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Europäischer Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010)

Die Kommission schlägt in ihrem Aktionsplan eine stärker integrierte Vorgehensweise bei der Mobilität der Arbeitnehmer vor, die sich auf vier Elemente stützt: Verbesserung der Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken, Unterstützung der Mobilität durch die staatlichen Stellen, Ausbau des EURES-Netzes und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. Dezember 2007: Mobilität, ein Instrument für mehr und bessere Arbeitsplätze: der Europäische Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) [KOM(2007) 773 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Obwohl die europäischen Arbeitnehmer anscheinend mobilitätsbereiter als früher sind, steigt die Mobilitätsquote der Arbeitnehmer in der Europäischen Union (EU) relativ langsam. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Vorteile der Mobilität nicht ausreichend bekannt sind und zahlreiche administrative und rechtliche Hindernisse bestehen. Daher sind neue Maßnahmen zur Förderung der Mobilität erforderlich. Als Reaktion auf die neuen Herausforderungen in Zusammenhang mit der Mobilität schlägt die Kommission daher einen vierteiligen Aktionsplan vor.

Aktionsplan 2007-2010

Erstes Ziel ist die Verbesserung der geltenden Rechtsvorschriften und der Verwaltungspraktiken. In diesem Bereich werden die folgenden vier Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Prüfung der Frage, ob die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften geändert werden müssen, damit Arbeitnehmer nach den neuen Mobilitätsmustern von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen können, ohne ihren Sozialschutz zu verlieren;
  • rechtliche Stärkung der Rolle des TRESS-Netzes unabhängiger Sachverständiger für die Koordinierung der sozialen Sicherheit auf europäischer Ebene (Verbreitung von Erkenntnissen, Berichten und fachlicher Beratung); mithilfe einer Anhörung der betroffenen Kreise und einer Folgenabschätzung müsste es möglich sein, bei Bedarf die Verwaltungspraktiken oder Vorschriften anzupassen;
  • weitere Vereinfachung der nationalen Verfahren der Zusammenarbeit und der Verwaltungsverfahren (elektronische Übermittlung und Abfrage von Daten, Einführung einer elektronischen Fassung der Europäischen Krankenversicherungskarte usw.), um die Erstattung von Ausgaben für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer zu beschleunigen und zu erleichtern;
  • abschließende Behandlung der Vorschläge zur Portabilität von Zusatzrentenansprüchen, um den Erwerb und die Wahrung von Zusatzrentenansprüchen zu erleichtern.

Des Weiteren sollte die Kombination von Flexibilität und Mobilität (die so genannte Flexicurity (es fr)) zur Verwirklichung der Strategie von Lissabon beitragen, indem sie mehr Arbeitnehmern bessere Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.

Zweiter Schwerpunkt: Die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sollen angehalten werden, die Mobilität zu fördern. Hierzu sollten die Mitgliedstaaten Folgendes tun:

  • Die Mobilität soll ein vorrangiges Ziel ihrer nationalen Strategien für Beschäftigung und allgemeine Bildung und lebenslanges Lernen werden.
  • Sie sollen sich bewährte Verfahren mithilfe von Programmen des gegenseitigen Lernens zunutze machen, die über die Kohäsionspolitik der EU finanziert werden. Hierzu ist eine Bestandsaufnahme bestehender Finanzhilfeprogramme vorzunehmen und wird die Möglichkeit der Entwicklung europäischer Mobilitätsprogramme geprüft.
  • Es sind der Europäische Qualifikationsrahmen anzuwenden, der Europass zu fördern und das Anrechnungs- und Übertragungssystem für die berufliche Bildung (ECVET) weiter zu entwickeln.

Ferner sind regionale und lokale staatliche Stellen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie die Zivilgesellschaft aufgefordert, praktische Hindernisse zu beseitigen und eine Mobilität unter fairen Bedingungen voranzutreiben, und dies unter Einhaltung der Arbeitsnormen und der rechtlichen Bestimmungen.

Es werden mehrere Maßnahmen zur Erweiterung des Umfangs und der Qualität der Dienstleistungen von EURES im Bereich Mobilität von Arbeitnehmern vorgeschlagen, nämlich:

  • Verbesserung des Informationsangebots und Sensibilisierung für den Grundsatz der Gleichbehandlung und für die Einhaltung der Arbeitsnormen auf den europäischen Märkten;
  • intensivere Erhebung strategischer Informationen zur Steigerung seiner Analysekapazität;
  • Erweiterung der Hilfe für mobile Arbeitnehmer in der EU, insbesondere für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern;
  • fallweise Ausdehnung eines Teils der Dienstleistungen auf Drittstaatsangehörige.

Zur stärkeren Sensibilisierung der Bürger für die Vorteile der Mobilität sollen drei Wege eingeschlagen werden:

  • Organisation jährlicher ‚European Job Days’, um die Bürger stärker für ihre Rechte und die Vorteile der Mobilität zu sensibilisieren, aber auch um den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren zu intensivieren;
  • Begründung der Initiative ‚Europäische Partnerschaft für berufliche Mobilität’ mit Schaffung eines Netzes zur Förderung der Mobilität;
  • Zuweisung von Mitteln im Programm PROGRESS für die Finanzierung von Pilotvorhaben, den Austausch bewährter Verfahren, die Verbreitung der Ergebnisse von Neuentwicklungen und die Entwicklung innovativer Programme.

Hintergrund

Die Arbeitsmarktmobilität soll Möglichkeiten eröffnen, den Herausforderungen des demografischen Wandels und eines in ständiger Entwicklung begriffenen Marktes zu begegnen, bedenkt man vor allem die neuen Chancen, die sich Arbeitnehmern und Arbeitgebern nach der Erweiterung der EU bieten. In der Lissabon-Strategie und in der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist eine zunehmende geografische und berufliche Mobilität als ein wesentlicher Faktor für die Anpassung vor dem Hintergrund sich rasch wandelnder Gegebenheiten auf den Arbeitsmärkten anerkannt. Die vorliegende Mitteilung ist als Fortsetzung einer Reihe von Initiativen zur Förderung der Mobilität zu verstehen. Die Kommission möchte die Erfahrungen nutzen, die mit dem Aktionsplan 2002 für Qualifikation und Mobilität und im Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer 2006 gewonnen wurden.

Letzte Änderung: 22.05.2008

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