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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DER CHARTA?

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (die Charta) schützt die Grundrechte, die die Menschen in der Europäischen Union (EU) genießen. Sie ist ein modernes und umfassendes Instrument des EU-Rechts zum Schutz und zur Förderung der Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund einer Gesellschaft im Wandel, des sozialen Fortschritts und wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Inhalt

Die Charta bekräftigt unter Achtung der Zuständigkeiten und Aufgaben der EU und des Subsidiaritätsprinzips die Rechte, die sich vor allem aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen und den gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, die die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die von der EU und dem Europarat beschlossenen Sozialchartas sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfassen. Sie verleiht den Grundrechten größere Sichtbarkeit und Klarheit und schafft damit Rechtssicherheit innerhalb der EU.

Die Charta umfasst eine einleitende Präambel und 54 Artikel, die in 7 Kapitel gruppiert sind.

Geltungsbereich

Die Charta gilt für Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU bei all ihren Tätigkeiten. Sie erweitert nicht die Befugnisse und Aufgaben, die ihnen durch die Verträge übertragen werden. Die Charta gilt auch für Mitgliedstaaten, wenn diese das EU-Recht umsetzen.

Die Charta wird in Verbindung mit nationalen und internationalen Systemen zum Schutz der Grundrechte angewandt, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Jahresberichte

Die Europäische Kommission veröffentlicht seit 2010 jedes Jahr einen Jahresbericht, in dem die Fortschritte bei der Anwendung der Charta dargelegt werden. Seit 2021 konzentriert sich der Charta-Bericht gemäß der Strategie zur Stärkung der Anwendung der Charta in der EU (siehe Zusammenfassung) jedes Jahr auf einen anderen Themenbereich von strategischer Relevanz, der durch das EU-Recht geregelt wird.

HINTERGRUND

  • Im Jahr 1999 hat sich der Europäische Rat dafür ausgesprochen, die auf EU-Ebene geltenden Grundrechte in einer Charta zusammenzufassen und dadurch sichtbarer zu machen.
  • Die Charta wurde im Dezember 2000 in Nizza vom Europäischen Parlament, vom Rat der Europäischen Union und von der Kommission förmlich proklamiert.
  • Im Dezember 2009 wurde der Charta mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (siehe Zusammenfassung) die gleiche Rechtsverbindlichkeit verliehen wie den EU-Verträgen.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 389–405).

Letzte Aktualisierung: 14.01.2022

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