EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Türkei – Beschäftigung und Soziales

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 stellt fest, dass die Türkei begrenzte Fortschritte im Bereich Beschäftigung und Soziales erzielt hat. Es wurden zwar Verfassungsänderungen vorgenommen. Diese haben jedoch nicht dazu geführt, dass die gewerkschaftlichen Rechte in der Türkei in vollem Umfang gewährleistet sind. Der hohe Anteil nicht gemeldeter Arbeitskräfte und die Arbeit der Frauen geben nach wie vor Anlass zur Sorge.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Sozialbereich erstreckt sich auf Mindestnormen in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Bekämpfung von Diskriminierung. Das wichtigste Instrument, mit dem die EU die Verwirklichung ihrer Beschäftigungsstrategie unterstützt, ist der Europäische Sozialfonds, mit dessen Mitteln auch die Anstrengungen im Bereich der sozialen Eingliederung gefördert werden (Kapitel 22 behandelt sämtliche Strukturinstrumente einschließlich der Regeln für ihre praktische Umsetzung). Die Mitgliedstaaten beteiligen sich am sozialen Dialog auf europäischer Ebene und an den EU-Initiativen in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und soziale Sicherheit.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Begrenzte Fortschritte erzielte die Türkei auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung. Die Verwaltungskapazität wurde etwas verbessert. Die Verfassungsänderungen zu den Gewerkschaftsrechten haben zu keinen weiteren Gesetzesänderungen geführt, die eine Einführung von uneingeschränkten Gewerkschaftsrechten im Einklang mit den EU-Standards und den IAO-Übereinkommen gewährleisten. Der hohe Anteil nicht gemeldeter Erwerbstätigkeiten und die niedrige Frauenbeschäftigungsquote geben jedoch nach wie vor Anlass zur Sorge. Der Geltungsbereich des Arbeitsrechts ist weiterhin begrenzt. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz muss verstärkt werden. Das Armutsrisiko ist weiterhin sehr groß, wobei die ländliche Bevölkerung und Kinder besonders gefährdet sind. Die Rechtsvorschriften zur Einrichtung einer Gleichbehandlungsstelle wurden noch nicht angenommen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2010 unterstrich die Fortschritte der Türkei im Bereich der Sozial- und Beschäftigungspolitik. Allerdings ist die Angleichung an den sozialen Besitzstand der EU weiterhin begrenzt. Die Reformen müssen insbesondere in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gewerkschaftsrecht und Bekämpfung der Arbeit fortgesetzt werden.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2009 stellte begrenzte Fortschritte fest. Die Rechtsvorschriften zu Arbeitsrecht, Diskriminierungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wurden bisher nicht den europäischen Normen angeglichen. Die Vorbereitungen für die Beteiligung am Europäischen Sozialfonds wurden beschleunigt. Auch die Einrichtung des parlamentarischen Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern machte Fortschritte. Das Land sollte angemessene Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit und zur Bekämpfung der Armut durchführen.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2008 stellte fest, dass die Türkei trotz Verabschiedung eines Maßnahmenpakets im Bereich Beschäftigung sowie Sozial- und Krankenversicherung weitere Fortschritte erzielen sollte. Das gemeinsame Strategiepapier über die Prioritäten im Bereich Beschäftigung und die Erklärung zur sozialen Eingliederung sollten noch fertiggestellt werden.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2007 hob die erforderlichen Anstrengungen hervor, die in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten unternommen werden sollten.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. - SEK(2006) 1390 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2006 wurden gewisse Fortschritte hervorgehoben, insbesondere in Bezug auf die soziale Sicherung und die Umsetzung des neuen Gesetzes über Menschen mit Behinderungen.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. - SEK(2005) 1426 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2005 stellte Änderungen in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Die türkischen Behörden haben danach mit den Arbeiten an der Gemeinsamen Bewertung der Schwerpunkte der Beschäftigungspolitik und der Gemeinsamen Erklärung zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung begonnen. Darüber hinaus wurde die Verwaltungskapazität des Arbeitsministeriums aufgestockt.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. - SEK(2004) 1201 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2004 hieß es, dass der Prozess der Angleichung noch nicht abgeschlossen ist und dass Fortschritte erzielt werden müssten, um den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1212 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Obwohl der Angleichungsprozess vorangetrieben wurde, waren dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts noch wesentliche Veränderungen notwendig, beispielsweise im Hinblick auf den Dialog der Sozialpartner, die soziale Sicherheit, die Förderung der sozialen Eingliederung und die öffentliche Gesundheit.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1412 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. – SEK(2001) 1756 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2000 wurde festgestellt, dass die Türkei mit Blick auf die Annäherung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den Bereichen Beschäftigung und Soziales große Anstrengungen zu unternehmen hatte.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Letzte Änderung: 29.12.2011

Top