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Zusammenhang zwischen multilateralem Handelssystem und Arbeitsnormen

Die Europäische Union sondiert die Aussichten, im Rahmen der WTO die Zusammenhänge zwischen dem multilateralen Handelssystem und den international anerkannten Arbeitsnormen zu erörtern - unter Wahrung des Grundprinzips, dem zufolge die komparativen Vorteile der Entwicklungsländer nicht in Frage gestellt werden dürfen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 24. Juli 1996 über den Zusammenhang zwischen dem Handelssystem und den international anerkannten Arbeitsnormen [KOM(1996) 402 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Bürger und die politischen Instanzen in Europa dürfen nicht gleichgültig bleiben, wenn die Menschenrechte im Rahmen der Arbeitsbeziehungen missachtet und beispielsweise Grundfreiheiten verwehrt werden, wie dies bei Sklaverei oder Zwangsarbeit, bei der wirtschaftlichen Ausbeutung von Kindern sowie bei der Missachtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen der Fall ist.

Die Europäische Union muss sich für die Achtung der Grundfreiheiten zur Schaffung von Arbeits- und Lebensbedingungen einsetzen, die dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand und den sozialen Strukturen der einzelnen Länder entsprechen.

Die Kommission hält es für angemessen, eine progressive Position zu vertreten, die sich auf die Wahrung der Grundrechte stützt, ohne den Entwicklungsländern die komparativen Vorteile zu nehmen, die sich aus dem großen Potenzial an billigen Arbeitskräften ergeben. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Fragen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) behandelt werden sollten.

Die von der OECD 1994 eingeleitete Studie über „Handel, Beschäftigung und international anerkannte Arbeitsnormen" konzentriert sich auf eine Reihe von allgemein anerkannten grundlegenden Arbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung ausbeuterischer Formen von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Nichtdiskriminierung in Beruf und Beschäftigung. Die Studie gelangt zu dem Schluss, dass diese Arbeitsnormen nur begrenzte wirtschaftliche Folgen haben dürften und dass sich ihre Anwendung nicht nachteilig auf die Wirtschaftsleistung oder die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Entwicklungsländer auswirken wird.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat eine Arbeitsgruppe zur Erörterung der sozialen Aspekte der Liberalisierung des internationalen Handels eingesetzt. Diese Gruppe einigte sich angesichts der aufgetretenen Schwierigkeiten darauf, jede Diskussion darüber einzustellen, ob der internationale Handel durch die Einführung einer Sozialklausel oder eines Sanktionsmechanismus mit den Arbeitsnormen verknüpft werden sollte.

Auf dem Sozialgipfel in Kopenhagen haben die Staats- und Regierungschefs aus der gesamten Welt anerkannt, dass die grundlegenden Arbeitsnormen am deutlichsten in den einschlägigen IAO-Übereinkommen niedergelegt sind.

Im Rahmen ihres neuen APS-Schemas (APS = Allgemeines Präferenzsystem) sieht die Union zwei Arten von Maßnahmen vor:

  • Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Rücknahme der Präferenzen im Falle von Sklaverei oder Zwangsarbeit;
  • „als Anreiz konzipierte Sonderregelungen", d. h. Gewährung zusätzlicher Präferenzspannen für die Länder, die einen entsprechenden Antrag stellen und die IAO-Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie über Kinderarbeit nachweislich einhalten.

Auf bilateraler Ebene ist in den Kooperationsabkommen zwischen der Union und den Drittländern eine Zusammenarbeit im wirtschaftlichen und sozialen Bereich vorgesehen: Programme zur Gewährung finanzieller und technischer Hilfe im Bildungssektor, zur Förderung der Beteiligung der Frauen am Wirtschaftsleben usw.

Ferner müssen alle Abkommen, die mit Drittländern geschlossen werden, seit 1992 eine Menschenrechtsklausel enthalten. Diese Klausel bezieht sich nicht nur auf die bürgerlichen und politischen Rechte, sondern auch auf die Entwicklung sowie die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte.

