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Programm für lebenslanges Lernen 2007-2013

Mit ihren Bildungsprogrammen erreicht die Europäische Union (EU) eine bedeutende Zahl ihrer Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. Allgemeines Ziel des Programms für lebenslanges Lernen ist es, dazu beizutragen, dass sich die Gemeinschaft gemäß den Zielen der Lissabon-Strategie zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft entwickelt. Das Programm soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen und den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Gemeinschaft fördern, damit sich diese zu einer weltweiten Qualifikationsreferenz entwickeln.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens [vgl. ändernde(n) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens 2007-2013 ist es, Austausch, Zusammenarbeit und Mobilität zu entwickeln und zu fördern, damit die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gemäß der Lissabon-Strategie zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden. Es trägt so zur Entwicklung der Gemeinschaft zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft bei, die durch eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, eine quantitative und qualitative Verbesserung der Beschäftigung und einen größeren sozialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist.

Um dieses allgemeine Ziel zu verwirklichen, werden mit dem Programm auch spezifische Ziele im Zusammenhang mit dem lebenslangen Lernen in der Europäischen Union (EU) verfolgt, nämlich:

  • Entwicklung einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung und Förderung von hohen Leistungsniveaus, Innovation und einer europäischen Dimension innerhalb der geltenden Systeme und Verfahren;
  • Unterstützung der Verwirklichung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens;
  • Verbesserung von Qualität, Attraktivität und Zugänglichkeit der verfügbaren Angebote für lebenslanges Lernen;
  • Stärkung des Beitrags des lebenslangen Lernens zum sozialen Zusammenhalt, zum aktiven Bürgersinn, zum interkulturellen Dialog, zur Gleichstellung der Geschlechter und zur persönlichen Entfaltung;
  • Förderung von Kreativität, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit sowie der Entwicklung von Unternehmergeist;
  • Steigerung der Beteiligung von Menschen aller Altersgruppen am lebenslangen Lernen, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen und benachteiligte Gruppen;
  • Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt;
  • Entwicklung der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT);
  • Stärkung der Rolle des lebenslangen Lernens bei der Entwicklung eines europäischen Bürgersinns unter Wahrung der europäischen Werte sowie der Toleranz und des Respekts für andere Völker und Kulturen;
  • Förderung der Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • Verbesserung der Qualität durch Förderung der bestmöglichen Nutzung von Ergebnissen, innovativen Produkten und Prozessen sowie Austausch vorbildlicher Verfahren.

Die Umsetzung des Aktionsprogramms wird durch die Kohärenz und Komplementarität mit den politischen Maßnahmen der EU bestimmt. Es soll so zur Verwirklichung der horizontalen Politiken der EU beitragen, die besonderen Bedürfnisse der Lernenden berücksichtigen und sie stärker in das traditionelle System der allgemeinen und beruflichen Bildung eingliedern. Es soll ferner die Gleichbehandlung von Männern und Frauen fördern und dazu beitragen, dass das Bewusstsein für die kulturelle und sprachliche Vielfalt und den Multikulturalismus als Mittel zur Bekämpfung von Rassismus, Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit geschärft wird.

Die Umsetzung des Programms muss außerdem auf das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, die integrierten beschäftigungspolitischen Leitlinien im Rahmen der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung sowie andere Politiken – beispielsweise in den Bereichen Kultur, Jugend oder Unternehmen – abgestimmt sein und diese ergänzen. Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) sowie der Beratende Ausschuss für Berufsbildung können unter Wahrung ihrer Zuständigkeiten hinzugezogen und/oder informiert werden.

