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Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Entwicklungspolitik

Die Kommission präsentiert Leitlinien zur Verbesserung der Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frauen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union (EU). Darüber hinaus schlägt sie konkrete Maßnahmen in Bereichen vor, in denen die geschlechterspezifische Ungleichheit in den Entwicklungsländern besonders stark ausgeprägt ist.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. März 2007 - Gleichstellung und Teilhabe - die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit [KOM(2007) 100) endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Faktor der nachhaltigen Entwicklung. Dies gilt besonders in den folgenden Bereichen, in denen die Ungleichheit in den Entwicklungsländern besonders stark ausgeprägt ist:

  • Beschäftigung und Wirtschaft, da Frauen zumeist in informellen Sektoren mit geringer Produktivität und geringem Einkommen, schlechten Arbeitsbedingungen sowie geringer oder völlig fehlender sozialer Absicherung tätig sind;
  • verantwortliches politisches Handeln, denn in vielen Ländern werden Frauen kaum an der Entscheidungsfindung beteiligt. Um die Grundrechte der Frauen zu schützen, müssen die Gesetze, mit denen die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleistet werden soll, auch tatsächlich umgesetzt werden;
  • Zugang zur Bildung, einem Bereich, in dem die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern vor allem auf die täglichen Haushaltspflichten der Frauen zurückzuführen ist;
  • Gesundheit, denn Frauen haben einen eingeschränkten Zugang zur medizinischen Grundversorgung; dies gilt insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit;
  • gegen Frauen gerichtete Gewalt.

Die Kommission erkennt an, dass bei der Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit wesentliche Fortschritte erzielt worden sind. Die Gleichstellung fließt zunehmend in den Dialog mit den Partnerländern sowie in die Beratungen der EU mit der Zivilgesellschaft ein. Darüber hinaus wurden Fortschritte bei der Umsetzung von Projekten und Programmen zur Gleichstellung der Geschlechter sowie beim Ausbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der Kommission erzielt.

Die Kommission betont jedoch, dass in folgenden Bereichen noch Handlungsbedarf besteht:

  • Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MEZ), insbesondere im Bereich der Beseitigung der Ungleichheiten zwischen Mädchen und Jungen in der Primar- und Sekundarstufe des Unterrichtswesens. Dem ist hinzuzufügen, dass die Millenniumsziele die Gesundheits- und Bildungsaspekte der Gleichstellung in den Vordergrund rücken, andere Aspekte der Gleichstellungsproblematik aber vernachlässigen;
  • Bestehen von Hindernissen sozialer und kultureller Art, die mit den traditionellen Gesellschaftsstrukturen verbunden sind, welche die Veränderung des bestehenden Kräfteverhältnisses zwischen Männern und Frauen nicht begünstigen;
  • die volle Berücksichtigung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in den „Länderstrategien” und bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit der EU.

Zielsetzungen der Strategie

Das erste Ziel der neuen Strategie der EU besteht in einer effizienteren Einbeziehung der gleichstellungsrelevanten Aspekte in die Entwicklungszusammenarbeit. Dies erfordert Maßnahmen in den folgenden drei Bereichen:

  • auf politischer Ebene betont die Kommission, dass es wichtig ist, mit den Partnerländern auf höchster Ebene über Gleichstellungsfragen zu beraten;
  • im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit schlägt die Kommission Folgendes vor:
  • auf der Ebene des Ausbaus der institutionellen Kapazitäten empfiehlt die Kommission, in der Bewertungs- und Umsetzungsphase konkrete Instrumente einzusetzen. Darüber hinaus betont sie, dass für die Partnerländer und Mitarbeiter ein besserer Zugang zu Informationen und bewährten Methoden sowie Schulungen zum Thema Gleichstellung der Geschlechter vorgesehen werden müssen.

Das zweite Ziel besteht in der Neuausrichtung der spezifischen Maßnahmen in den Partnerländern, um die Teilhabe der Frauen zu fördern. Die Kommission hat insbesondere die folgenden Maßnahmenbereiche herausgestellt:

  • verantwortliches politisches Handeln, insbesondere politische Teilhabe der Frauen, Förderung der Menschenrechte, Erarbeitung von Indikatoren zur Bewertung der Ungleichbehandlung der Geschlechter und Aufwertung der Rolle der Frauen in Konflikten bzw. im Anschluss an Konflikte;
  • Beschäftigung und Wirtschaft, insbesondere Förderung der Teilhabe der Frauen an Wirtschaft und Gesellschaft, Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Arbeit, Analyse des für die Gleichstellungsproblematik aufgewendeten Budgets und Verwaltung der öffentlichen Finanzen unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung;
  • Bildung, insbesondere Abschaffung des Schulgelds, Förderung der Schulbildung für Mädchen, Verbesserung des schulischen Umfelds, Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter bei den Jugendlichen und Alphabetisierung der Erwachsenen;
  • Gesundheitswesen, insbesondere Förderung von Sozialversicherungsmodellen für arme Frauen und Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (zum Beispiel durch Kampagnen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und die Ausbildung traditioneller Hebammen, um die Mütter- und Kindersterblichkeit in ländlichen Gebieten zu senken);
  • gegen Frauen gerichtete Gewalt, insbesondere Reform der einschlägigen Gesetzgebung, Opferschutz, Weckung des Problembewusstseins durch die Medien sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter von Militär und Justiz.

