Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts. Ziel der Europäischen Union (EU) im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern ist es, einerseits Chancengleichheit und Gleichbehandlung zu gewährleisten und andererseits jedwede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu unterbinden. Die EU verfolgt einen zweigleisigen Ansatz, bei dem spezifische Maßnahmen und „Gender Mainstreaming“ verbunden werden. Die Gleichstellung ist auch weltweit von Bedeutung, zum Beispiel bei der Bekämpfung der Armut, dem Zugang zur Bildung und zur Gesundheitsfürsorge, der Teilnahme an der Wirtschaft und an Entscheidungsprozessen sowie der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechten.
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ALLGEMEINER RAHMEN
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Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts
- Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015
- Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern: eine Frauencharta
- Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010)Archiv
- Fünftes Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2006)Archiv
- Einbindung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in die politischen Konzepte der GemeinschaftArchiv
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Finanzielle Aspekte
- Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS (2007-2013)
- Mikrofinanzierungsinstrument Progress (EPMF)
- EQUALArchiv
- Gender-Mainstreaming im Rahmen der StrukturfondsArchiv
- Förderung von Organisationen, die im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind (2004-2006)Archiv
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Berichte
- Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2009
- Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2008
- Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann 2007
- Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006
- Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann 2005
- Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann 2004
- Bericht über die Chancengleichheit 2002
- Bericht über Chancengleichheit 2001
- Gleichstellung von Frauen und Männern auf institutioneller Ebene
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Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts
- GRUNDSATZ DER NICHTDISKRIMINIERUNG AUFGRUND DES GESCHLECHTS
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FRAUENBESCHÄFTIGUNG UND FRAUEN ALS UNTERNEHMERINNEN
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Beschäftigung
- Bekämpfung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern
- Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Gleichbehandlung beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen AufstiegArchiv
- Selbständig Erwerbstätige: Gleichbehandlung von Frauen und Männern
- Gleichbehandlung von selbstständigen Erwerbstätigen (bis 2012)
- Prinzip des gleichen ArbeitsentgeltsArchiv
- Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
- Einbindung der Frauen in die WissenschaftArchiv
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Soziale Dimension
- Elternurlaub
- Die Solidarität zwischen den Generationen fördernArchiv
- Ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben
- Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern
- Kinderbetreuung
- Soziale Sicherheit: Gleichbehandlung von Frauen und Männern
- Elternurlaub und Urlaub aus familiären GründenArchiv
- Berufsständische Systeme der sozialen SicherheitArchiv
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Beschäftigung
- BEKÄMPFUNG VON SEXUELLER BELÄSTIGUNG UND GEWALTANWENDUNG GEGENÜBER FRAUEN
- INTERNATIONALE DIMENSION DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN



