Europäischer Qualifikationsrahmen
Ein gemeinsamer Bezugsrahmen soll den Mitgliedstaaten, Schulen, Bildungseinrichtungen, Arbeitgebern und den Bürgern selbst bessere Vergleichsmöglichkeiten für die Qualifikationen bieten, die von unterschiedlichen (allgemeinen und beruflichen) Bildungssystemen in Europa ausgestellt werden. Dieses Instrument ist für die Entwicklung eines europaweiten Arbeitsmarkts unverzichtbar.
RECHTSAKT
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen [Amtsblatt C 111 vom 6.5.2008].
ZUSAMMENFASSUNG
Es ist Sache der Mitgliedstaaten, das jeweilige nationale Qualifikationssystem * an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) zu koppeln.
Durch mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen schafft der EQR die Voraussetzungen für eine stärkere Anerkennung der Instrumente des lebenslangen Lernens.
Dieser Rahmen gilt übergreifend für Hochschulen und die Berufs- und Fachschulausbildung. Die Bürgerinnen und Bürger der EU können so die relevanten Daten zu ihren Kompetenzen und ihren Qualifikationen leichter auf andere Systeme übertragen.
Mit der verbesserten Transparenz der Qualifikationen * können die EU-Bürger den relativen Wert der Qualifikationen erkennen, und für Arbeitgeber wird es leichter, das Profil, den Inhalt und die Relevanz der Qualifikationen für den Arbeitsmarkt richtig einzuschätzen. Auch für Schulen, Bildungseinrichtungen und Berufsbildungswerke ist damit eine bessere Vergleichbarkeit ihres Unterrichtsprofils und ihrer Lehrinhalte gegeben, was auch eine diesbezügliche Qualitätssicherung möglich macht.
Die Einführung des EQR sorgt für mehr Mobilität bei Arbeitnehmern und Studenten. Mit dem EQR werden die Arbeitnehmer mobiler, da ihre Qualifikationen im Ausland anerkannt werden. Mit diesem Instrument wird der ständige Wechsel zwischen Berufsleben und Ausbildung im Sinne des lebenslangen Lernens stärker anerkannt.
Funktionsweise und Umsetzung
Mit dem EQR ist nun ein Instrument vorhanden, das von den Lernergebnissen und nicht von der Ausbildungsdauer ausgeht. Die wichtigsten Indikatoren für das Bezugsniveau sind:
Im Kern besteht der EQR aus einer Abfolge von acht Bezugsniveaus, die Aussagen zu folgenden Punkten ermöglichen:
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·Wissensstand des Lernenden; -
·Lernfähigkeit des Einzelnen; -
·Fähigkeiten des Lernenden unabhängig vom System, in dem diese oder jene Qualifikation erworben wurde.
Anders als das Anerkennungssystem für akademische Abschlüsse, das sich an den Ausbildungs- und Studienzeiten orientiert, erfasst der EQR das gesamte Lernspektrum, also insbesondere auch den Ausbildungsverlauf außerhalb der regulären Ausbildungsgänge und formalen Bildungseinrichtungen.
2010 soll in allen Teilnehmerländern ein System für den Vergleich zwischen den nationalen Systemen und dem Europäischen Rahmen eingeführt werden. 2012 wird in allen neuen Qualifikationen von EU-Bildungseinrichtungen aus dem Postsekundarbereich automatisch auf eine der acht Qualifikationsebenen des EQR Bezug genommen.
Vielseitiges Instrument der Zusammenarbeit
Der EQR soll die Qualifikationssysteme in den einzelnen Staaten nicht ersetzen, sondern die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen und dazu die gegenseitige Zusammenarbeit erleichtern. Diese europäische Initiative geht von den bestehenden nationalen Qualifikationsrahmen aus, obwohl sich diese keinem einheitlichen Muster zuordnen lassen.
Bei der Umsetzung dieses einheitlichen Zusammenarbeitsrahmens für alle Mitgliedstaaten betont die Kommission erneut, wie wichtig gegenseitiges Vertrauen und ein stärkeres Engagement der verschiedenen Beteiligten auf nationaler, regionaler oder sektoraler Ebene sind.
Die Kommission schlägt im Übrigen vor, ein nationales Zentrum zu benennen, das die Beziehungen zwischen dem staatlichen Qualifikationssystem und dem EQR koordiniert und will bis April 2009 einen EQR-Beirat einsetzen, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der europäischen Sozialpartner und anderer Stakeholder angehören.
Der EQR dürfte es auch den internationalen sektoralen Organisationen * ermöglichen, die Vergleichbarkeit der eigenen Qualifikationssysteme gegenüber diesem einheitlichen System der Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Hintergrund
Die Bologna-Erklärung vom Juni 1999 hat Anreize für mehr Mobilität und Transparenz bei den Ausbildungsabschlüssen in der Europäischen Union (EU) geschaffen. Mit den neuen Erkenntnissen des Bologna-Prozesses für die Hochschulbildung können ähnliche Leistungen stärker anerkannt werden, da auch die berufliche Ausbildung berücksichtigt wird.
Der EQR trägt einem der Ziele der Beschäftigungsstrategie von Lissabon Rechnung, das den Übergang zur Wissensgesellschaft befürwortet. Dieses Instrument knüpft genauer gesagt an die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ an.
| Schlüsselbegriffe des Rechtsakts |
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BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Frist für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
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Empfehlung vom 23.4.2008 |
23.4.2008 |
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ABl. C 111 vom 6.5.2008 |