Umsetzung

Die Kommission unterstreicht, es sei wichtig, dass die Frauen, auf die die Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit abzielen, sich die entsprechenden Maßnahmen durch Teilnahme an Organisationen der Zivilgesellschaft und Basisorganisationen zu eigen machen. Die EU hat insbesondere die Aufgabe, die Bildung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, in den Bereichen zu unterstützen, in denen sie nicht existieren und die Kapazitäten der vorhandenen Organisationen der Zivilgesellschaft zu stärken.

Bei der Finanzierung der Hilfe sollte die Auszahlung an Verbesserungen der Indikatoren zur Bewertung der Ungleichheit von Frauen und Männern geknüpft werden. Darüber hinaus muss der geschlechterspezifische Aspekt in die Aufstellung der Haushalte der Partnerländer auf nationaler und lokaler Ebene einbezogen werden. Dazu sind neue Prioritäten im Ausgabenbereich und eine Neuausrichtung der Programme innerhalb der Sektoren erforderlich, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Kontrolle der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben zu gewährleisten.

In den nationalen Strategien zur Armutsverringerung muss die Situation eines Landes im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern analysiert werden, damit alle Auswirkungen dieses Aspekts auf Wachstum und Armut aufgezeigt werden können. Die Kommission betont, dass bei diesen nationalen Strategien ein weiter gefasster Begriff von Armut zugrunde gelegt werden muss, der über den Mangel an finanziellen Mitteln hinausgeht. Darüber hinaus sollte in den nationalen Strategien der Beitrag der Zivilgesellschaft zur Ausarbeitung und Weiterverfolgung der Strategien akzeptiert werden.

Schließlich betont die Kommission die Bedeutung einer durch regelmäßige Sitzungen und den Austausch guter Praktiken erfolgende Koordinierung und Harmonisierung mit den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird die EU den Dialog über die Gleichstellung der Geschlechter auf internationaler und regionaler Ebene weiterhin fördern und dabei betonen, dass es wichtig ist, über die Bereiche Gesundheit und Bildung hinauszugehen.

Spezifische Maßnahmen der Kommission

Um diese Strategie umzusetzen, schlägt die Kommission Maßnahmen in den drei folgenden Bereichen vor:

Hintergrund

Im Jahr 2001 legte das „Aktionsprogramm zur Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft für die Jahre 2001-2006” die Grundlage für einen Ausbau der Kapazitäten der Europäischen Kommission in diesem Bereich.

Dann schaffte die Verordnung Nr. 1567/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates, die bis zum 31. Dezember 2006 galt, einen Finanzrahmen für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte.

Des Weiteren sah die Verordnung (EG) Nr. 806/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, die bis zum 31. Dezember 2006 galt, einen Finanzrahmen von 9 Mio. EUR für die Finanzierung spezifischer Maßnahmen in diesem Bereich vor. Schließlich wurde die Gleichstellung von Frauen und Männern im Europäischen Konsens von 2005 als festes Ziel zur Armutsverringerung bezeichnet.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Kommission vom 8. März 2010 zum EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit [SEK(2010) 265 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission hat zur Durchführung der oben angeführten Kommunikationsstrategie einen Aktionsplan für den Zeitraum 2010 bis 2015 vorgestellt, um die Gleichstellung der Geschlechter in Entwicklungsländern stärker zu fördern. Dieser Aktionsplan trägt zur Realisierung der Millenniumsentwicklungsziele und der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau bei.

In dieser Hinsicht muss die Kommission:

  • das Handlungsvermögen der EU und ihre Rolle als wichtiger Akteur bei der Verteidigung der Gleichstellung der Geschlechter auf globaler Ebene weiterentwickeln;
  • die Frage der Gleichstellung der Geschlechter in den politischen Dialog aufnehmen, der zwischen der EU und den Entwicklungsländern geführt wird;
  • die Förderung der Geschlechtergleichstellung in Projekte aufnehmen, die von der EU finanziert werden und zuverlässige Indikatoren entwickeln, um die erreichten Fortschritte zu bewerten;
  • die Teilhabe der Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern fördern;
  • die Verwaltung und Transparenz der europäischen Finanzierungsprogramme verbessern;
  • die Maßnahmen der Vereinten Nationen zum Schutz der Frauen in Konfliktsituationen unterstützen, indem die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen „Frauen, Frieden und Sicherheit“ umgesetzt wird (Resolution 1325 von 2000 und 1889 von 2009).

Letzte Änderung: 19.08.2010

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