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Auf dem Weg zur Einheitswährung: kurze Geschichte der WWU

Heute gehört der Euro zum Alltag der Bürger in 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Langfristig werden weitere Länder hinzukommen, denn die Einheitswährung bietet unbestreitbare Vorteile: Sie verringert die Kosten von Finanztransaktionen, erleichtert das Reisen, stärkt die Rolle Europas auf internationaler Ebene. Aber wie ist die Idee einer einheitlichen Währung entstanden?

Erste Forderung nach einer europäischen Währung vor der Krise von 1929

Am 9. September 1929 stellte der deutsche Außenminister Gustav Stresemann vor dem Völkerbund die Frage: „Wo bleibt in Europa die europäische Münze, die europäische Briefmarke?”. Sechs Wochen später, am 25. Oktober 1929, erlebte die New Yorker Börse ihren „schwarzen Freitag", der als Auslöser der Weltwirtschaftskrise gilt. Diese Krise führte weltweit zu gravierenden Störungen des Wirtschaftslebens, Unternehmensschließungen und Arbeitslosigkeit in Rekordhöhe.

Die Staaten reagierten mit der „beggar thy neighbor”-Politik auf die Krise: Sie ergriffen deflationistische Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Exporte zu erhöhen und errichteten Zollschranken für Einfuhren aus dem Ausland. Diese Politik führte zu einer weiteren Verschärfung der Wirtschaftskrise. Kurzfristig nützt eine solche Politik zwar dem betreffenden Staat, aber langfristig ergeben sich gravierende wirtschaftliche Auswirkungen wie Inflation, Nachfragerückgang, Erhöhung der Arbeitslosigkeit und Verlangsamung des Welthandels.

Das Ende des Zweiten Weltkriegs: ein Neuanfang

Bereits 1944, als der Zweite Weltkrieg noch in Europa tobte, fand in Bretton Woods (USA) eine Konferenz zur Neuordnung der internationalen Finanz- und Währungsbeziehungen statt. Daran nahmen mehr als 40 Länder teil und unterzeichneten am 22. Juli 1944 die Bretton Woods-Abkommen. Diese Abkommen geben Regeln und Verfahren zur Steuerung der Weltwirtschaft vor und führten u. a. zur Errichtung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBDR, heute Teil der Weltbank (EN) (FR) (ES)) und des Internationalen Währungsfonds (EN) (FR) (ES). Außerdem führten die Bretton Wood-Abkommen das auf dem Goldstandard basierende Währungssystem ein. Dieses System sah feste Wechselkurse nach dem Goldstandard vor. Nur der amerikanische Dollar konnte zu einem garantierten Kurs in Gold umgetauscht werden, die anderen Währungen waren an den Dollar gekoppelt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte die Welt tief greifende Veränderungen. Aufgrund der Kriegserfahrung bildete sich das Bewusstsein heraus, dass eine internationale Zusammenarbeit unerlässlich ist, um neues Unheil zu verhindern. Im Jahr 1945 wurden die Vereinten Nationen (UNO) (EN) (FR) (ES) gegründet. In Europa wurden die Grundsteine für die spätere Europäische Union mit folgenden drei Verträgen gelegt, die von sechs Staaten (Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und der Niederlande) unterzeichnet wurden:

Die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion

Auf der Haager-Gipfelkonferenz vom Dezember 1969 legen die Staats- oder Regierungschefs ein neues Ziel für das europäische Aufbauwerk fest: die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Es wird eine hochrangige Gruppe unter Leitung des luxemburgischen Premierministers Pierre Werner eingesetzt, die einen Bericht darüber vorlegen soll, welche Maßnahmen erforderlich sind, um dieses Ziel vor 1980 zu erreichen.

Die Werner-Gruppe legt im Oktober 1970 ihren Schlussbericht vor. Darin wird ein mehrstufiger Prozess für die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb von zehn Jahren vorgeschlagen. Das Endziel ist die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die volle Konvertierbarkeit der Währungen der Mitgliedstaaten und die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse. Der Bericht zieht die Einführung einer europäischen Einheitswährung zwar als mögliches Ziel des Prozesses in Erwägung, betrachtet sie aber noch nicht als ein eigenständiges Ziel. Außerdem empfiehlt der Bericht eine Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und die Festlegung von Leitlinien für die nationale Haushaltspolitik.

