Wirtschaft und Währung
Die Europäische Union fördert auch außerhalb des Gemeinschaftsgebiets Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, die ein grundlegendes Element ihrer bilateralen und multilateralen Außenbeziehungen darstellen. Die Instrumente für ihr auswärtiges Handeln (Abkommen, Dialoge, usw.) und ihre finanzielle Unterstützung bilden den Rahmen für die Festigung der Demokratie und der Menschenrechte weltweit. Die Achtung der Menschenrechte ist ferner eine der Voraussetzungen für den Beitritt eines Kandidatenlandes zur Europäischen Union. Die Rechtsgrundlage für das auswärtige Handeln der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte bilden die Artikel 11, 49, 177, 179 und 308 des Vertrags über die Europäische Union, die durch die Charta der Grundrechte bekräftigt wurden.
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Einführung des Euro: praktische Aspekte
Der Bürger und der Euro, Euromünzen und -scheine, Informationsstrategie, Bilanz, Historische Aspekte der ersten und dritten Stufe (1990-1999), Kurze Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) -
Institutioneller und wirtschaftlicher Rahmen des Euro
Institutionen der WWU, Die Mitgliedstaaten und der Euro, Beziehungen mit Drittstaaten, Gesetzliches Statut des Euro, Wirtschaftliche Konvergenz -
Stabilitätspakt und Koordinierung der Wirtschaftspolitik
Grundzüge und Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten -
Wirtschaft und Währung: Erweiterung
Auswirkungen der Erweiterung auf die Eurozone, Erweiterung, Bewerberländer
Siehe auch
- Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Wirtschaft und Finanzen
- Weitere Informationen sind auf der Site der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (EN) der Europäischen Kommission abrufbar.



