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Leonardo da Vinci (Phase II) 2000-2006

Leonardo da Vinci zielt auf dieVerwirklichung eines europäischen Bildungsraums des lebenslangen Lernens und auf die Sicherstellung der weiteren Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Bereich der beruflichen Bildung auf Gemeinschaftsebene.

RECHTSAKT

Beschluss des Rates 1999/382/EG vom 26. April 1999 über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms in der Berufsbildung „Leonardo da Vinci"

ZUSAMMENFASSUNG

Der Beschluss geht von den Erfahrungen der ersten Phase des Programms Leonardo da Vinci sowie von den Zielen in der Mitteilung der Kommission „ Für ein Europa des Wissens " aus und legt die zweite Phase des Aktionsprogramms Leonardo da Vinci zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2006 fest.

Die wichtigsten Zielsetzungen des Programms lauten:

  • Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen vor allem junger Menschen in beruflicher Erstausbildung auf allen Ebenen durch alternierende Ausbildung und Lehrausbildung zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit;
  • Verbesserung der Qualität der beruflichen Weiterbildung und des Zugangs zu dieser Weiterbildung und zum lebensbegleitenden Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen zur Steigerung und Verbesserung der Anpassungsfähigkeit;
  • Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess im Hinblick auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist.

Die Umsetzung dieser Ziele auf europäischer Ebene unterstützt und ergänzt die von den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen. Die Kommission gewährleistet die Kohärenz der Aktionen dieses Programms mit anderen Aktionen und Maßnahmen der Gemeinschaft.

Besondere Aufmerksamkeit ist Menschen mit Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich behinderter Menschen, den Praktiken, die ihnen den Zugang zur Ausbildung erleichtern, sowie der Förderung der Chancengleichheit und der Bekämpfung der Diskriminierung zu widmen.

Die Programmziele sollen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Personen, die in Europa eine Berufsausbildung absolvieren, sowie von Verantwortungsträgern in diesem Bereich;
  • Förderung von Pilotprojekten auf der Grundlage grenzüberschreitender Partnerschaften mit den Zielen Innovationsförderung und Qualitätssteigerung bei der Berufsbildung;
  • Förderung der Sprachenkompetenz, einschließlich Kenntnissen von weniger verbreiteten und seltener erlernten Sprachen, und des Verständnisses für andere Kulturen in Zusammenhang mit der Berufsbildung;
  • Förderung der Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze, die den Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Praktiken erleichtern;
  • Erarbeitung und Aktualisierung von Vergleichsmaterial und vergleichbaren Daten.
  • Entwicklung gemeinsamer Aktionen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen;
  • Erarbeitung flankierender Maßnahmen.

Für die Durchführung dieser Maßnahmen werden laut Beschluss grenzüberschreitende Aktionen zur Verbreitung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der Berufsbildung speziell gefördert.

Das Programm steht allen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen und Institutionen offen, die sich an Berufsbildungsaktionen beteiligen. Dies sind insbesondere:

  • Einrichtungen, Zentren und Institutionen der Berufsbildung auf allen Ebenen, einschließlich Hochschulen;
  • Forschungszentren und -institutionen;
  • Unternehmen und Unternehmensgruppen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU);
  • Berufsverbände, einschließlich Handelskammern;
  • Organisationen der Sozialpartner auf allen Ebenen;
  • Gebietskörperschaften;
  • gemeinnützige Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.

Die Kommission gewährleistet die Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen dieses Programms.

Die Mitgliedstaaten sind bestrebt, alle für den reibungslosen Ablauf des Programms auf nationaler Ebene erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet in erster Linie die Einrichtung nationaler Agenturen (EN) zur Durchführung der Aktionen.

