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Malta

1) BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(1999) 69 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 508 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 708 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1751 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1407 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1206 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Im Bericht vom Februar 1999 wurde betont, dass Malta mit der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes beginnen müsse. Insbesondere war die Anwendung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs sowie der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten. Die Beteiligung Maltas an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend wurde ins Auge gefasst.

Im Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass es noch Probleme im Hinblick auf die Freizügigkeit und die Nichtdiskriminierung gab, so etwa in Bezug auf die Teilnahme von Frauen an Berufsbildungsmaßnahmen und die Beteiligung der Sozialpartner an der Ausformulierung der Politik. Die Kommission maß der Tatsache große Bedeutung zu, dass die Beschäftigungspolitik Maltas angesichts der zu erwartenden strukturellen Veränderungen zunehmend auf Umschulungsmaßnahmen für die Humanressourcen ausgerichtet war. Sie forderte Malta auf, diese beschäftigungspolitische Akzentverschiebung mit Blick auf die künftige Beteiligung des Landes an der europäischen Beschäftigungspolitik fortzusetzen. Ferner wurde nochmals der Wunsch Maltas zur Teilnahme an einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen betont.

Im Bericht vom November 2000 stellte die Kommission fest, dass Malta im Bereich allgemeine und berufliche Bildung vorangekommen war, hauptsächlich was die Beteiligung an einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen betraf. Die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen Malta und der Europäischen Gemeinschaft im September 2000 ermöglichte die Beteiligung Maltas an diesen Programmen.

Dem Bericht vom November 2001 war zu entnehmen, dass Malta bei der Reform des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung Fortschritte gemacht hatte, denn im Oktober 2000 wurde der Rat für berufliche Qualifikationen eingesetzt. Nachdem die im Bildungsministerium für europäische Programme zuständige Stelle gestärkt wurde, beteiligt sich Malta nun an der zweiten Generation der Programme Leonardo, Sokrates und Jugend.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde die Meinung vertreten, dass Malta in diesem Bereich einige Fortschritte gemacht hat. Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern und bei der Erarbeitung und Anwendung einer Strategie im Bereich der beruflichen Bildung waren weitere Bemühungen jedoch noch für erforderlich erachtet worden. Die Sozialpartner waren - laut Bericht 2002 - bei der Gestaltung der beruflichen Bildung stärker einzubeziehen.

Laut Bericht vom November 2003 erfüllt Malta die Verpflichtungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Bemühungen um Anwendung des Besitzstandes im Bereich der schulischen Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern sollten jedoch fortgeführt werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

  • dass die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung beiträgt, indem sie die Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen einbezieht und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter Beachtung ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt bei Lehrinhalten und Gestaltung des Bildungssystems (Artikel 149, vormals Artikel 126) unterstützt und ergänzt;
  • dass die Gemeinschaft eine Politik der beruflichen Bildung verfolgt, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten (Artikel 150, vormals Artikel 127) zur Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse sowie zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt und ergänzt.

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Die Angleichung der Rechtsvorschriften Maltas an den Besitzstand muss noch vervollständigt werden. Malta muss noch Anstrengungen unternehmen, um die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern in nationales Recht umzusetzen. Das Gleiche gilt für die Reform des Bildungs- und Ausbildungssystems. Besondere Aufmerksamkeit sollte weiterhin der Erleichterung des Zugangs zur Berufsausbildung und der Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen gelten. Die Einbeziehung der Sozialpartner in die Ausformulierung der Politik sollte ebenfalls weiter gefördert werden.

Auf Grund des Abschlusses des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Malta am 29. September 2000 nimmt das Land seit dem Jahr 2000 an den Programmen Sokrates und Leonardo da Vinci und seit dem Jahr 2001 am Aktionsprogramm Jugend teil.

Insgesamt ist das Bildungssystem Maltas von guter Qualität und das Land ist für die Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen gut vorbereitet. Im Januar 2000 richtete das Bildungsministerium ein Referat für EU-Programme ein, das die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme koordinieren soll. Das Sozialministerium und das Bildungsministerium sind gemeinsam für die berufliche Bildung zuständig.

Im Jahr 2002 erließ Malta Durchführungsverordnungen zur Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern. Ihre Vereinbarkeit mit dem Besitzstand muss noch bewertet werden. Hinsichtlich der Reform des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung gab es nur geringe Fortschritte. Mehrere Elemente des jetzigen Berufsbildungssystems müssen im Hinblick auf das lebenslange Lernen berücksichtigt werden.

Seit dem Bericht von 1999 hat Malta fortlaufend Fortschritte erzielt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Malta hat keine Übergangsregelung beantragt.

Letzte Änderung: 04.03.2004

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