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Gemeinsame Leitlinien: nationale Seiten der Euro-Münzen

Im Zuge der Einführung des Euro in den neuen Mitgliedstaaten wird die Anzahl der unterschiedlichen nationalen Seiten der Euro-Umlaufmünzen steigen. Zur Stärkung der Kohärenz des Euro-Münzsystems legt die vorliegende Empfehlung sowohl für die nationalen Seiten der „normalen" Münzen als auch für die der Gedenkmünzen gemeinsame Leitlinien fest.

RECHTSAKT

Empfehlung 2005/491/EG der Kommission vom 3. Juni 2005 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten der Euro-Umlaufmünzen [Amtsblatt L 186 vom 18.7.2005].

ZUSAMMENFASSUNG

In vorliegender Empfehlung formuliert die Europäische Kommission gemeinsame Leitlinien für die Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Der Rat „Wirtschaft und Finanzen" hat die gemeinsamen Leitlinien, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet wurden, auf seiner Tagung vom 7. Juni 2005 [PDF] begrüßt.

Angabe des Ausgabemitgliedstaats und Gestaltung der nationalen Seite

Auf den nationalen Seiten aller Stückelungen der Euro-Umlaufmünzen sollte der Name des Ausgabemitgliedstaats angegeben sein, gegebenenfalls in abgekürzter Form.

Auf der nationalen Seite sollten weder die Stückelung noch die Bezeichnung der einheitlichen Währung oder ihrer Untereinheiten angegeben sein, es sei denn, dies hat seinen Grund in der Verwendung eines anderen Alphabets.

Auf der Randprägung der 2-Euro-Münze kann allerdings die Stückelung angegeben werden, sofern nur die Zahl „2" und/oder der Begriff „Euro" verwendet werden.

Information der anderen Mitgliedstaaten über neue nationale Seiten

Bevor ein Mitgliedstaat eine neue nationale Seite formell billigt, sollte er gemäß der Empfehlung die anderen Mitgliedstaaten über das neue Münzbild, einschließlich der Randprägung, unterrichten.

Der Ausgabemitgliedstaat sollte der Europäischen Kommission die neuen Münzbilder übermitteln. Die Kommission setzt die anderen Mitgliedstaaten über den zuständigen Unterausschuss des Wirtschafts- und Finanzausschusses unverzüglich hiervon in Kenntnis. Alle sachdienlichen Informationen über neue nationale Münzbilder werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geltungsbereich der Empfehlung für „normale" Münzen und Gedenkmünzen

Diese gemeinsamen Leitlinien gelten für die nationalen Seiten und Randprägungen von Euro-Umlaufmünzen. Sie beziehen sich sowohl auf „normale" Euro-Umlaufmünzen als auch auf Euro-Gedenkmünzen, die nach Annahme dieser Empfehlung, d. h. nach dem 3. Juni 2005, ausgegeben werden.

Die Empfehlung gilt für alle Mitgliedstaaten, die den Euro gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 eingeführt haben.

Die gemeinsamen Leitlinien gelten auch für die Währungsabkommen, die die Gemeinschaft mit dem Fürstentum Monaco, der Republik San Marino und dem Staat Vatikanstadt geschlossen hat. Aufgrund dieser Abkommen dürfen diese Länder eine bestimmte Menge von Euro-Umlaufmünzen ausgeben.

Erweiterung der Eurozone

Nach der Erweiterung der Europäischen Union im Mai 2004 und Januar 2007 auf 27 Mitgliedstaaten haben verschiedene der neu beigetretenen Mitgliedstaaten begonnen, sich auf die Einführung des Euro vorzubereiten. Die Auswahl der nationalen Seiten ihrer Euro-Münzen ist Teil dieser Vorbereitungen Slowenien ist von den Ländern, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, das erste Land, das den Euro eingeführt hat.

Letzte Änderung: 19.01.2007

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