Die Anträge von Projektträgern im Rahmen der Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen werden nach einem der nachstehenden Verfahren ausgewählt:

  • Verfahren A für Mobilitätsmaßnahmen. Das allgemeine Ziel dieser Maßnahme besteht darin, Einzelpersonen Finanzmittel für eine Ausbildung im Ausland zur Verfügung zu stellen. Für dieses Verfahren sind die Nationalen Agenturen zuständig, die jedes Jahr von der Kommission einen Globalzuschuss erhalten;
  • Verfahren B für Pilotprojekte (außer thematische Aktionen), Sprachenkompetenz und transnationale Netze. Dieses Verfahren sieht eine zweistufige Auswahl vor, wobei die teilnehmenden Staaten die Vorschläge prüfen und auswählen und die Kommission für die Prüfung und Einstufung der Anträge zuständig ist;
  • Verfahren C für Vergleichsmaterial, thematische Aktionen, gemeinsame Maßnahmen, Projekte von europäischen Organisationen. Bei diesem zentralen Verfahren übernimmt die Kommission den Abschluss der Verträge sowie die Verwaltung und Begleitung der Projekte.

Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Bei der Abwicklung des Programms ist die Kommission bemüht, den sozialen Dialog auf Gemeinschaftsebene in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weiterzuentwickeln.

Die Kommission versichert sich bei der Durchführung des Programms der Mitwirkung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und sorgt für die Koordinierung mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung.

Am Programm teilnehmen können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich), die drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR - Island, Liechtenstein, Norwegen) und die zwei Beitrittsländer (Bulgarien und Rumänien). Es ist zu erwarten, dass sich die Türkei ab 2004 beteiligen kann.

Die Kommission verstärkt die Zusammenarbeit mit Drittländern und einschlägigen internationalen Organisationen.

Die Kommission überwacht in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten regelmäßig die Durchführung dieses Programms. Ausgehend von den Berichten, die die Mitgliedstaaten der Kommission spätestens bis zum 31. Dezember 2003 bzw. bis zum 30. Juni 2007 vorlegen, unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss

  • bis zum 30. Juni 2002 einen zweiten Zwischenbericht über den Beginn der konkreten Durchführung des Programms,
  • bis zum 30. Juni 2004 einen Zwischenbericht über die Durchführung des Programms,
  • bis zum 31. Dezember 2004 eine Mitteilung über die Fortsetzung des Programms, gegebenenfalls mit einem geeigneten Vorschlag,
  • bis zum 31. Dezember 2007 einen Schlussbericht über die Durchführung des Programms.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss des Rates 1999/382/EG

26.04.1999 - 31.12.2006

-

ABl. L 146 vom 11.6.1999

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 1882/2003

20.11.2003

-

ABl. L 284 vom 31.10.2003

Verordnung (EG) Nr. 885/2004

1.5.2004

-

ABl. L 168 vom 1.5.2004

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens [Amtsblatt L 327 vom 24.11.2004].

Bericht der Kommission - Zwischenbericht über die Durchführung der zweiten Phase des Programms Leonardo da Vinci (2000-2006) [KOM(2004) 152 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Ziele und Schwerpunkte des Programms Leonardo da Vinci II werden im Allgemeinen offenbar den wichtigsten Erwartungen und Anforderungen der derzeitigen Antragsteller und Begünstigten des Programms gerecht. Der Bericht stellt fest, dass in den ersten vier Jahren über 80 % des Budgets in die Maßnahmen „Mobilitätsprojekte" und „Pilotprojekte" geflossen sind. Damit blieben nur geringe Haushaltsmittel für die restlichen Initiativen übrig, die wahrscheinlich hätten mehr unterstützt werden sollen.