Auf multilateraler Ebene stellt die Kommission die Rolle folgender Organisationen heraus:

  • die der IAO, die auf Grund ihres Mandats am besten geeignet erscheint, sich mit der Förderung der Arbeitsnormen zu befassen;
  • die der WTO, die sich zur Erörterung des Zusammenhangs zwischen Handel und Arbeitsnormen anbietet.

Die IAO verfügt über Mechanismen, um die effektive Anwendung der internationalen Arbeitsübereinkommen zu kontrollieren. Das Verfahren zieht allerdings in keinem Fall Sanktionen nach sich; mit den bestehenden Mechanismen soll moralischer Druck (insbesondere auf die öffentliche Meinung) ausgeübt werden, nicht aber Zwang. Die angestrebte Förderung der Arbeitsnormen beinhaltet eine Stärkung der Überwachungssysteme sowie der Effektivität der IAO.

Bei eventuellen Debatten im Rahmen der WTO sollten drei zentrale Aspekte berücksichtigt werden:

  • Konvergenz zwischen den Zielen des multilateralen Handelssystems und der Förderung der Arbeitsnormen;
  • Notwendigkeit eines multilateralen Vorgehens angesichts der zunehmenden autonomen handelspolitischen Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsnormen;
  • Auswirkungen der grundlegenden Arbeitsnormen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Falle der Entwicklungsländer.

Die Kommission schlägt dem Rat vor, auf der WTO-Ministerkonferenz in Singapur (9.-13. Dezember 1996) auf die Einsetzung einer Arbeitsgruppe hinzuwirken, die sich mit dem Zusammenhang zwischen dem multilateralen Handelssystem und den grundlegenden Arbeitsnormen befassen soll.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 18. September 2002 „Handel und Entwicklung - Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung der Vorteile des Handels " [KOM(2002) 513 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Studie der OECD über den internationalen Handel und die grundlegenden Arbeitsnormen (1996, aktualisiert im Jahr 2000)

Die Studie zeigt die Verknüpfung zwischen der Liberalisierung des Handels und der Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen auf. Es wird deutlich, dass Länder, die diese Normen nicht anwenden, weder einen Wettbewerbsvorteil im Welthandel genießen noch eine größere Anziehungskraft auf ausländische Investoren ausüben noch bessere Exportzahlen aufweisen. Vielmehr ist festzustellen, dass strengere Arbeitsnormen sich positiv auf Wachstum und wirtschaftliche Effizienz auswirken können.

Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 1999 über Handel und Arbeitsnormen

Der Rat hat an die Bedeutung der Erklärung von Singapur erinnert und im Hinblick auf die WTO-Ministerkonferenz vom November 1999 in Seattle den Standpunkt der Union zu Handel und sozialer Entwicklung festgelegt.

Die Union ist in der Pflicht, sich für den Schutz der grundlegenden Arbeitsnormen einzusetzen, und sie soll daher die Arbeit der IAO unterstützen und mit der WTO zusammenarbeiten. Die Union lehnt sanktionsgestützte Konzepte strikt ab und wird sich zudem Initiativen zur Verwendung von Arbeitsnormen zu protektionistischen Zwecken widersetzen.

Erklärung anlässlich der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Singapur (1996)

Die Minister verpflichten sich zur Einhaltung der international anerkannten grundlegenden Arbeitsnormen. Sie sind der Auffassung, dass Wirtschaftswachstum und Entwicklung, begünstigt durch eine Ausweitung und Liberalisierung des Handels, zur Förderung dieser Normen beitragen.

Die Zusammenhänge zwischen dem internationalen Handel und den Arbeitsbedingungen sind insbesondere in Verbindung mit Sanktionen ein heikles Thema. In der Erklärung lehnen die Minister es ab, dass die Arbeitsnormen zu protektionistischen Zwecken missbraucht werden; ferner dürften die komparativen Vorteile, insbesondere die der Entwicklungsländer mit niedrigen Löhnen, nicht in Frage gestellt werden.

Weitere Informationen auf der Website der Welthandelsorganisation (EN) (ES) (FR).

Letzte Änderung: 15.03.2004

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