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Ungarn

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2001 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 505 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 705 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1404 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1205 endg. - Nicht im Amtblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In dem Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass zahlreiche Fortschritte erzielt worden waren. Trotzdem wurde Ungarn zu weiteren Anstrengungen aufgefordert, damit der gemeinschaftliche Besitzstand vollständig umgesetzt werde.

Dem Bericht vom Oktober 1999 war zu entnehmen, dass Ungarn mit der Umsetzung des einschlägigen gemeinschaftlichen Besitzstandes bereits relativ weit vorangekommen war. Es wurde jedoch empfohlen, besonderes Augenmerk auf die Umsetzung und Verwirklichung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie im Bereich Arbeitsrecht zu richten.

Im Bericht vom Oktober 2000 wurden diese Fortschritte bestätigt, obwohl einige Vorbehalte insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsindikatoren bestanden, die im Vergleich mit dem EU-Standard schlecht abschnitten. Hinsichtlich der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit sowie Gleichbehandlung bleibe noch Erhebliches zu tun.

In den folgenden zwei Jahren hat Ungarn erhebliche Fortschritte erzielt. In den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat Ungarn einen Großteil des Besitzstandes in nationales Recht übertragen.

Im Bericht von 2003 wird bestätigt, dass Ungarn die eingegangenen Verpflichtungen im Wesentlichen einhält und in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sozialer Dialog, Gesundheitswesen, Beschäftigungspolitik, soziale Eingliederung und sozialer Schutz die Anforderungen aus den Beitrittsverhandlungen weitgehend erfüllt. Beim Beitritt müsste es in der Lage sein, den Besitzstand in diesen Bereichen umzusetzen.

In den Bereichen Europäischer Sozialfonds und Bekämpfung der Diskriminierung erfüllt Ungarn die meisten für den Beitritt gestellten Anforderungen und muss noch weitere Anstrengungen unternehmen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union im sozialen Bereich Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags vorgesehen (vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

Die Arbeitslosenquote ist weiter gesunken, und zwar von 7,8 % im Jahr 1998 auf 5,7 % Ende 2001 (Angaben des Internationalen Arbeitsamtes).Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Langzeitarbeitslose; die regionalen Schwankungen sind groß. Im Jahr 2002 lag die Arbeitslosenquote bei 5,6%.

Im Bericht 2003 werden zusätzliche Anstrengungen gefordert, um die Schlussfolgerungen aus der gemeinsamen Bewertung der Prioritäten der ungarischen Beschäftigungspolitik wirksam umzusetzen. Besonders wichtig sind die Steigerung der Erwerbsquote, besonders unter den älteren Arbeitskräften, Frauen, ungelernten und benachteiligten Arbeitskräften, und eine Verringerung der Unterschiede zwischen Regionen. Außerdem empfehlen sich Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und verstärkte Arbeitsanreize. Die eingeleiteten Bemühungen zur Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und informeller Arbeit müssen fortgesetzt werden.

Das ungarische Arbeitsrecht ist teilweise angeglichen. Im Laufe des zweiten Halbjahres 2001 wurde die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeber umgesetzt.

Aus dem Bericht 2003 geht hervor, dass Ungarn fast den gesamten Besitzstand der Gemeinschaft im Arbeitsrecht umgesetzt hat, besonders durch Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzbuches im März 2003. Einige Anpassungen sind noch nötig, damit die ungarischen Rechtsvorschriften über Arbeitszeiten und den Übergang von Unternehmen dem Besitzstand entsprechen. Der neue Besitzstand bezüglich der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sowie der Rolle der Arbeitnehmer im Europäischen Unternehmen sollte nach dem Beitritt umgesetzt werden.

