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Wirtschaft und Währung: Erweiterung

Wirtschaft und Währung

Die Umsetzung sämtlicher für den Bereich Wirtschaft und Währung geltender Gemeinschaftsvorschriften in nationales Recht ist eine der Bedingungen für den Beitritt eines Landes zur Europäischen Union. Der Euro wird nicht mit dem Beitritt eingeführt: Die Mitgliedstaaten müssen zunächst bestimmte wirtschaftliche Voraussetzungen ("Konvergenzkriterien") erfüllen.

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