Damit diese Ziele erreicht werden, unterstützt das Programm folgende Maßnahmen:

  • Mobilität der Teilnehmer am lebenslangen Lernen;
  • bilaterale und multilaterale Partnerschaften;
  • unilaterale, nationale oder multilaterale Projekte einschließlich Projekte zur Förderung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme durch den grenzüberschreitenden Transfer von Innovationen;
  • multilaterale Netze;
  • Untersuchung und Reform der Politik und der Systeme des lebenslangen Lernens sowie ihrer Bestandteile;
  • Gewährung von Betriebskostenzuschüssen zur Übernahme bestimmter Betriebs- und Verwaltungskosten von Einrichtungen oder Vereinigungen;
  • flankierende Maßnahmen, d. h. weitere Initiativen zur Förderung der Programmziele;
  • Maßnahmen zur Vorbereitung dieser Aktionen;
  • Veranstaltungen (Seminare, Kolloquien, Sitzungen) zur Erleichterung der Durchführung des Programms, Informations-, Bekanntmachungs-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsaktionen sowie Maßnahmen zur Überprüfung und Bewertung des Programms.

Das Programm steht nicht nur den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen, sondern, gemäß den Grundsätzen und Abkommen, die die Teilnahme dieser Länder an Gemeinschaftsprogrammen regeln, auch den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), den Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen), der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie den EU-Beitrittskandidaten und den potenziellen Kandidatenländern im westlichen Balkan.

Darüber hinaus kann die Kommission auch die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen wie dem Europarat oder der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) organisieren.

Die Begünstigten des Programms sind:

  • Schüler, Studierende, Auszubildende und erwachsene Lernende;
  • Bildungspersonal jeglicher Art;
  • Arbeitsmarktteilnehmer;
  • Einrichtungen und Organisationen, die im Rahmen des Programms Lernangebote bereitstellen;
  • Personen und Stellen, die auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene für Systeme und politische Strategien zuständig sind;
  • Unternehmen, Sozialpartner und ihre Organisationen auf allen Ebenen, einschließlich Berufsverbände und Industrie- und Handelskammern;
  • Anbieter von Diensten, die Beratung und Informationen erteilen;
  • Vereinigungen von Teilnehmern, Eltern oder Lehrkräften;
  • Forschungszentren und sonstige Einrichtungen;
  • gemeinnützige Organisationen, ehrenamtlich tätige Einrichtungen und nichtstaatliche Organisationen.

Die Verwaltung des Programms wird von der Kommission und den nationalen Agenturen gemeinsam wahrgenommen. Die nationalen Agenturen können dabei bestimmte Arten von Projekten, Maßnahmen zur Mobilität von Einzelpersonen, bilaterale und multilaterale Partnerschaften oder unilaterale und nationale Projekte auswählen.

Bei der Durchführung des Programms wird die Kommission von einem Verwaltungsausschuss aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Die Durchführungsmaßnahmen sind im Ausschussverfahren zu erlassen, und zwar nach den Modalitäten des Verwaltungsverfahrens. Nur die Entscheidungen über die Gewährung bestimmter Fördermittel werden ohne die Unterstützung des Ausschusses getroffen. Im Rahmen des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene und einer engeren Einbindung der Sozialpartner in die Durchführung des Aktionsprogramms können die Sozialpartner insbesondere als Beobachter an dem Ausschuss teilnehmen, wenn Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung behandelt werden.

Die indikative Finanzausstattung des Programms wurde für seine Laufzeit auf 6,970 Milliarden Euro festgelegt. Die Mindesthöhe der Mittelzuteilung für die sektoralen Programme (siehe nachstehend) beträgt 13 % für Comenius, 40 % für Erasmus, 25 % für Leonardo da Vinci und 4 % für Grundtvig.

Die Kommission nimmt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten regelmäßig Überprüfungen und Evaluierungen des Aktionsprogramms vor. Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis zum 30. Juni 2010 einen Bericht über die Durchführung und bis zum 30. Juni 2015 einen Bericht über die Wirkung des Programms vor.

Die Kommission ihrerseits legt bis zum 31. März 2011 einen Zwischenevaluierungsbericht über die erzielten Ergebnisse sowie über die quantitativen und qualitativen Aspekte der Durchführung des Programms, bis zum 31. Dezember 2011 eine Mitteilung über die Fortsetzung des Programms und bis zum 31. März 2016 einen Bericht über die Ex-post-Evaluierung vor.

