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Vereinigtes Königreich: Klausel über die Nichtteilnahme an der WWU

Warum hat das Vereinigte Königreich den Euro nicht? Bei Abschluss des Maastrichter Vertrags erwirkte das Vereinigte Königreich eine so genannte „Opt-out-Klausel", eine Sonderregelung, der zufolge das Vereinigte Königreich nicht verpflichtet ist, an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und somit der Einführung des Euro teilzunehmen. Im vorliegenden Protokoll sind die Bestimmungen dieser „Opt-out-Klausel" im Einzelnen dargelegt.

RECHTSAKT

Protokoll (Nr. 25) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (1992) als Anhang zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

ZUSAMMENFASSUNG

Im vorliegenden Protokoll sind die Bestimmungen der „Opt-out-Klausel" des Vereinigten Königreiches dargelegt, das nicht in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) übergeht und somit auch den Euro vorerst nicht einführt. Das Vereinigte Königreich befindet sich deshalb nach wie vor in der zweiten Stufe der WWU. Die Nichtteilnahme-Klausel war die Voraussetzung dafür, dass das Vereinigte Königreich dem Vertrag insgesamt zustimmte.

BESTIMMUNGEN DER NICHTTEILNAHMEKLAUSEL

Dem Protokoll zufolge gelten bestimmte Artikel des Vertrags nicht für das Vereinigte Königreich:

  • Die Befugnisse des Vereinigten Königreichs auf dem Gebiet der Währungspolitik werden durch den Vertrag nicht verändert (d.h. das Vereinigte Königreich gestaltet seine Währungspolitik weiterhin nach nationalem Recht);
  • das Vereinigte Königreich unterliegt nicht den Bestimmungen des Vertrags über übermäßige Defizite;
  • die Bestimmungen des Vertrags über das Europäische Zentralbanksystem (ESZB), die Europäische Zentralbank (EZB) und die von diesen Institutionen getroffenen Regelungen und Entscheidungen gelten für das Vereinigte Königreich nicht.

Das Stimmrecht des Vereinigten Königreichs ist in Bezug auf folgende Rechtsakte des Rates ausgesetzt:

  • die Entscheidung über die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten, die zur dritten Stufe übergehen, und dem Euro;
  • die Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren vier Mitglieder des Direktoriums der EZB.

Zu diesem Zweck bleiben die gewogenen Stimmen des Vereinigten Königreichs bei der Berechnung einer qualifizierten Mehrheit unberücksichtigt.

NOTIFIZIERUNG DER BRITISCHEN REGIERUNG

Am 30. Oktober 1997 notifizierte die britische Regierung dem Rat, dass sie nicht beabsichtige, am 1. Januar 1999 die einheitliche Währung einzuführen. Das Vereinigte Königreich kann seine Notifikation jederzeit ändern und die gemeinsame Währung einführen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • die britische Regierung und das britische Parlament treffen eine Entscheidung in diesem Sinn (je nach nationalen Bestimmungen mit oder ohne Referendum);
  • das Vereinigte Königreich muss die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Konvergenzkriterien erfüllen.

Auf Antrag des Vereinigten Königreichs entscheidet der Rat nach Prüfung eines Berichts der Kommission und der EZB und nach Anhörung des Europäischen Parlaments, sowie nach entsprechender Debatte des Rates in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Er fasst seinen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit.

DIE FÜNF WIRTSCHAFTSTEST

Laut Ankündigung der britischen Regierung hängt der eventuelle Übergang zur dritten Stufe der WWU von der Bewertung folgender fünf Wirtschaftstests ab:

  • Konvergenz der Konjunkturzyklen: Die Konjunkturzyklen des Eurogebiets und des Vereinigten Königreichs müssen kompatibel sein. Diese Prüfung wird auf Wirtschaftsindikatoren wie Inflationsrate, Zinssätze, Produktionslücke und realem effektiven Wechselkurs basieren, um eine langfristige Konvergenz zu gewährleisten.
  • Flexibilität: Die britische Wirtschaft muss flexibel genug sein, um eventuelle asymmetrische Schocks aufzufangen, zum Beispiel durch die Flexibilität und Mobilität des Arbeitsmarktes und die Fiskalpolitik.
  • Investitionen: Der Beitritt des Vereinigten Königreichs zur Einheitswährung muss langfristig die aus- und inländische Investitionstätigkeit fördern.
  • Finanzdienstleistungen: Die WWU muss die Wettbewerbsposition des Finanzdienstleistungssektors im Vereinigten Königreichs verbessern; dies gilt insbesondere für London.
  • Wirtschaftswachstum, Stabilität und Beschäftigung: Die WWU muss sich positiv auf die Beschäftigungsquote und das Wirtschaftswachstum auswirken; als Messziffern gelten die Auswirkungen auf den britischen Außenhandel, die Preisunterschiede und die makroökonomische Stabilität.

Nach Auffassung der britischen Regierung müssen diese zusätzlichen Bedingungen erfüllt sein, bevor das Vereinigte Königreich den Beitritt zur dritten Stufe der WWU beantragt. Diese Bedingungen kommen zu den formellen Kriterien des EG-Vertrags hinzu. Eine Beurteilung dieser Kriterien durch das britische Finanzministerium im Juni 2003 (EN) hat Folgendes ergeben: Seit 1997 hat das Vereinigte Königreich bei der Erfüllung der Kriterien der fünf Tests echte Fortschritte erzielt. Obwohl der potenzielle Nutzen (Zunahme der Investitionstätigkeit, der Finanzdienstleistungen, des Wirtschaftswachstums und Zunahme bei Schaffung von Arbeitsplätzen) klar erscheint, kann das britische Finanzministerium noch nicht definitiv feststellen, dass die Konvergenz anhalten und die Flexibilität in Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten im Eurogebiet ausreichen wird. Nach dem Bericht des britischen Finanzministeriums ist eine Entscheidung über die Einführung der einheitlichen Währung derzeit nicht im Interesse des Vereinigten Königreichs.

See also

Zusätzliche Informationen können den Internet-Seiten der britischen Ministerien entnommen werden:

  • Politik der britischen Regierung im Hinblick auf die Wirtschafts- und Währungsunion (EN).
  • das Vereinigte Königreich in der Europäischen Union (EN).

Letzte Änderung: 30.06.2006

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