Seit 1998 befindet sich der soziale Dialog in Ungarn in einer Übergangsphase. Seit Einleitung der marktwirtschaftlichen Reformen gehen die Mitgliederzahlen der ungarischen Gewerkschaften zurück, doch Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sind für die Einfädelung eines echten sozialen Dialogs immer noch zu zahlreich. Der dreigliedrige Rat für Arbeit, der Anfang 1999 den Interessenschlichtungsrat abgelöst hat, berät über Beschäftigungsfragen einschließlich Lohnfragen, befasst sich aber im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht mehr mit Finanz- und Steuerfragen oder Sozialversicherungsregelungen. Im Laufe des Jahres 2003 wurden Dreiergremien auf Landesebene geschaffen und der dreigliedrige soziale Dialog erheblich ausgebaut.

Auch wenn der unabhängige soziale Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestärkt werden muss, sind in dieser Hinsicht doch erhebliche Fortschritte erzielt worden, vor allem seit Mai 2002. Der Abschluss von Tarifverträgen auf Branchen- und Unternehmensebene muss gefördert werden.

In dem Bericht aus dem Jahr 2002 wird festgestellt, dass Ungarn gute Forschritte im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen erzielt hat. Unmittelbar vor dem Beitritt hat Ungarn alle dazu erforderlichen Bestimmungen verabschiedet. Jetzt muss es die Durchführungsstrukturen weiter stärken.

Nach der Umsetzung der Richtlinie über die manuelle Handhabung von Lasten hat Ungarn seine Bemühungen in folgenden Bereichen fortgesetzt: biologische Wirkstoffe, Bildschirmgeräte, und persönliche Schutzausrüstungen. Ferner hat Ungarn erhebliche Anstrengungen zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands unternommen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsstätten, das Baugewerbe und den Bergbau.

Dem Bericht von 2003 zufolge sind die Gesetze im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz jetzt verabschiedet und werden mit dem Beitritt gültig. Zur völligen Angleichung sind noch weitere Anpassungen erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmerschaft zu konsultieren, zu informieren und ihre Beteiligung zu ermöglichen.

Seit 1998 beteiligt sich Ungarn an den Gemeinschaftsprogrammen zur Gesundheitsförderung, Krebsbekämpfung, Bekämpfung von AIDS und anderen übertragbaren Krankheiten und Suchtprävention. Ebenfalls seit 1998 betreibt es eine grundlegende Reform seines Gesundheitswesens.

Ungarn hat 2003 ein Gesetz zur Umsetzung des Besitzstands hinsichtlich des Tabakkonsums verabschiedet. In der Seuchenaufsicht und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten entspricht das ungarische Recht dem Besitzstand; die bereits laufenden Bemühungen um den Ausbau der entsprechenden Aufsichts- und Bekämpfungsstrukturen müssen allerdings noch fortgesetzt werden.

Der Verwaltungsapparat für den Europäischen Sozialfonds (ESF) ist in seinen Grundzügen vorhanden. Die Beschlussfassungskapazität und die interministerielle Koordination müssen allerdings noch ausgebaut werden.

Im Bericht 2003 heißt es, dass nachhaltige Anstrengungen Ungarns erforderlich sind, um die im Sozialschutz, besonders im Gesundheits- und Rentenwesen, eingeleiteten Reformen zur effizienteren Gestaltung des Sozialschutzes in die Praxis umzusetzen.

Im Verlauf von 2004 müssen die Kommission und Ungarn die endgültige Fassung der gemeinsamen Erklärung zur sozialen Eingliederung ausarbeiten, in der Hauptaufgaben und Leitlinien für mögliche Strategien der Politik zur der sozialen Eingliederung enthalten sind. Auf dieser Grundlage sind auf nationaler Ebene eine integrierte Strategie und ein Aktionsplan für die soziale Eingliederung auszuarbeiten.

Bei der Bekämpfung der Diskriminierung werden im Bericht 2003 von Ungarn erhebliche Anstrengungen gefordert, um die trotz der Bemühungen der letzten Jahre weiterhin schwierige Lage der Roma-Minderheit zu verbessern.

Letzte Änderung: 09.01.2004

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