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Beschäftigung und Sozialpolitik

employment_and_social_policy

Die Europäische Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, den sozialen Fortschritt zu fördern und die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Menschen in der EU zu verbessern – dieser Grundsatz ist in der Präambel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. 

Gemäß AEUV – insbesondere Artikel 153 – ergänzt die EU die politischen Initiativen der einzelnen Mitgliedstaaten, indem sie Mindestvorschriften festlegt, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. 

Die europäische Politik in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit soll dafür sorgen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, Qualifikationen, Gleichberechtigung, sozialem Schutz und sozialer Integration zu verbessern.

Die EU dient als Katalysator für den sozialen Wandel und versucht, faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialschutzsysteme gemäß den 20 Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen. Im Einklang mit dem Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte sollen bis 2030 mindestens 78 % der Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren einen Arbeitsplatz haben, mindestens 60 % aller Erwachsenen sollen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen, und die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen, darunter mindestens 5 Millionen Kinder, sinken.

Zur Verwirklichung dieser Ziele entwickelt und EU Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit und des Zugangs zum Arbeitsmarkt und setzt sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Ausbau der Mobilität von Arbeitskräften, die Verbesserung der Beschäftigungsqualität und der Arbeitsbedingungen, die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitskräfte, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, die Förderung der Chancengleichheit, die Bekämpfung von Diskriminierung sowie die Modernisierung der Sozialschutzsysteme ein.

Der langfristige EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 und das Aufbauinstrument NextGenerationEU stellen nie da gewesene EU-Mittel bereit, mit denen Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt werden können. Besonders der Europäische Sozialfonds+, der mit 99,3 Mrd. Euro ausgestattet ist, wird weiterhin das wichtigste Instrument der EU sein, um die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu begünstigen und die drei Kernziele der EU bis 2030 zu erreichen.