Obgleich die Sechs über einige der wichtigsten Empfehlungen des Berichts geteilter Meinung sind, einigen sie sich im März 1971 grundsätzlich auf den mehrstufigen Ansatz zur Errichtung der WWU. Die Einleitung der ersten Stufe, während der die Bandbreiten für die Wechselkursschwankungen verringert werden sollen, erfolgt auf experimenteller Basis ohne Verpflichtungen für die weiteren Stufen.

Der Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems und die amerikanische Entscheidung vom August 1971, den USD floaten zu lassen, lösen eine Welle der Instabilität auf den Devisenmärkten aus, die die Wechselkurse zwischen den europäischen Währungen grundsätzlich in Frage stellt. Das WWU-Projekt erleidet einen ernsten Rückschlag.

In dem Bestreben, der Währungsintegration einen neuen Impuls zu verleihen, schaffen die Sechs im März 1972 die so genannte „Schlange im Tunnel“ als Mechanismus zur Steuerung der Schwankungen ihrer Währungen (der Schlange) innerhalb enger Bandbreiten gegenüber dem USD (dem Tunnel). Infolge der Ölkrisen, der Dollarschwäche und wirtschaftspolitischer Divergenzen verliert die Schlange in weniger als zwei Jahren die meisten ihrer Mitglieder, so dass letzten Endes nur noch eine DM-Zone übrig bleibt, der die Währungen Deutschlands, der Benelux-Länder und Dänemarks angehören.

Die Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS)

Die Bemühungen zur Schaffung einer Zone stabiler Währungen werden im März 1979 auf Initiative Frankreichs und Deutschlands mit der Einführung eines europäischen Währungssystems (EWS) wieder aufgegriffen, das auf dem Konzept fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse beruht. An dem Wechselkursmechanismus nehmen die Währungen aller Mitgliedstaaten teil - mit Ausnahme der des Vereinigten Königreichs.

Das EWS beruht auf folgenden Grundlagen: Die Wechselkurse stützen sich auf einen Leitkurs, der in Relation zur ECU („European Currency Unit“, Europäische Währungseinheit) definiert ist - der Europäischen Rechnungseinheit, die sich aus dem gewichteten Durchschnitt der EWS-Währungen ergibt. Von den ECU-Leitkursen wird wiederum ein Raster bilateraler Kurse abgeleitet, wobei die Kursschwankungen zwischen den Währungen eine Spanne von 2,25 % nicht überschreiten dürfen. Eine Ausnahme bildet die italienische Lira, der eine Schwankungsbreite von ± 6 % zugestanden wird.

Innerhalb eines Jahrzehnts nimmt die Variabilität der Wechselkurse im EWS erheblich ab: Durch die Flexibilität des Systems in Verbindung mit dem politischen Willen, die Volkswirtschaften einander anzunähern, wird eine dauerhafte Stabilität der Währungen erreicht.

Mit der Verabschiedung des Binnenmarktprogramms im Jahr 1985 wird in zunehmendem Maße klar, dass der Binnenmarkt bei den nach wie vor relativ hohen Transaktionskosten, die der Währungsumtausch mit sich bringt, und den auch mit geringen Wechselkursschwankungen verbundenen Unsicherheiten nicht seinen vollen Nutzen entfalten kann. Zudem verweisen viele Wirtschaftswissenschaftler auf das von ihnen so genannte "unmögliche Dreieck": freier Kapitalverkehr, Wechselkursstabilität und unabhängige Währungspolitik sind letzten Endes nicht miteinander vereinbar.

Die Verwirklichung der WWU

Im Juni 1988 setzt der Europäische Rat auf seiner Tagung in Hannover einen „Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion“ ein, dessen Leitung der damalige Präsident der Europäischen Kommission, Jacques Delors übernimmt. Die anderen Mitglieder dieses Ausschusses sind die Chefs der nationalen Zentralbanken, was deren enge Einbindung in die von dem Ausschuss zu erarbeitenden Vorschläge gewährleistet.

