EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Forschung und Innovation in den Dienst von Wachstum und Beschäftigung stellen

Die Europäische Union (EU) zu einer dynamischen wissensbasierten Wirtschaft machen - dies hat die Europäische Kommission als gemeinsame Strategie vorgeschlagen. In der vorliegenden Mitteilung werden die auf europäischer und nationaler Ebene durchzuführenden Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Innovation in Bezug auf Politik, Finanzierung, aber auch Unternehmensführung präzisiert. Darüber hinaus werden die Verpflichtungen und Maßnahmen beschrieben, die im Lissabon-Programm der Gemeinschaft genannt werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 12. Oktober 2005 «Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren» [KOM(2005) 488 endg. - Amtsblatt C 49 vom 28.02.2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Das vom Europäischen Rat von Barcelona im Jahr 2002 gesteckte Ziel war klar: die europäischen Gesamtinvestitionen in die Forschung sollten bis 2010 von 1,9% des BIP auf fast 3% angehoben werden. Das Ziel „3%" und der entsprechende Aktionsplan führten zur Mobilisierung der Mitgliedstaaten. Die meisten von ihnen haben Ziele festgelegt, die - falls sie erreicht werden - die Investitionen in die Forschung in der EU bis 2010 auf 2,6% des BIP ansteigen lassen werden.

Inzwischen stagniert jedoch die Forschungsintensität anstatt anzusteigen. In den meisten Mitgliedstaaten reicht der Anstieg der öffentlichen und privaten Investitionen in dem Bereich nicht aus. Auch die Vielfalt und die Ambitionen der politischen Maßnahmen bleiben weit hinter dem zurück, was ihre nationalen Zielvorgaben erfordern. Was das Gesamtziel angeht ist die Bilanz recht enttäuschend.

Weltweit steht die EU im Wettbewerb mit Ländern wie den Vereinigten Staaten, Japan, China, Indien und Brasilien. Unter diesen Bedingungen ist es für sie schwierig, an Attraktivität für Investitionen in den Bereichen Forschung und Innovation zu gewinnen.

Ziele

Um Wissen und Innovation voll und ganz in den Dienst des Wachstums zu stellen müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen auf vier Bereiche konzentrieren:

  • die politischen Maßnahmen der EU;
  • die EU-Fördermittel;
  • die Unternehmen;
  • die Forschungs- und Innovationspolitik.

Die EU-Politik im Dienst von Forschung und Innovation

Die Kommission weist in dieser Mitteilung darauf hin, dass die EU ein ´"kalkulierbares und günstiges Regelungsumfeld" für Forschung und Innovation schaffen muss. Es geht darum, die Angleichung aller politischen Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu fördern, um Forschung und Innovation zu unterstützen.

Die staatlichen Beihilfen sind ein wesentliches politisches Hilfsmittel für die Entwicklung von Forschung und Innovation. Um ihre Auswirkungen zu bewahren und zu optimieren lancierte die Kommission vor kurzem ein Konsultationsdokument über staatliche Innovationsbeihilfen. Es enthält konkrete Vorschläge zur besseren Einbindung dieser Beihilfen auf gemeinschaftlicher Ebene und somit zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten und der Rechtssicherheit. Auch die Förderung der Öko-Innovation gehört zu den Zielen der Kommission.

Ein weiterer wichtiger Bereich im Zusammenhang mit Forschung und Innovation ist der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (IP). Für die meisten Hochtechnologieunternehmen handelt es sich hierbei um eine Grundsatzfrage. Die EU braucht also ein angemessenes Schutzsystem, um für diese Unternehmen attraktiv zu sein. In dieser Hinsicht stellt die Einführung der Gemeinschaftsmarke und des Gemeinschaftsmusters bzw. -modells einen wichtigen Fortschritt dar.

Darüber hinaus beschloss die Kommission, die vorhandenen Informations- und Hilfsdienste wie beispielsweise den „ IPR Helpdesk " zu verstärken, gleichzeitig aber auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den für IP zuständigen einzelstaatlichen Stellen zu fördern. Für 2006 plant die Kommission ferner die Aufnahme eines Dialogs mit der Industrie und anderen Betroffenen, um festzulegen, was noch getan werden kann, um der europäischen Industrie einen soliden IP-Rahmen zu verleihen.

