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Medizinische Versorgung auf Schiffen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 92/29/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie soll sicherstellen, dass Mindestsicherheits- und Gesundheitssysteme vorhanden sind, um die medizinische Versorgung auf Schiffen zu verbessern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) sollte sicherstellen, dass Schiffe, die in diesem Land registriert sind oder unter seiner Flagge fahren, medizinische Ausstattung mitführen. Die detaillierten Anforderungen hängen von der Schiffskategorie und den in den Anhängen der Richtlinie aufgeführten Details ab. Des Weiteren

  • wird auf jedem Schiff für sämtliche Rettungsboote je ein wasserdichter Arzneimittelbehälter mitgeführt;
  • muss auf jedem Schiff von mehr als 500 BRZ mit einer Besatzung von 15 oder mehr Arbeitnehmern bei Fahrten mit einer Dauer von mehr als 3 Tagen ein entsprechender Raum zur Verfügung stehen, in dem eine medizinische Versorgung erfolgen kann;
  • muss auf jedem Schiff mit einer Besatzung von 100 oder mehr Arbeitnehmern bei internationalen Fahrten mit einer Dauer von mehr als 3 Tagen ein Arzt an Bord sein.

An Bord eines jeden Schiffes, das gefährliche Stoffe befördert, müssen entsprechende Antidote mitgeführt werden. An Bord von Fähren muss ein Minimum an Antidoten (wie in Anhang II aufgeführt) mitgeführt werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die zu befördernden gefährlichen Stoffe nicht immer im Voraus bekannt sind, es sei denn, die reguläre Überfahrt dauert weniger als zwei Stunden. Alle verfügbaren Antidote und die gesamte medizinische Ausstattung ist auf einem Kontrolldokument festzuhalten.

Weitere Verpflichtungen

  • Der Reeder ist verantwortlich für die Bereitstellung der medizinischen Ausstattung. Der Kapitän oder ein namentlich bezeichneter Vertreter trägt die Verantwortung für die Verwaltung der medizinischen Ausstattung, die in gutem Zustand zu halten und auf eigene Kosten des Reeders systematisch zu erneuern ist.
  • Der medizinischen Ausstattung ist eine Anleitung beizufügen, die Informationen zur Anwendung der erforderlichen Antidote enthält.
  • Die seemännische Berufsausbildung muss eine Grundausbildung in Bezug auf medizinische Hilfsmaßnahmen oder Erste Hilfe bei Unfällen oder bei Lebensgefahr umfassen. Der Kapitän und jeder namentlich bezeichnete Arbeitnehmer, der für die medizinische Ausstattung verantwortlich ist, muss eine besondere Ausbildung erhalten, die mindestens alle fünf Jahre aufgefrischt wird.

Funkärztliche Beratung

Die Mitgliedstaaten müssen Zentren benennen, die den Arbeitnehmern eine unentgeltliche funkärztliche Beratung erteilen, unter anderem durch Ärzte, die mit den besonderen Bedingungen an Bord von Schiffen vertraut sind.

Jährliche Kontrollen

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass jährliche Kontrollen durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die medizinische Ausstattung den Anforderungen der Richtlinie entspricht.

Delegierte Rechtsakte

Mit der Verordnung (EU) 2019/1243 wird die Richtlinie 92/29/EWG geändert und der Kommission die Befugnis erteilt, ab dem 26. Juli 2019 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um rein technische Änderungen an ihren Anhängen vorzunehmen, um dem technischen Fortschritt oder Änderungen der internationalen Vorschriften oder Spezifikationen und neuen Erkenntnissen zur medizinischen Versorgung auf Schiffen Rechnung zu tragen.

Änderungen

  • Mit der Richtlinie 2007/30/EG wird die Richtlinie 92/29/EWG in Bezug auf den von den Mitgliedstaaten zu erstellenden Bericht über die praktische Durchführung geändert.
  • Mit der Richtlinie (EU) 2019/1834 werden die Anhänge II und IV der Richtlinie 92/29/EWG hinsichtlich rein technischer Anpassungen geändert.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie 92/29/EWG ist am 10. April 1992 in Kraft getreten und musste bis zum 31. Dezember 1994 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Nach dem Ausbruch von COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise zu ergreifen, hat die Kommission Leitlinien zum Schutz der Gesundheit, zur Rückkehr und zur Regelung der Reise von Seeleuten, Fahrgästen und anderen Personen an Bord von Schiffen erlassen.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 92/29/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen (ABl. L 113 vom 30.4.1992, S. 19–36).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 92/29/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 12.11.2021

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