Institutioneller und wirtschaftlicher Rahmen des Euro
Bisher haben 17 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die einheitliche Währung eingeführt. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden gemeinsam das Eurosystem, dessen Aufgabe es ist, die Preisstabilität in der Eurozone und die Kaufkraft des Euro zu erhalten. Mitgliedstaaten, die den Euro einführen wollen, müssen bestimmte wirtschaftliche Kriterien erfüllen („Konvergenzkriterien“). Das Vereinigte Königreich und Dänemark haben Ausnahmeklauseln ausgehandelt und nehmen nicht an der gemeinsamen Währung teil.
- Referenzszenario
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DIE MITGLIEDSTAATEN UND DER EURO
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Die Mitgliedstaaten der "Eurozone"
- Einführung des Euro in Estland (2011)
- Einführung des Euro in der Slowakei (2009)
- Einführung des Euro in Malta und Zypern (2008)
- Auf dem Weg zur Einführung des Euro im Jahr 2008: Zypern und Malta
- Beitritt Sloweniens zum Euro (2007)
- Einführung der Einheitswährung durch Griechenland
- Bestimmung der elf Mitgliedstaaten, die an der dritten Stufe der WWU teilnehmen (1999)
- Umrechnungskurse
- Währungsrecht der teilnehmenden Mitgliedstaaten
- Die Mitgliedstaaten, die nicht den Euro eingeführt haben
- Beziehungen zwischen "Ins" und "Pre-ins"
- Der Euro und die Drittstaaten
- Jährliche Stellungnahme zum Euroraum
- Gesetzliches Statut des Euro
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Die Mitgliedstaaten der "Eurozone"
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DIE INSTITUTIONEN DER WWU
- Die Europäische Zentralbank (EZB)
- Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank
- Auferlegung Mindestreservepflicht durch die EZB
- Sanktionsbefugnisse der EZB
- Die Eurozone erweitern: Anpassung der Abstimmungsregeln des EZB-Rats
- Zusammensetzung und Satzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses
- Ausschuss für Wirtschaftspolitik