SEKTORALE PROGRAMME

Das Aktionsprogramm gliedert sich in sechs Einzelprogramme, darunter vier sektorale Programme. Sie sind alle in der gleichen Art und Weise strukturiert und sowohl auf den Bildungs- und Ausbildungsbedarf aller Teilnehmer als auch auf den der Einrichtungen und Organisationen, die im jeweiligen Sektor entsprechende Bildungsgänge anbieten oder fördern, zugeschnitten. Bei allen Maßnahmen geht es um Mobilität, Sprachen und neue Technologien.

Comenius

Das Programm Comenius richtet sich an Schüler in Vorschulen und Schulen bis einschließlich Sekundarbereich II sowie an die Einrichtungen und Organisationen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten.

Es verfolgt zwei spezifische Ziele:

  • Entwicklung von Verständnis und Wertschätzung für die Vielfalt der europäischen Kulturen bei jungen Menschen und Bildungspersonal;
  • Unterstützung junger Menschen beim Erwerb grundlegender Fertigkeiten und Kompetenzen, die sie für ihre persönliche Entfaltung, gute Beschäftigungschancen und aktiven europäischen Bürgersinn benötigen.

Die operativen Ziele des Programms sind:

  • Verbesserung der Mobilität, vor allem hinsichtlich Qualität und Umfangs;
  • Verbesserung der Partnerschaften zwischen den Schulen der Mitgliedstaaten, vor allem ihrer Qualität und ihres Umfangs, mit dem Ziel, während der Laufzeit des Programms mindestens drei Millionen Schüler zur Teilnahme zu aktivieren;
  • Förderung des Erlernens von Fremdsprachen;
  • Entwicklung von innovativen IKT-gestützten Inhalten, Diensten, pädagogischen Ansätzen und Verfahren;
  • Verbesserung von Qualität und europäischer Dimension der Lehrerausbildung;
  • Förderung der Verbesserung der pädagogischen Konzepte und des Managements der Schulen.

Im Rahmen des Programms Comenius kann Folgendes gefördert werden:

  • Mobilitätsmaßnahmen wie Austausch von Schülern und Lehrpersonal, Schulmobilität, Schulungen für Lehrkräfte usw.;
  • Partnerschaften wie die „Comenius-Schulpartnerschaften“ zwischen Schulen zur Entwicklung gemeinsamer Lernprojekte oder die „Comenius-Regio-Partnerschaften“ zwischen Organisationen, die für schulische Bildung zuständig sind, zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit und insbesondere der Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen;
  • multilaterale Projekte, die auf die Verbreitung und Förderung vorbildlicher Verfahren, den Erfahrungsaustausch oder die Entwicklung neuer Ausbildungsangebote oder -inhalte abzielen;
  • multilaterale Netze, die auf den Ausbau des Bildungsangebots, die Verbreitung vorbildlicher Verfahren und Innovationen, die Unterstützung der Partnerschaften und Projekte sowie die Entwicklung der Bedarfsanalyse abzielen;
  • flankierende Maßnahmen.

Für die Maßnahmen im Bereich Mobilität und Partnerschaften werden mindestens 80 % der für Comenius vorgesehenen Haushaltsmittel zugeteilt.

Erasmus

Das Programm Erasmus betrifft die formale Hochschulbildung und die auf der tertiären Ebene angesiedelte allgemeine und berufliche Bildung, unabhängig von der Länge des Bildungsgangs und einschließlich Promotionsstudien. Im Unterschied zu den vorangegangenen Programmen fällt die berufliche Bildung im Tertiärbereich nun unter Erasmus und nicht mehr unter Leonardo da Vinci.

Es verfolgt zwei spezifische Ziele:

  • Unterstützung der Verwirklichung eines europäischen Hochschulraums;
  • Stärkung des Beitrags der Hochschulbildung und der auf der tertiären Ebene angesiedelten Berufsbildung zum Innovationsprozess.

