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Europäischer Pakt für die Jugend

In dieser Mitteilung wird dargelegt, wie die Mitgliedstaaten den im März 2005 vom Europäischen Rat verabschiedeten Europäischen Pakt für die Jugend - ausgehend von den europäischen Strategien für Beschäftigung und soziale Eingliederung sowie dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010" - umsetzen können. Vorrangiges Ziel ist es, die allgemeine und berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der europäischen Jugend zu verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben zu erleichtern. Die Kommission erhebt außerdem die Forderung, dass alle auf diesen Gebieten einzuleitenden Initiativen aufeinander abgestimmt werden sollen, und ersucht die Mitgliedstaaten, die Jugendlichen zur Ausgestaltung der Maßnahmen und zu den entsprechenden Folgemaßnahmen zu konsultieren.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2004 über europäische Politiken im Jugendbereich - Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen - Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft [KOM(2005) 206 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitteilung greift die drei Aktionsbereiche des Pakts auf, der vom Europäischen Rat im März 2005 verabschiedet wurde:

  • Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg;
  • allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität;
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.

Die entsprechenden Maßnahmen sind vollständig in die überarbeitete Lissabon-Strategie, die Europäische Beschäftigungsstrategie, die Europäische Strategie zur sozialen Eingliederung und das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010" zu integrieren.

Bei der Durchführung der verschiedenen Maßnahmen stützen die Mitgliedstaaten sich auf die „Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung" und beziehen sich auf die Lissabon-Strategie.

In der Mitteilung der Kommission werden die Aspekte der Integrierten Leitlinien und des Lissabon-Programms der Gemeinschaft herausgearbeitet, die für den Pakt von Bedeutung sind.

Maßnahmen zu Gunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen

Die folgenden Leitlinien sind besonders relevant für Jugendliche:

  • Einen auf dem Lebenszyklus basierenden Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern, unter anderem durch verstärkte Bemühungen, Jugendlichen Beschäftigungspfade zu öffnen und die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen, sowie durch konsequente Beseitigung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitsentgelt;
  • integrative Arbeitsmärkte für Arbeit Suchende und benachteiligte Menschen sicherstellen;
  • die Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse verbessern;
  • die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren;
  • die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen ausrichten.

Für die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen erhalten die Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung über den Europäischen Sozialfonds und die Europäische Investitionsbank. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, personalisierte Aktionspläne zur Unterstützung bei der Arbeitsuche, Beratung und Weiterbildung zu entwickeln. Diese Mitteilung regt außerdem an, dass

  • die Kommission und die Mitgliedstaaten den Belangen Jugendlicher 2005 in dem Programm „Voneinander Lernen" im Bereich der Beschäftigungspolitik Priorität einräumen;
  • die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Hilfe der Strategie zur sozialen Eingliederung die Lage der am stärksten gefährdeten Jugendlichen verbessern;
  • die Kommission 2005 eine Studie über die soziale Integration stark benachteiligter Jugendlicher in Auftrag gibt.

Maßnahmen zu Gunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität

Es gilt vor allem,

  • die Anzahl der Schulabbrecher zu reduzieren,
  • den Zugang zur Berufsbildung, zur Sekundarbildung und zur Hochschulbildung zu verbessern, einschließlich der Lehrlingsausbildung und der Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen,
  • auf gemeinsame Rahmenbedingungen hinzuarbeiten, mit deren Hilfe Qualifikationssysteme transparenter werden,
  • nichtformales und informelles Lernen zu validieren,
  • den Europass-Beschluss umzusetzen,
  • einen „Jugendpass" zu entwickeln.

Die Kommission beabsichtigt, 2005 bzw. 2006

  • eine Mitteilung über Erziehung zum Unternehmergeist anzunehmen,
  • einen Europäischen Qualifikationsrahmen vorzuschlagen,
  • eine Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen anzunehmen.

Die Mitteilung befasst sich mit der Verbesserung der Mobilität der Jugendlichen. Verschiedene Initiativen werden genannt:

  • Das Europäische Jahr der Arbeitskräftemobilität 2006 wird spezielle Initiativen zu Gunsten Jugendlicher enthalten, die in den Arbeitsmarkt eintreten.
  • Ab 2007 werden Folgemaßnahmen zu dem Aktionsplan für berufliche Qualifikationen und Mobilität 2002-2005 der Kommission und der Mitgliedstaaten durchgeführt.
  • Die Mitgliedstaaten sollten die Durchführung der Empfehlung über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern verbessern.
  • Die Kommission wird Instrumente wie EURES und PLOTEUS (EN) weiterentwickeln, um die Möglichkeiten für Jugendliche zu verbessern, im Ausland zu arbeiten und zu studieren.
  • Die Kommission wird 2005 Empfehlungen für eine Mobilitätskarte für Jugendliche in Europa aussprechen.
  • Die Kommission wird den Möglichkeiten einer Ausweitung der Ferienjob-Initiative nachgehen.
  • 2007 werden die Kommission und die Mitgliedstaaten neue Formen des Europäischen Freiwilligendienstes einführen.

Maßnahmen zu Gunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass man sich um eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben bemühen muss, um die mit der demografischen Alterung verbundenen Probleme und das Problem der niedrigen Geburtenraten zu bewältigen. In diesem Sinne sollen nach Dafürhalten der Kommission

  • die Mitgliedstaaten mehr zugängliche und erschwingliche Kinderbetreuungseinrichtungen von hoher Qualität sowie entsprechende Möglichkeiten für die Betreuung von anderen abhängigen Personen bereitstellen;
  • die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission neue Formen der Arbeitsorganisation entwickeln, wie z. B. Gleitzeitarbeit, Telearbeit, Mutterschafts- und Elternurlaub usw.

