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Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon (2005)

Die Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie und insbesondere die Ergebnisse der beschäftigungspolitischen Maßnahmen fallen uneinheitlich aus. Um der Strategie neue Schwungkraft zu verleihen, schlägt die Kommission eine Vereinfachung des Koordinationsverfahrens und eine Konzentration auf die Nationalen Aktionspläne (NAP) vor. Sie sieht weitgehend davon ab, quantifizierte Ziele festzulegen: Beibehalten wird lediglich die Vorgabe, bis 2010 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden. Der Schwerpunkt in der Mitteilung liegt nicht auf den mittel- und langfristig zu realisierenden Zielen, sondern auf den in den Mitgliedstaaten dringend einzuleitenden Maßnahmen.

RECHTSAKT

Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 2. Februar 2005: „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ - Mitteilung von Präsident Barroso im Einvernehmen mit Vizepräsident Verheugen [KOM(2005) 24 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Fünf Jahre nach Einleitung der Lissabon-Strategie fällt die Bilanz der Kommission uneinheitlich aus. Die europäische Wirtschaft hat die angestrebten Wachstums-, Produktivitäts- und Beschäftigungsziele nicht erreicht. Die Arbeitsplatz­schaffung hat sich verlangsamt und die Investitionen in Forschung und Entwicklung sind weiterhin unzureichend.

Die Kommission stützt sich in ihrer Wertung auf den Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe mit dem Titel „Die Herausforderung annehmen: die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ von November 2004. Diese vom Europäischen Rat im März 2004 in Auftrag gegebene Bewertung der im Rahmen der Lissabon-Strategie erzielten Fortschritte fällt sehr kritisch aus: Es fehlt an entschlossenem politischen Handeln und es ist weder gelungen, den Binnenmarkt für Waren zu vollenden noch den Binnenmarkt für Dienstleistungen zu schaffen. Bemängelt werden in dem Bericht ferner eine überfrachtete Agenda, eine mangelhafte Koordination und unvereinbare Prioritäten.

Die Kommission hat daher beschlossen, den Schwerpunkt auf konkret umzusetzende Maßnahmen und nicht auf quantifizierte Zielvorgaben zu legen. Die Realisierung bis 2010 und die unterschiedlichen Beschäftigungsquotenziele gelten nicht mehr als prioritär. Kernelement der Mitteilung ist jetzt vielmehr eine Neubelebung vor allem der wachstums- und beschäftigungspolitischen Prioritäten.

Mehr Wachstum

Um Fortschritte zu erzielen, müssen die Mitgliedstaaten sich auf die Umsetzung der im Rahmen der Strategie vereinbarten Reformen konzentrieren, eine stabilitäts­orientierte makroökonomische Politik betreiben und ihre Haushalte solide führen.

Auch eine neue Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung ist unerlässliche Voraussetzung für die Neubelebung der Lissabon-Strategie. Zur Förderung des Wachstums strebt die Kommission Folgendes an:

  • die Europäische Union (EU) für Investoren und Arbeitskräfte attraktiver machen; zu diesem Zweck den Binnenmarkt ausbauen, die einschlägigen europäischen und nationalen Vorschriften verbessern, innerhalb und außerhalb Europas die Märkte offen und wettbewerbsorientiert gestalten und die europäische Infrastruktur ausbauen und verbessern.
  • Wissen und Innovation fördern; zu diesem Zweck stärker in Forschung und Entwicklung investieren, die Innovation erleichtern, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verstärkt einsetzen, die Ressourcen nachhaltig nutzen und zur Schaffung einer soliden europäischen Industriebasis beitragen.

Mehr und bessere Arbeitsplätze

Die Kommission möchte im Jahr 2005 die Europäische Beschäftigungsstrategie reformieren. Der neue Vorschlag der Kommission zum Finanzrahmen 2007-2013 spiegelt eine Neuorientierung hin zu Wachstum und Beschäftigung wider. Auf folgendem Wege möchte die Kommission mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen:

  • mehr Menschen in Arbeit bringen und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren. Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner müssen darauf hinwirken, dass die Arbeitskräfte länger erwerbstätig bleiben und nicht vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Sie müssen außerdem durch eine entsprechende Reform der sozialen Sicherungssysteme Sicherheit und Flexibilität in ein ausgewogeneres Verhältnis bringen;
  • die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern und durch Flexibilisierung der Arbeitsmärkte Europa in die Lage versetzen, sich besser auf Umstrukturierungen und Marktentwicklungen einzustellen. Die Vereinfachung der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen wird die Arbeitskräftemobilität in ganz Europa fördern. Dem entgegenstehende Hindernisse müssen die Mitgliedstaaten so rasch wie möglich beseitigen;
  • mehr in das Humankapital investieren, um Bildungsniveau und Fähigkeiten zu verbessern. Die Kommission plant zu diesem Zweck insbesondere die Verabschiedung eines Gemeinschaftsprogramms zum lebenslangen Lernen. Die Mitgliedstaaten werden 2006 für diesen Bereich eine nationale Strategie vorlegen.