Die Zahlen für 2000-2003 verdeutlichen die Wirksamkeit der Maßnahmen „Mobilitätsprojekte" und „Pilotprojekte" und die Schwächen der übrigen Maßnahmen:

  • Grenzüberschreitende Mobilität. Für rund 7000 Vermittlungsprojekte und etwa 2300 Austauschprojekte wurden Mittel in einer Gesamthöhe von etwa 300 Mio. EUR für die Beteiligung von insgesamt rund 143 000 Studenten oder jungen Arbeitnehmern und von 22 000 Ausbildern bereitgestellt;
  • Pilotprojekte. Es wurden 825 Pilotprojekte gefördert, die eine Gesamtmittelbindung in Höhe von 271 Mio. EUR auf sich vereinten und an denen mehr als 8 000 Einrichtungen teilnahmen;
  • Sprachenkompetenz. Hier wurden mit einer Gesamtmittelbindung von 26,7 Mio. EUR 88 Projekte gefördert, an denen etwa 800 Einrichtungen beteiligt waren. Zwar bezweifelt niemand die Wichtigkeit, die einer Förderung der Sprachenkompetenz und des Verständnisses für andere Kulturen im Zusammenhang mit der Berufsbildung vor dem europäischen Hintergrund zukommt, doch scheinen Wert und Ziel der Maßnahme von den Projektantragstellern nicht verstanden worden zu sein. Im Bericht wird die Integration der Maßnahme „Sprachenkompetenz" in die Pilotprojekte empfohlen;
  • transnationale Netze. Es wurden mit einer Gesamtmittelbindung von 13,1 Mio. EUR 45 transnationale Netze gefördert, an denen etwa 720 Einrichtungen beteiligt waren. Die Rolle der Netze muss besser herausgearbeitet und erläutert werden. Insbesondere gilt es, ihre Rolle im Rahmen „normaler" Projekte zu verstärken;
  • Vergleichsmaterial. Hier wurden mit einer Gesamtmittelbindung von rund 19 Mio. EUR 46 transnationale Projekte gefördert, an denen 500 Einrichtungen teilnahmen. Der Ansatz auf Basis von Aufrufen zur Antragseinreichung hat nicht wie erwartet funktioniert. Daher hat sich die Kommission 2002 entschlossen, eine Reihe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, um auf diese Weise die erforderlichen statistischen Daten zu erheben;
  • gemeinsame Maßnahmen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen. Es wurden 37 Projekte mit einer Gesamtmittelbindung von 7,6 Mio. EUR gefördert, an denen etwa 300 Einrichtungen beteiligt waren. Die bisherigen Erfahrungen beschränken sich auf Kooperationsprojekte mit den Programmen Jugend und Sokrates. Die Durchführung dieser Maßnahme erweist sich aufgrund schwerfälliger administrativer Verfahren als aufwändig.

Der Bericht stellt ferner die positiven Auswirkungen auf die Durchführung des Programms heraus, welche die Übertragung eines großen Teils der Programmaktivitäten auf die nationalen Behörden und nationalen Agenturen gehabt hat. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die Wirksamkeit des Programms in den letzten zehn Jahren verbessert hat.

Bericht der Kommission - Zwischenbericht der Europäischen Kommission über den Beginn der operationellen Durchführung der zweiten Programmphase von Leonardo da Vinci (2000-6006) [KOM(2002) 315 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Europäische Rat von Lissabon hat bestätigt, dass lebenslanges Lernen eine wesentliche Rolle spielt, wenn es gilt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft in der Welt zu machen, und hat damit der Strategie im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eine neue Perspektive vermittelt. Die Verwirklichung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens ist zum Leitprinzip aller Tätigkeiten des Leonardo-Programms geworden. Alle Vorschläge müssen sich jedoch auf einen der drei folgenden Aktionsschwerpunkte beziehen:

  • Bewertung des Lernens, gegenseitige Anerkennung des Lernens, der Qualifikationsnachweise und der Berufsabschlüsse;
  • Förderung neuer Lehr- und Lernmethoden (beispielsweise: Lernen, wie man lernt), Ausweitung der Grundfertigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (beispielsweise: im Bereich von IKT und Fremdsprachen);
  • Verbesserung von Orientierung und Beratung durch den Austausch von Erfahrungen und Normen.