Als Folgemaßnahme zu dem Grünbuch über den demografischen Wandel in Europa hat die Kommission eine Konsultierung mit dem Ziel eingeleitet, auf europäischer und nationaler Ebene Strategien ausfindig zu machen, die weiterverfolgt oder verstärkt werden sollen.

DIE AKTIVE BÜRGERSCHAFT JUGENDLICHER

Im Mittelpunkt des Interesses bei der offenen Koordinierungsmethode steht die aktive Bürgerschaft Jugendlicher. Um Partizipation, Information, Freiwilligentätigkeit und Kenntnis über Jugendfragen zu verbessern, hat der Rat 2003 und 2004 14 gemeinsame Zielsetzungen angenommen. In ihrer Mitteilung vom Oktober 2004 [KOM(2004) 694 endg.] gab die Kommission eine positive Bewertung der auf europäischer Ebene durchgeführten Maßnahmen ab, während sie betonte, dass angemessene Maßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich seien, um die gemeinsamen Zielsetzungen zu verwirklichen.

Als Ergebnisse des Pakts und der Arbeiten dürfte man ein besseres Verständnis für und besseres Wissen über die Jugend in den spezifischen Bereichen erreichen, nämlich:

  • Beschäftigung,
  • Jugendintegration,
  • Unternehmertum,
  • Mobilität,
  • Anerkennung der Jugendarbeit.

DIE JUGENDPOLITISCHE DIMENSION IN ANDEREN POLITIKBEREICHEN

Die Mitteilung nennt weitere für Jugendliche relevante politische Maßnahmen:

  • Die EU-weite Kampagne „Für Vielfalt - gegen Diskriminierung" ist ab 2005 auf Jugendliche ausgedehnt worden;
  • für 2006 ist eine europäische Initiative zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geplant;
  • es wird eine spezifische Jugendforschung innerhalb des Sechsten Forschungsrahmenprogramms betrieben werden;
  • im Zuge des Siebten Forschungsrahmenprogramms könnte die Jugendforschung ihren Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Partizipation Jugendlicher an der repräsentativen Demokratie und an freiwilligen Aktivitäten legen;
  • 2005 wird die Kommission eine öffentliche Konsultierung zum Thema Sport einleiten.

UNTERSTÜTZUNG DER STRATEGIE DURCH PROGRAMME

Strategieaktionen mit Jugendlichen als Zielgruppe sollten auch mit Programmen einhergehen, die Jugendliche dazu ermutigen, aktive Bürger zu werden. Projekte diese Art werden durch eine Reihe europäischer Programme gefördert; es sind dies Folgende:

ENGAGEMENT JUGENDLICHER

Der Europäische Rat hat im Pakt hervorgehoben, dass Jugendliche und ihre Organisationen zu der Ausgestaltung der nationalen Reformprogramme und den Folgemaßnahmen zu deren Umsetzung befragt werden sollten. Zu den Befragten sollten auf jeden Fall nationale Jugendräte gehören.

Die Kommission gedenkt auch, eine Konsultierung Jugendlicher und des Europäischen Jugendforums zur Jugendpolitik durchzuführen. Den Höhepunkt sollen die „Etats généraux" der Jugend darstellen, die für 2005 vorgesehen sind. Die Kommission denkt daran, nach den „Etats généraux" „jährliche Begegnungen" von Jugendlichen und Kommissaren stattfinden zu lassen.

HINTERGRUND

Diese Mitteilung schließt an den Europäischen Pakt für die Jugend an, der von den Staats- und Regierungschefs anlässlich des Europäischen Rates im März 2005 verabschiedet wurde.

Die Annahme des Pakts fällt mit dem Abschluss des ersten Zyklus der Umsetzung des Weißbuchs „Neuer Schwung für die Jugend Europas" von 2001 zusammen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 24. November 2005 über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher in Europa - Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung eines aktiven Bürgersinns [Amtsblatt C 292 vom 24.11.2005]

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten, einen strukturierten Dialog mit Jugendlichen und ihren Organisationen über die sie betreffenden politischen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene unter Einbeziehung der im Bereich Jugendfragen tätigen Forscher auszubauen. Er fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf,

  • die Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens, indem beispielsweise ein „Jugendpass" entwickelt und dessen Aufnahme in den Europass geprüft wird, und die Validierung dieser Formen des Lernens zu erwägen;
  • zu ermitteln, welche Hindernisse der Mobilität junger Menschen entgegenstehen und bewährte Verfahren auszutauschen, weiter zu entwickeln und anzuwenden, damit junge Menschen leichter in der gesamten Europäischen Union und außerhalb arbeiten, Freiwilligendienste leisten, eine Ausbildung absolvieren oder studieren können;
  • den Rahmen für eine jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa im Jahr 2009 einer Überprüfung zu unterziehen.

Schlussfolgerungen 7619/1/05 des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom 22./23. März 2005

Der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, die allgemeine und die berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der europäischen Jugend zu verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben zu erleichtern.

Der Pakt soll gewährleisten, dass alle auf diesen Gebieten einzuleitenden Initiativen aufeinander abgestimmt sind. Für seinen Erfolg bedarf es der Mitwirkung aller Beteiligten und in allererster Linie der Jugendorganisationen.

Letzte Änderung: 28.09.2006

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