Bessere Governance

Die Kommission verweist auch auf die Notwendigkeit einer klareren und effizienteren Aufgabenteilung. Der Wildwuchs sich überschneidender Berichte, eine schwerfällige Bürokratie und eine unzureichende Identifikation mit den politischen Zielen verzögern die Fortschritte. Die Kommission wird ein Lissabon-Aktionsprogramm zur Klärung der Aufgabenstellung vorlegen.

Folgerichtig schlägt sie eine vereinfachte Koordination und eine drastische Verringerung der Zahl der vorzulegenden Berichte vor und sie empfiehlt, in die nationalen Programme zur Lissabon-Strategie drei Koordinationsprozesse zu integrieren:

  • Arbeitsmarktpolitik (Luxemburg-Prozess);
  • mikroökonomische und strukturelle Reformen (Cardiff-Prozess);
  • makroökonomische und haushaltspolitische Maßnahmen (Köln- Prozess).

Dies wird den Europäischen Rat in die Lage versetzen, jedes Jahr im Frühjahr praktische Leitlinien vorzugeben, und wird der Kommission die Überwachung der erzielten Fortschritte erleichtern.

Des Weiteren sieht die Kommission vor, in einem umfassenden Dokument integrierte Leitlinien sowohl zur Beschäftigung als auch zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik vorzulegen. Diese Leitlinien würden demnach die makroökonomische Politik, die Beschäftigung und die Strukturreformen abdecken.

Und schließlich schlägt die Kommission außerdem vor, in jeder nationalen Regierung eine oder einen „Lissabon-Beauftragte(n)“ zu ernennen, der/dem es obliegt, über die Umsetzung der im Rahmen der Lissabon-Strategie vereinbarten Reformen zu wachen.

Ein Gedanke hierbei ist, die Aufmerksamkeit des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments auf die wesentlichen politischen Fragen zu lenken. Um dies zu erleichtern, wird es künftig auf nationaler und auf europäischer Ebene nur noch einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie geben.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Pdf) (FR) der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 13. und 14. März 2008 in Brüssel [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Auf der Grundlage der Dokumente der Kommission und im Lichte der Arbeiten des Rates hat der Europäische Rat den zweiten Programmzyklus der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung für den Zeitraum 2008-2010 eingeleitet, das sogenannte Lissabon-Programm der Gemeinschaft (LPG). In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat die integrierten Leitlinien und die länderspezifischen Empfehlungen bestätigt. Er hat darüber hinaus die vier vorrangigen Bereiche der erneuerten Lissabon-Strategie bekräftigt: Investitionen in Wissen und Innovation; Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von KMU; Investieren in Menschen und Modernisieren der Arbeitsmärkte; Schaffung einer kohlenstoffemissionsarmen und energieeffizienten Wirtschaft. Auf der Grundlage der von der Kommission in ihrer Mitteilung „Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)“ vom 11. Dezember 2007 vorgeschlagenen Maßnahmen sowie der Arbeit des Europäischen Parlaments und des Rates hat der Europäische Rat außerdem eine Reihe von konkreten Maßnahmen gebilligt, die es nun umzusetzen gilt.

Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 8. und 9. März 2007 in Brüssel [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 23. und 24. März 2006 in Brüssel [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Juli 2005: „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: das Lissabon-Programm der Gemeinschaft“ [KOM(2005) 330 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Pdf) (FR) der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 22. und 23. März 2005 in Brüssel zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Auf dem Frühjahrsgipfel 2005 der Staats- und Regierungschefs wurden die aus dem Ergebnis der Halbzeitüberprüfung abgeleiteten vereinfachten Lissabon-Zielvorgaben angenommen. Dennoch werden in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes noch nahezu 100 unterschiedliche Ziele genannt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von Reformen im Bereich Wachstum und Beschäftigung.

Mitteilung der Kommission „Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten“ vom 20. April 2005 [KOM(2005) 152 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website zu Wachstum und Beschäftigung (EN).

Letzte Änderung: 07.05.2008

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