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Gemeinsame Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern

Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern unternimmt die Kommission eine Bestandsaufnahme: aktuelle Herausforderungen, erzielte Fortschritte und noch zu unternehmende Anstrengungen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 30. Januar 2003: „Fortschritte bei der Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern" [KOM(2003) 37 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Dokumente zur gemeinsamen Bewertung („Joint assessment papers" - JAP)

Der Beitritt zur Europäischen Union setzt die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes durch die Beitrittsländer voraus. Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, diese Länder dabei zu unterstützen und die Fortschritte zu beobachten.

Im Jahr 1999 hat die Kommission im beschäftigungspolitischen Bereich einen Prozess der Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern eingeleitet. Gemeinsam wurden inzwischen in den so genannten Dokumenten zur gemeinsamen Bewertung (englische Abkürzung: JAP) die beschäftigungspolitischen Aufgaben benannt, die sich aus den Lissabon-Vorgaben und dem Titel „Beschäftigung" des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ergeben. Die Finanzmittel der Europäischen Union zur Unterstützung der Beitrittsanstrengungen können somit gezielt in diesen prioritären Bereichen eingesetzt werden.

Die Europäische Kommission legt eine Übersicht über die in den JAP ermittelten Herausforderungen vor und zieht eine erste Bilanz der bisher erzielten Fortschritte.

Herausforderungen für die Beitrittsländer

Im Zuge ihrer Anstrengungen zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie stoßen die Beitrittsländer bei der Transformation ihrer Arbeitsmärkte, die durch die Umstrukturierung der Wirtschaft zusätzlich erschwert wird, ebenso wie bei der Gestaltung ihrer Politik auf zahlreiche Schwierigkeiten.

Die Beitrittsländer müssen

  • ihre Beschäftigungsquoten steigern; diese liegen im Allgemeinen unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt und verfehlen die Lissabonner Vorgaben;
  • das Arbeitskräfteangebot erhöhen, nachdem der Transformationsprozess zu einem erheblichen Rückgang der Erwerbsbevölkerung geführt hat;
  • die wirtschaftliche Umstrukturierung durch einen funktionierenden Arbeitsmarkt unterstützen; hierzu müssen die Arbeitnehmer zur Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels befähigt werden, um von strukturschwachen in moderne Wirtschaftszweige überwechseln zu können;
  • das Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte erhöhen und so die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit verbessern;

Für die Kommission ergibt sich aus diesen Herausforderungen für die Beitrittsländer folgender Handlungsbedarf:

  • Beschäftigungsförderung mit Hilfe entsprechend gestalteter Löhne, Steuern und Sozialleistungen;
  • Investitionen in das Humankapital und Überwindung von Qualifikationsdefiziten; hierzu muss die Reform der Bildungssysteme im Sinne eines lebenslangen Lernens fortgesetzt werden;
  • Gewährleistung von Bedingungen, unter denen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, die in der Phase des Übergangs und der Umstrukturierung der Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, eine effektive Rolle übernehmen können;
  • Förderung eines proaktiven und präventiven strategischen Vorgehens;
  • Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts und Eingliederung ethnischer Minderheiten; letztere sind auf dem Arbeitsmarkt oft benachteiligt und einige von ihnen, insbesondere die Roma, zudem stark von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut bedroht;
  • Modernisierung des Arbeitsmarktes mit aktiver Unterstützung der Sozialpartner; Schwerpunkt müssen hier die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbedingungen sowie ein ausgewogenes Verhältnis von Flexibilität und Sicherheit sein;
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf den Arbeitsmärkten der Beitrittsländer, wo ernste geschlechtsbedingte Benachteiligungen festzustellen sind;
  • Aufstockung der Verwaltungskapazitäten, um die Entwicklung und Durchsetzung einer Beschäftigungspolitik zu gewährleisten, die sich in die wirtschaftspolitische Gesamtstrategie einfügt, und beschleunigte Vorbereitungen für das Tätigwerden des Europäischen Sozialfonds (ESF);
  • Gewährleistung der Verfügbarkeit von Ressourcen für Beschäftigungsmaßnahmen, darunter auch für Investitionen in das Humankapital und die soziale Infrastruktur.

Die nächsten Schritte

Der Kooperationsprozess wird mit dem Beitritt enden. Vorher müssen die Beitrittsländer Nationale Entwicklungspläne erstellen, die den Rahmen für die Entwicklung der Beschäftigung und der Humanressourcen und auch für die künftigen Interventionen des ESF abstecken. Zudem muss jeder künftige Mitgliedstaat eine gründliche Überprüfung der Strategien, des institutionellen Umfelds und der Verwaltungskapazitäten für die Beschäftigungspolitik und die diesbezüglichen ESF-Aktivitäten vornehmen. Bereits seit 2003 beteiligen sich die Beitrittsländer an den gemeinschaftlichen Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. November 2003: „Fortschritte bei der Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern" [KOM(2003) 663 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Nach mehreren Seminaren mit den Beitrittsländern im Frühjahr und im Sommer 2003 enthält diese Mitteilung der Europäischen Kommission eine aktualisierte Bestandsaufnahme der strategischen Herausforderungen für die Arbeitsmärkte und der erzielten politischen Fortschritte sowie eine Bewertung der für ESF- und Beschäftigungsmaßnahmen verfügbaren Verwaltungskapazitäten in den zehn Beitrittsländern.

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit weiterer koordinierter Anstrengungen zur Konzipierung und Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen. Zugleich erinnert sie an die Grundmerkmale eines verantwortungsvollen staatlichen und partnerschaftlichen Handelns, das für die Verwirklichung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erforderlich ist; sie äußert Bedenken, ob die vorhandenen Verwaltungskapazitäten für eine umfassende Inanspruchnahme der europäischen Strukturfonds ausreichen.

Damit geht die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den zehn Beitrittsländern auf der Grundlage der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung (JAP) zu Ende. Nach dem Beitritt werden die neuen Mitgliedstaaten sich an der Europäischen Beschäftigungsstrategie beteiligen und der Kommission im Oktober 2004 ihre ersten Nationalen Aktionspläne (NAP) vorlegen.

Letzte Änderung: 16.04.2004

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