Die EU steht auch vor der Herausforderung, für mehr Forscher attraktiv zu werden. Hier besteht das Ziel darin, durch eine stärkere Diversifizierung der Kompetenzen und Laufbahnen auf länderübergreifender Ebene einen offenen und wettbewerbsfähigen europäischen Arbeitsmarkt für Forscher zu schaffen. Trotz der erzielten Fortschritte auf nationaler und europäischer Ebene bringt die Mobilität nach wie vor Hindernisse für die Forscher mit sich, insbesondere was Rechts-, Verwaltungs- und Informationsprobleme angeht. Zur Lösung dieser Probleme wird die Kommission:

  • die Anwendung und Entwicklung von Maßnahmen zur Überwindung der Hindernisse für Forscher, die sich für Mobilität entschieden haben, weiterführen (in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten);
  • die Verbesserung des Images der Forscher unterstützen und die Mitgliedstaaten dazu bewegen, dies ebenfalls zu tun.

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission ein «Handbuch über öffentliche Auftragsvergabe, Forschung und Innovation» zu veröffentlichen, um zur Sensibilisierung auf die Vorteile der Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung von Forschung und Innovation beizutragen. Es geht insbesondere darum, die Möglichkeiten bekannt zu machen, die die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum öffentlichen Auftragswesen bieten.

Schließlich beabsichtigt die Kommission, Leitlinien vorzuschlagen, die eine optimale Nutzung von Steueranreizen für Forschung und Entwicklung unterstützen sollen.

Abschließend werden die Mitgliedstaaten zur Förderung von Forschung und Innovation dazu aufgerufen:

  • die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in diesem Sinne umzusetzen;
  • die Möglichkeiten des neuen Regelungsrahmens so weit wie möglich auszuschöpfen;
  • das Gemeinschaftspatent anzunehmen und in der Zwischenzeit das geltende System zu verbessern;
  • die Maßnahmen der Kommission in Bezug auf Humanressourcen im Bereich der Forschung zu unterstützen;
  • die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge gegebenenfalls durch Erfahrungsaustausch zu überprüfen und die Möglichkeiten der neuen Rechtsvorschriften zu nutzen;
  • die zukünftigen Leitlinien unter Berücksichtigung der nationalen Rahmenbedingungen auf freiwilliger Basis umzusetzen.

Forschung, Innovation und europäische Fördermittel

Die öffentlichen Hilfsprogramme sind für Forschung und Innovation unerlässlich. Diesem Bereich muss deshalb bei der Verteilung öffentlicher Ausgaben auf allen Ebenen Priorität eingeräumt werden. Außerdem müssen zur Ankurbelung privater Investitionen die verschiedenen staatlichen Fördermechanismen besser genutzt werden, wie beispielsweise Finanzhilfen, Eigenkapitalinstrumente oder Bürgschaftsregelungen und sonstige Risikoteilungsmechanismen.

In dieser Richtung wurden von der Kommission bereits mehrere Instrumente eingeführt oder vorgeschlagen:

Bei der Finanzierung wurden für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 bereits wichtige Anstrengungen unternommen. Trotzdem müssen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch Maßnahmen vereinbart werden.

Auf europäischer Ebene wird die Kommission:

  • insbesondere durch die „ Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik " zur Nutzung der Strukturfonds zur Förderung von Forschung und Innovation anregen. Ähnliche Bemühungen gibt es im Rahmen des Europäischen Sozialfonds;
  • den besseren Zugang zu Finanzmitteln für innovative KMU fördern;
  • die Entwicklung neuer Technologien und ihre Umsetzung in marktfähige Produkte fördern;
  • nationale und regionale Programme für Forschung und Innovation und andere Finanzierungsquellen mobilisieren.

Auf nationaler Ebene geht es darum:

  • die Vorschläge der Kommission zu den Struktur- und Kohäsionsfonds anzunehmen;
  • die breite Palette neuer Möglichkeiten, die diese Fonds sowie der Fonds für die ländliche Entwicklung im Bereich von Forschung und Innovation bieten, in vollem Umfang zu nutzen;
  • die Eigenkapital- und Bürgschaftsprogramme voll zu nutzen;
  • die Finanzgemeinschaften dazu zu verpflichten, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern;
  • die gemeinschaftlichen Stützungsregelungen so weit wie möglich zur Förderung der grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu nutzen.

Forschung und Innovation im Mittelpunkt der Unternehmen

Forschung und Innovation tragen zum Wachstum und Reichtum der Unternehmen bei, und zwar umso mehr, wenn sie sich zu Clustern * oder Netzwerken zusammenschließen. Um diese Annäherung von Forschung und Industrie aufrechtzuerhalten müssen verschiedene Initiativen sowohl auf europäischer Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten unterstützt werden.

Als Reaktion auf die derzeitige Fragmentierung des europäischen Forschungs- und Innovationssystems ist vorgesehen:

  • EU-Leitlinien zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Wissenstransfers zwischen Forschung und Industrie aufzustellen und umzusetzen;
  • Innovationspole sowie forschungsorientierte und industrielle Cluster zu fördern;
  • die Strukturfonds in vollem Umfang für die Entwicklung von Innovationspolen zu nutzen und an EU-Initiativen zugunsten von Clustern * und ihrer Vernetzung teilzunehmen (Europe-INNOVA, „Wissensorientierte Regionen");
  • spezifische Unterstützungsdienste für Unternehmen zu erbringen, insbesondere für KMU;
  • die Strukturfonds und das Netz der Innovation Relay Centres in vollem Umfang zu nutzen;
  • Synergien mit anderen Unterstützungsnetzen für Unternehmen (Euro Info Centres) zu fördern;
  • bewährte Verfahren des Innovationsmanagements durch Entwicklung neuer Selbstbewertungsinstrumente und Schaffung eines neuen europäischen Innovationspreises zu fördern;
  • eine Strategie und Mechanismen zur Förderung innovativer Dienstleistungen in der EU auszuarbeiten und umzusetzen;
  • ein europäisches Überwachungssystem für industrielle Innovation und Forschung einzurichten, um Überwachung und Analyse privater Forschungsinvestitionen und sektoraler Innovationsleistungen zu erweitern;
  • die Ergebnisse der Überwachung und Analyse auf EU-Ebene zu berücksichtigen.

Verbesserte Forschungs- und Innovationspolitik

Angesichts der heterogenen (nationalen und regionalen) Forschungs- und Innovationssysteme, die einen Mangel an Effizienz zur Folge haben, müssen die Regionen, die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen kohärente und sich gegenseitig unterstützende politische Maßnahmen entwickeln. Diese Vorgehensweise entspricht der überarbeiteten Lissabon-Strategie.

Konkret müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Überwachung und Unterstützung der nationalen forschungs- und innovationspolitischen Entwicklungen durch die Kommission;
  • angepasste Umsetzung der nationalen Reformprogramme durch die Mitgliedstaaten;
  • Weiterentwicklung und Nutzung von Instrumenten für die Politikanalyse, wie beispielsweise die Synoptische Übersicht über die Innovationsleistungen -und -politik in Europa («European TrendChart on Innovation») und das integrierte Informationssystem über nationale Forschungspolitiken (ERAWATCH) durch die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten;
  • Bereitstellung und Nutzung von europäischen Lernplattformen und Plattformen für die politische Koordinierung, insbesondere der forschungspolitischen Maßnahmen, unter der Schirmherrschaft des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST);
  • Verstärkung der grenzüberschreitenden politischen Zusammenarbeit.

Hintergrund

Die vorliegende Mitteilung geht auf die Lancierung der neuen Partnerschaft von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung zurück, die Wissen und Innovation zu einem der drei Hauptaktionsbereiche bestimmt. Sie erläutert die Maßnahmen in diesem Bereich im Einklang mit der übergeordneten neuen Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten, die auf den integrierten Leitlinien für die Vorbereitung der nationalen Reformpläne und auf dem Lissabon-Programm der Gemeinschaft aufbaut.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Cluster: der Begriff "Cluster" bezeichnet einen (geografischen) Ort mit einer überdurchschnittlichen Konzentration von Industrieunternehmen und Forschungs- und höheren Bildungseinrichtungen, die in einem bestimmten Bereich auf Weltklasseniveau tätig sind oder beabsichtigen, dieses Niveau bald zu erreichen. Die einzelnen Cluster werden durch Risikokapital und die Unterstützung des Staates und der Gebietseinheiten gefördert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom 2. Februar 2005 - «Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon» [KOM(2005) 24 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 2003, «In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa» [KOM(2003) 226 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 11. März 2003, „Innovationspolitik: Anpassung des Ansatzes der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie" [KOM(2003) 112endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 06.06.2006

Top