Gemäß dem im April 1989 vorgelegten Bericht soll die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen verstärkt angegangen werden. Dazu bedarf es insbesondere einer besseren wirtschaftlichen Koordinierung, Regeln für die Haushaltsdefizite der einzelnen Staaten und einer neuen, völlig unabhängigen Institution, die mit der Währungspolitik der Union betraut würde, der Europäischen Zentralbank (EZB).

Auf der Grundlage des Delors-Berichts beschließt der Europäische Rat auf seiner Tagung in Madrid im Juni 1989, die erste Phase der WWU einzuleiten: die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs bis zum 1. Juli 1990.

Im Dezember 1989 fordert der Europäische Rat auf seiner Tagung in Straßburg die Einberufung einer Regierungskonferenz, welche die im Hinblick auf die Verwirklichung der WWU erforderlichen Vertragsänderungen aufzeigen soll. Die Arbeiten dieser Regierungskonferenz führen zum Vertrag über die Europäische Union, dem die Staats- oder Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates von Maastricht im Dezember 1991 formell zustimmen und der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wird.

In diesem Vertrag ist vorgesehen, dass die WWU in drei Stufen verwirklicht wird:

  • Stufe 1 (vom1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1993): freier Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten;
  • Stufe 2 (vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1998): Konvergenz der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten. Mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) wird die Koordinierung der Geldpolitik institutionalisiert. Das EWI hat u. a. die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken zu verstärken und die erforderlichen Vorarbeiten für die Einführung der einheitlichen Währung zu leisten. Die nationalen Zentralbanken werden im Laufe dieser Stufe unabhängig;
  • Stufe 3 (läuft seit 1. Januar 1999): schrittweise Einführung des Euros als Einheitswährung der Mitgliedstaaten und Durchführung einer gemeinsamen Geldpolitik unter der Verantwortung der EZB. Der Übergang zur dritten Stufe ist an die Verwirklichung eines hohen Maßes dauerhafter Konvergenz gebunden, wobei die Beurteilung auf Grund einer Anzahl verschiedener, in den Verträgen festgelegter Kriterien erfolgt. In dieser Stufe werden die Haushaltregeln zwingend, und Mitgliedstaaten, die sie nicht einhalten, müssen mit Strafmaßnahmen rechnen. Die Währungspolitik wird vereinheitlicht und dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) übertragen, das aus den nationalen Zentralbanken und der EZB besteht, die ihrerseits das EWI ablöst.

Die beiden ersten Stufen der WWU sind demnach abgeschlossen. Die dritte Stufe läuft zurzeit. Grundsätzlich sollen alle EU-Mitgliedstaaten dieser letzten Stufe beitreten und den Euro einführen (Artikel 119 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU). Allerdings erfüllen einige Mitgliedstaaten die Konvergenzkriterien noch nicht. Für diese Mitgliedstaaten gelten solange vorläufige Ausnahmeregelungen, bis sie in der Lage sind, der dritten Stufe der WWU beizutreten.

Zudem haben das Vereinigte Königreich und Dänemark mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, nicht an der dritten Stufe der WWU teilzunehmen und den Euro nicht einzuführen. Für diese beiden Staaten gilt daher eine Sonderregelung für ihre Nichtteilnahme an der WWU. Die Modalitäten dieser Sonderregelung sind in den Protokollen, die den EU-Gründungsverträgen angehängt wurden und die diese beiden Länder betreffen, genau festgelegt. Allerdings haben das Vereinigte Königreich und Dänemark weiterhin die Möglichkeit, die für sie geltende Sonderregelung zu beenden und ihre Teilnahme an der dritten Stufe der WWU zu beantragen.

Derzeit sind 17 von 27 Mitgliedstaaten der dritten Stufe der WWU beigetreten und haben daher den Euro als Einheitswährung eingeführt.

Letzte Änderung: 19.07.2011

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