Die operativen Ziele des Programms sind die Verbesserung, Stärkung und Entwicklung:

  • der Mobilität (einschließlich ihrer Qualität), so dass bis 2012 mindestens 3 Millionen Personen an dem Programm teilgenommen haben;
  • des Umfangs der Zusammenarbeit (einschließlich ihrer Qualität) zwischen Hochschulen sowie zwischen Hochschulen und Unternehmen;
  • der Transparenz und Kompatibilität der erworbenen Qualifikationen;
  • der innovativen Verfahren und ihrer Übertragung zwischen den Teilnehmerländern;
  • innovativer IKT-gestützter Inhalte, Dienste, pädagogischer Ansätze und Verfahren.

Im Rahmen des Programms Erasmus kann Folgendes gefördert werden:

  • Mobilität von Studierenden (Studien- oder Ausbildungsaufenthalte, Praktika), von Hochschuldozenten und anderem Hochschulpersonal sowie von Personal von Unternehmen zu dem Zweck, zu unterrichten oder eine Fortbildung zu absolvieren, die Erasmus-Intensivprogramme auf multilateraler Basis sowie die Unterstützung entsendender und aufnehmender Hochschulen zur Sicherung der Qualität der Mobilität. Für Mobilitätsmaßnahmen sind mindestens 80 % der Haushaltsmittel dieses Programms bestimmt;
  • multilaterale Projekte, bei denen es um Innovationen, Experimente und den Austausch vorbildlicher Verfahren geht;
  • multilaterale Netze wie die „thematischen Erasmus-Netze“, die von Zusammenschlüssen von Hochschulen koordiniert werden und sich mit einem bestimmten Fachgebiet oder einem interdisziplinären Thema befassen;
  • flankierende Maßnahmen.

Leonardo da Vinci

Gegenstand des Programms Leonardo da Vinci ist die nicht zum Tertiärbereich gehörende berufliche Bildung.

Seine spezifischen Ziele sind:

  • Unterstützung der Teilnehmer von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beim Erwerb und beim Einsatz von Wissen, Fähigkeiten und Qualifikationen, um ihre persönliche Entwicklung, ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre Teilnahme am europäischen Arbeitsmarkt zu fördern;
  • Verbesserungen bei Qualität und Innovation;
  • Erhöhung der Attraktivität von beruflicher Aus- und Weiterbildung und von Mobilität.

Die operativen Ziele des Programms sind die Entwicklung und Verbesserung:

  • der Mobilität (einschließlich ihrer Qualität) in diesem Bereich und im Bereich der Weiterbildung, einschließlich Steigerung der Zahl von Praktika in Unternehmen auf mindestens 80 000 bis zum Ende der Laufzeit des Programms;
  • des Umfangs der Zusammenarbeit (einschließlich ihrer Qualität) zwischen den verschiedenen Akteuren;
  • innovativer Verfahren und ihrer Übertragung zwischen den Teilnehmerländern;
  • der Transparenz und der Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen, auch derjenigen, die im Rahmen des nichtformalen oder informellen Lernens erworben wurden;
  • des Erlernens von Fremdsprachen;
  • innovativer, IKT-gestützter Inhalte, Dienste, pädagogischer Ansätze und Verfahren.

Im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci kann Folgendes gefördert werden:

  • die Mobilität, einschließlich der entsprechenden Vorbereitung;
  • Partnerschaften zu Themen von gemeinsamem Interesse;
  • multilaterale Projekte, insbesondere Projekte, die auf die Verbesserung der Berufsbildungssysteme durch den Transfer und die Entwicklung von Innovationen und vorbildlichen Verfahren unter Anpassung an länderspezifische Bedürfnisse abzielen;
  • aus Experten und Organisationen bestehende thematische Netze, die sich mit spezifischen Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung befassen;
  • flankierende Maßnahmen.

Für die Förderung von Mobilität und Partnerschaften sind mindestens 60 % der Haushaltsmittel dieses Programms bestimmt.

Grundtvig

Gegenstand des Programms Grundtvig sind alle Formen der Erwachsenenbildung.

Die Programmziele sind:

  • Bewältigung der durch die Alterung der europäischen Bevölkerung entstehenden Herausforderungen im Bildungsbereich;
  • Bereitstellung von alternativen Möglichkeiten für Erwachsene, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auszubauen.

Die operativen Ziele des Programms sind:

  • Verbesserung von Qualität und Zugänglichkeit der Mobilität mit dem Ziel, bis zum Ende der Programmlaufzeit die Mobilität von 7 000 Personen pro Jahr zu unterstützen;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit (Qualität und Umfang);
  • Unterstützung benachteiligter und schutzbedürftiger Personen, insbesondere von älteren Menschen und Menschen, die ihren Bildungsweg ohne Grundqualifikation abgebrochen haben, und Bereitstellung von Alternativen für diese Personengruppe;
  • Förderung der Entwicklung innovativer Verfahren und ihrer Übertragung zwischen den Teilnehmerländern;
  • Förderung der Entwicklung von innovativen, IKT-gestützten Inhalten, Diensten, pädagogischen Ansätzen und Verfahren;
  • Verbesserung der pädagogischen Konzepte und des Managements von Erwachsenenbildungseinrichtungen.

Im Rahmen des Programms Grundtvig kann Folgendes gefördert werden:

  • Mobilität von Einzelpersonen, einschließlich angemessener Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung;
  • „Grundtvig-Lernpartnerschaften“ zu Themen von gemeinsamem Interesse;
  • multilaterale Projekte, die darauf abzielen, die Erwachsenenbildungssysteme durch die Entwicklung und den Transfer von Innovationen und vorbildlichen Verfahren zu verbessern;
  • thematische „Grundtvig-Netze“ aus Experten und Organisationen;
  • flankierende Maßnahmen.

Für Maßnahmen zur Förderung von Mobilität und Partnerschaft werden mindestens 55 % der Haushaltsmittel des Programms Grundtvig bereitgestellt.

Querschnittsprogramm

Das Querschnittsprogramm betrifft vor allem Tätigkeiten, die über die Grenzen der sektoralen Programme hinausgehen.

Es umfasst vier Schwerpunktaktivitäten im Bereich des lebenslangen Lernens:

  • politische Zusammenarbeit und Innovation;
  • Förderung des Sprachenlernens;
  • Entwicklung von innovativen IKT-gestützten Inhalten, Diensten, pädagogischen Ansätzen und Verfahren;
  • Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von Maßnahmen dieses Programms oder vorangegangener Programme sowie Austausch vorbildlicher Verfahren.

Seine spezifischen Ziele sind:

  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit in Bereichen, die unter mindestens zwei sektorale Programme fallen;
  • Förderung von Qualität und Transparenz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten.

Die operativen Ziele des Programms sind:

  • Unterstützung der Konzeption politischer Maßnahmen und der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Bereich des lebenslangen Lernens im Rahmen des Lissabon-Prozesses, des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, des Bologna- und des Kopenhagen-Prozesses und der entsprechenden Nachfolgeinitiativen;
  • Schaffung eines angemessenen Bestands an vergleichbaren Daten, Statistiken und Analysen, um die Gestaltung politischer Maßnahmen zu untermauern, Überprüfung der Fortschritte bei der Erreichung von Vorgaben und Zielen und Ermittlung von Bereichen, denen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;
  • Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt in den Mitgliedstaaten;
  • Förderung der Entwicklung von innovativen, IKT-gestützten Inhalten, Diensten, pädagogischen Ansätzen und Verfahren;
  • Gewährleistung der Bekanntgabe, Verbreitung und Berücksichtigung der Ergebnisse des Programms.

Die Maßnahmen des Programms sind auf die Schwerpunktaktivitäten des Querschnittsprogramms anwendbar. So können beispielsweise die Maßnahmen im Rahmen der Schwerpunktaktivität „politische Zusammenarbeit und Innovation“ die Beobachtung und Analyse der Politik und der Systeme wie etwa das Netzwerk Eurydice betreffen, die Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen, die Information und Beratung über die Mobilität sowie die Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung beispielsweise durch Euroguidance und das Netz nationaler Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC), Ploteus oder die Europass -Initiative.

