Wirtschaft und Währung: Erweiterung
Die Umsetzung sämtlicher für den Bereich Wirtschaft und Währung geltender Gemeinschaftsvorschriften in nationales Recht ist eine der Bedingungen für den Beitritt eines Landes zur Europäischen Union. Der Euro wird nicht mit dem Beitritt eingeführt: Die Mitgliedstaaten müssen zunächst bestimmte wirtschaftliche Voraussetzungen ("Konvergenzkriterien") erfüllen.
- AUSWIRKUNGEN DER ERWEITERUNG AUF DIE EUROZONE
- AUSWIRKUNGEN DER ERWEITERUNG AUF DIE WIRTSCHAFT
- ERWEITERUNG
Siehe auch
- INSTITUTIONELLER UND WIRTSCHAFTLICHER RAHMEN DES EURO.
- Weitere Informationen sind abrufbar unter: Erweiterung.



