des Wissens begleiten zu können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. April 2004 - Den Strukturwandel begleiten: Eine Industriepolitik für die erweiterte Union [KOM/2004/0274 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission beabsichtigt, eine Industriepolitik für die Europäische Union (EU) auszuarbeiten, die auf die aktuellen Herausforderungen zugeschnitten ist, insbesondere auf Auswirkungen der Erweiterung und des internationalen Wettbewerbs. Mit dieser Politik sollen die Wettbewerbsfähigkeit gefördert und ein geeigneterer Rechtsrahmen geschaffen werden, damit die europäische Industrie auch in Zukunft für Arbeitsplätze, Innovation und Wachstum sorgen kann.

Die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen müssen dafür sorgen, dass im Zentrum des Strukturwandels der europäischen Industrie die Produktionsfaktoren eines erweiterten Europas und die Innovationsfähigkeit eines Europa des Wissens stehen.

Keine Deindustrialisierung, sondern notwendige strukturelle Anpassungen

Zwar kann die Kommission keine allgemeine Deindustrialisierung in der EU feststellen, doch vollzieht sich in der Industrielandschaft Europas ein tief greifender Strukturwandel. Hierbei handelt es sich um eine Umverteilung von Arbeitsplätzen und Ressourcen aus sehr produktiven oder wettbewerbsintensiven Sektoren hin zu solchen, in denen komparative Vorteile bestehen. Für die EU als Ganzes sind diese strukturellen Veränderungen von Vorteil, doch können sie für die betroffenen Branchen oder Regionen sehr schmerzlich sein.

Diese Verlagerung von Beschäftigung und Ressourcen muss indes durch Forschungs- und Innovationsanstrengungen flankiert werden, damit die komparativen Vorteile der EU in Sektoren mit hoher Wertschöpfung erhalten werden können. Der internationale Wettbewerbsdruck nimmt seit einigen Jahren zu und greift auf mehr Wirtschaftszweige über. Von den Produktionsverlagerungen in die Schwellenländer sind nicht mehr nur die traditionellen Branchen mit hoher Arbeitsintensität, sondern in zunehmendem Maße auch der Hochtechnologie- und der Dienstleistungssektor betroffen. Nur mit einer wettbewerbsorientierten Industriepolitik kann Europa vollauf von der Globalisierung der Industrie profitieren.

Die Chancen der Erweiterung

Die im Jahr 2004 vollzogene Erweiterung eröffnet der europäischen Industrie große Chancen - vorausgesetzt, die Umstrukturierung der betroffenen Wirtschaftszweige wird nicht durch nationale Schutzmaßnahmen erschwert. Auf der Nachfrageseite ist der Binnenmarkt um kräftig wachsende nationale Verbrauchermärkte erweitert worden. Auf der Angebotsseite können die Unternehmen ihre Produktion so umgestalten, dass sie die Wettbewerbsvorteile der neuen Mitgliedstaaten nutzen können.

Beim Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft kommt den neuen Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle zu. Ihr Beitritt kann der Wirtschaftsleistung Impulse verleihen und den Binnenmarkt angesichts der Konkurrenz aus Drittländern dynamischer gestalten. Die Wettbewerbsvorteile der neuen Mitgliedstaaten dürften es möglich machen, einen Teil der Produktion innerhalb der EU zu verlagern statt nach Asien. Die am stärksten von der Anwesenheit neuer Unternehmen betroffenen Industriezweige sind das Ernährungsgewerbe, der Fahrzeugbau und der Bereich Metallerzeugung und -Bearbeitung sowie Herstellung von Metallerzeugnissen.

Instrumente zur Begleitung des Strukturwandels

Im Einklang mit den in der Mitteilung von 2002 über die Industriepolitik in einem erweiterten Europa festgelegten Prioritäten möchte die Kommission die öffentlichen Akteure in drei Aktionsbereichen mobilisieren, um die strukturellen Änderungen in der europäischen Industrie zu begleiten.

Der erste Aktionsbereich betrifft die für die Industrietätigkeit in der EU geltenden Vorschriften und Gesetze. Ziel ist es, die Rechtsvorschriften besser an den Bedarf der Unternehmen anzupassen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Der Schwerpunkt muss dabei auf der Wettbewerbsfähigkeit und auf der Analyse des Zusammenwirkens der verschiedenen Vorschriften auf die einzelnen Wirtschaftssektoren liegen.

Das zweite Ziel besteht in einer besseren Koordinierung der Maßnahmen der EU in den verschiedenen die Industrie betreffenden Bereichen, insbesondere in Forschung, Wettbewerb, Beschäftigung und regionaler Entwicklung. Die Kommission möchte das Potenzial dieser Bereiche mobilisieren, damit die Produktivität gesteigert und die Nutzung vorhandener Kenntnisse gefördert werden kann. Allgemein gesprochen kann durch die Schaffung von Synergien zwischen verschiedenen Aktionsbereichen der EU die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gestärkt werden.

Der dritte Aktionsbereich betrifft die sektorale Dimension der EU-Industriepolitik.. Die Kommission beabsichtigt, die Außenwirkung der Industrie der EU durch Schlüsselbranchen zu verbessern, was unter Beteiligung der Betroffenen geschehen soll. Dadurch kann die Wertschöpfung der europäischen Industriepolitik stärker hervorgehoben werden.

Hintergrund

Diese Mitteilung ist Teil der Diskussion über den Beitrag der Industriepolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, die durch die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 anregt wurde. Sie soll der europäischen Industrie helfen, die Ziele zu erreichen, die sich die EU im Jahr 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon gesetzt hat.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 21. November 2003 an den Rat und das Europäische Parlament - Einige Kernpunkte der europäischen Wettbewerbsfähigkeit - Hin zu einem integrierten Konzept [KOM/2003/0704 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 - Industriepolitik in einem erweiterten Europa [KOM/2002/0274 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 23.09.2005

Top