EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Bedingungen für die Einführung des Euro (Konvergenzkriterien)

 

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DES PROTOKOLLS (NR. 13) ÜBER DIE KONVERGENZKRITERIEN?

In dem Protokoll werden die vier wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen festgelegt – die Konvergenzkriterien –, die EU-Länder, die den Euro einzuführen beabsichtigen, erfüllen müssen, um die einheitliche Währung einführen zu dürfen. Zudem wird das Verfahren zum Beitritt zum Euro-Währungsgebiet dargelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die vier Bedingungen, die von den zukünftigen Mitgliedern des Euro-Währungsgebiets erfüllt werden müssen, sind:

Preisstabilität: Die Inflationsrate darf während des letzten Jahres vor der Prüfung nicht mehr als 1,5 % über der Inflationsrate der drei EU-Länder liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. So soll nachgewiesen werden, dass die Inflation unter Kontrolle ist.

Finanzlage der öffentlichen Hand: Durch die Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahme und der Staatsverschuldung sowie der Vermeidung eines übermäßigen Defizits soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Finanzen stabil und tragbar sind. Das Defizit darf 3 % des nationalen BIP und die Verschuldung 60 % des nationalen BIP nicht überschreiten.

Wechselkursstabilität: Das Land, das den Euro einführen möchte, muss mindestens zwei Jahre lang am Wechselkursmechanismus zwischen dem Euro und den Währungen der EU-Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, teilgenommen haben. Außerdem darf seine Währung in diesem Zeitraum keine größeren Spannungen verzeichnet haben. Insbesondere darf in diesem Zeitraum keine Abwertung stattgefunden haben.

Konvergenz der Zinssätze: Der langfristige Zinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Ländern des Euro-Währungsgebiets liegen, die das beste Ergebnis erzielt haben.

Weitere wichtige Eckpunkte

Alle zwei Jahre oder auf Antrag eines Landes, das nicht zum Euro-Währungsgebiet gehört, bewerten die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank den Fortschritt der Länder, die die einheitliche Währung einführen möchten, hinsichtlich der Erfüllung der Konvergenzkriterien. Die Bewertungen werden im Rahmen von Konvergenzberichten veröffentlicht.

Auf Vorschlag der Kommission entscheiden die EU-Regierungen, ob ein Land für die Einführung des Euro bereit ist. Die Entscheidung erfolgt nach Konsultation des Europäischen Parlaments und auf Grundlage einer Empfehlung der qualifizierten Mehrheit aus den Ländern, die die einheitliche Währung bereits eingeführt haben.

HINTERGRUND

Die Rechtsgrundlage für die Konvergenzkriterien ist Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU). Die Konvergenzkriterien sind Gegenstand des den Gründungsverträgen der EU beigefügten Protokolls Nr. 13.

Letzte Aktualisierung: 02.12.2015

Top