Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung
Fußballspiele von internationaler Bedeutung ziehen ein sehr großes Publikum an. Dies hat die Europäische Union veranlasst, Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit in den Stadien zu ergreifen. Der Rat hat im Jahr 2002 diesen Beschluss angenommen, durch den der Informationsaustausch zwischen den Polizeidienststellen der Mitgliedstaaten erleichtert werden soll und letztere in die Lage versetzt werden sollen, auf Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entsprechend zu reagieren.
RECHTSAKT
Beschluss 2002/348/JI des Rates vom 25. April 2002 über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung [Vgl. Ändernde(r) Rechtsakt(e)].
ZUSAMMENFASSUNG
Der auf Initiative des Königreichs Belgien angenommene Beschluss stellt auf die Einrichtung eines nationalen Fußballinformationszentrums der Polizei in jedem Mitgliedstaat ab. Die Mitgliedstaaten müssen dem Generalsekretariat des Rates die Informationen über ihr nationales Informationszentrum übermitteln. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass ihr nationales Zentrum über das erforderliche Personal und die erforderlichen technischen Mittel verfügt, um die ihm übertragenen Aufgaben effizient und schnell auszuführen.
Die nationalen Informationsstellen sind zuständig für:
- den Empfang, die Koordinierung und den Austausch von (strategischen, operativen und taktischen) Informationen über Fußballspiele mit internationaler Dimension;
- die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeidiensten;
- die Risikoanalyse betreffend die eigenen Vereine und die eigene Nationalmannschaft;
- allgemeine und/oder thematische Beurteilungen von Störungen der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang mit Fußballspielen in ihrem Land.
Das nationale Fußballinformationszentrum des die Fußballveranstaltung ausrichtenden Mitgliedstaats arbeitet mit den nationalen Polizeidienststellen des betreffenden Landes zusammen. Alle ausgetauschten Berichte werden archiviert, damit sie anschließend von anderen interessierten nationalen Informationszentren eingesehen werden können. Dabei ist die nationale Fußballinformationsstelle, von der die Informationen stammen, vor der Verbreitung der Informationen zu konsultieren.
Das Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension enthält die Formulare für den Informationsaustausch.
Der Austausch personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen des Europarats vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Informationsaustausch erfolgt in der jeweiligen Landessprache, mit einer Übersetzung in einer gemeinsamen Arbeitssprache der betreffenden Parteien, sofern zwischen diesen diesbezüglich keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
| Beschluss 2002/348/JI |
9.5.2002 |
- |
ABl. L 121 vom 8.5.2002 |
| Ändernde(r) Rechtsakt(e)) | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
| Beschluss 2007/412/JI |
16.6.2007 |
- |
ABl. L 155 vom 15.6.2007 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Entschließung des Rates vom 4. Dezember 2006 betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen [Amtsblatt C 322 vom 29.12.2006].
Entschließung des Rates vom 17. November 2003 über den Erlass von Zugangsverboten zum Austragungsort von Fußballspielen von internationaler Bedeutung [Amtsblatt Journal C 281 vom 22.11.2003].