Die Beschränkung auf drei anstelle von sechs Aktionsschwerpunkten (siehe Beschluss der Kommission vom 20. Januar 2000) dient der Vereinfachung und Straffung des Programms.

Bezüglich der Organisation und Verwaltung des Programms verweist der Bericht auf die Dezentralisierungsmaßnahmen zugunsten der nationalen Behörden und Agenturen. Tatsächlich verwalten die Nationalen Agenturen etwa 83 % des Programmhaushalts. Die Kommission achtet darauf, dass das Programm entsprechend dem Beschluss des Rates durchgeführt wird; bei dieser Aufgabe wird sie vom Leonardo-da-Vinci-Ausschuss unterstützt, dem Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und der Sozialpartner angehören. Diese Dezentralisierung ermöglicht mehr Flexibilität und eine Verkürzung des Zeitraums für die Projektauswahl, die derzeit durchschnittlich etwa sieben Monate in Anspruch nimmt.

Aufgrund des Erfolgs von Verfahren A für die Mobilitätsprojekte, an dem etwa 75 500 Projekte teilnahmen, die mit Gemeinschaftsmitteln in Höhe von 141,2 Millionen Euro unterstützt wurden, hat die Kommission beschlossen, dieses Verfahren verstärkt zu fördern. Diesbezüglich strebt sie eine Verbesserung der Instrumente zur Anerkennung von Auslandserfahrung und insbesondere des EUROPASS-Berufsbildung an.

Im Rahmen von Verfahren B entfällt mit 36 % des Gesamthaushalts der bei weitem größte Haushaltsanteil auf die Pilotprojekte. Im Zeitraum 2000 bis 001 wurden 373 Pilotprojekte (darunter 45 Projekte im Bereich der Sprachenkompetenz) ausgewählt und 27 Netze eingerichtet. In Anbetracht ihres Erfolgs hat die Kommission beschlossen, für die Pilotprojekte mehr Haushaltsmittel bereitzustellen. Dagegen vermerkt der Bericht für Verfahren C nicht so viele positive Ergebnisse. Zuschüsse erhielten lediglich fünf thematische Aktionen, sieben gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Abstimmung des Programms Leonardo mit anderen Gemeinschaftsprogrammen sowie 27 Projekte mit dem Ziel, Vergleichsdaten zusammenzustellen. Die Kommission hat allerdings beschlossen, den Zugang zu diesen Instrumenten zu erleichtern und den Aspekt des lebenslangen Lernens zu verstärken. Das Euroguidance -Netz, mit dem in erster Linie Projekte zur Förderung der Mobilität in Europa wie auch der Austausch von Informationen über die Bildungs- und Berufsbildungssysteme sowie die Qualifikationen in Europa unterstützt werden sollen, besteht inzwischen aus 50 Zentren, die auf alle Teilnehmerländer verteilt sind. Das Netz spielt eine wichtige Rolle bei Umsetzung der europäischen Strategie zur Durchsetzung des lebenslangen Lernens und soll einen Beitrag im Europäischen Forum für Beratung leisten.

Hinsichtlich der Teilnahme der Zielgruppen an den Berufsbildungsprojekten sieht die Kommission eine erneute Vereinfachung der Verfahren vor, um so die Beteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen zu erleichtern, die Chancengleichheit durch eine aktivere Mitwirkung der Frauen zu fördern sowie die Teilnahme der Beitrittsländer zu begünstigen. Als einziges Land nimmt die Türkei noch nicht am Programm teil.

Die Kommission sieht eine verstärkte Verbreitung der Programmergebnisse durch den Aufbau einer internetgestützten Datenbank und die Durchführung eines Aktionsplans für die Valorisierung der Projektergebnisse vor, ebenso will sie für eine bessere Komplementarität von Leonardo mit den übrigen Finanzinstrumenten sorgen, die zur Entwicklung des menschlichen Potenzials beitragen sollen, insbesondere mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

Letzte Änderung: 21.02.2007

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