Programm Jean Monnet

Das Programm Jean Monnet befasst sich speziell mit Fragen der europäischen Integration im Hochschulbereich sowie mit der Förderung von Einrichtungen und Vereinigungen, die auf europäischer Ebene im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind.

Das Programm umfasst drei Schwerpunktaktivitäten:

  • die Aktion Jean Monnet, an der auch Einrichtungen aus Drittländern teilnehmen können und für die mindestens 16 % der Haushaltsmittel dieses Programms vorgesehen sind;
  • Betriebskostenzuschüsse für bestimmte Einrichtungen, die Ziele von europäischem Interesse verfolgen. Diese Einrichtungen sind das Europakolleg, das Europäische Hochschulinstitut in Florenz, das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA) in Maastricht, die Europäische Rechtsakademie (ERA) in Trier, die Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung in Middelfart und das Internationale Zentrum für europäische Bildung (CIFE) in Nizza. Für diese Zuschüsse werden mindestens 65 % der Mittel bereitgestellt;
  • Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung anderer europäischer Einrichtungen und Vereinigungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, für die mindestens 19 % der Mittel bestimmt sind.

Die spezifischen Ziele des Programms sind:

  • Anregen von Lehrangeboten, Forschungsvorhaben und Studien mit Bezug zur europäischen Integration;
  • Unterstützung eines angemessenen Spektrums von Einrichtungen und Vereinigungen, die sich mit Fragen der europäischen Integration und der allgemeinen und beruflichen Bildung aus einer europäischen Perspektive befassen.

Die operativen Ziele sind dementsprechend die Förderung einer hohen Qualität bei Lehrangeboten, die Verbesserung der Kenntnisse über und die Sensibilisierung für die europäische Integration, die Unterstützung europäischer Einrichtungen, die sich mit Fragen der europäischen Integration befassen, und darüber hinaus von Einrichtungen und Vereinigungen, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

Zu den Maßnahmen zählen unilaterale und nationale Projekte wie Jean-Monnet-Lehrstühle, -Forschungszentren und -Lehrmodule, die Förderung junger Forscher sowie multilaterale Projekte und Netze.

HINTERGRUND

Im Programm für lebenslanges Lernen 2007-2013 sind alle europäischen Programme im Bereich des lebenslangen Lernens zusammengefasst. Es stützt sich auf die vorangegangenen Programme für den Zeitraum 2000-2006: Sokrates, Leonardo da Vinci, eLearning und die Aktion Jean Monnet.

Ein Gesamtprogramm für die Gemeinschaftshilfe im Bereich des lebenslangen Lernens ist rationeller, kohärenter und wirksamer. Es ermöglicht eine stärkere Interaktion zwischen verschiedenen Bereichen, eine bessere Sichtbarkeit, insbesondere was die Fähigkeit zur Reaktion auf die Weiterentwicklung dieses Bereichs anbelangt, und eine verbesserte Zusammenarbeit.

Das Programm dürfte auch dazu beitragen, dass die Ziele der Strategie von Lissabon, einschließlich der ökologischen Zielsetzungen, sowie des europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) erreicht werden können, vor allem das Ziel, die allgemeine und berufliche Bildung bis zum Jahr 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen, wobei gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona im Jahr 2002 das Erlernen von Fremdsprachen im Mittelpunkt steht. Das Programm steht zudem im Einklang mit den konkreten Zukunftszielen der Bildungssysteme, des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität und des Aktionsplans zur Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1720/2006/EG

1.1.2007 – 31.12.2013

-

ABl. L 327 vom 24.11.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1357/2008/EG

31.12.2008 – 31.12.2013

-

ABl. L 350 vom 30.12.2008

See also

Letzte Änderung: 29.01.2009

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