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Türkei - Wirtschaft und Währung

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 stellt fest, dass die Türkei derzeit einen kräftigen wirtschaftlichen Aufschwung erlebt. Die Türkei ist inzwischen in der Tat eine funktionierende Marktwirtschaft, die in der Lage sein dürfte, dem Wettbewerbsdruck in der Union standzuhalten. Allerdings stellt der Bericht auch fest, dass sich das Handelsbilanzdefizit des Landes verschlechtert hat und dass dies zu zunehmenden außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten geführt hat. Die Türkei müsste eine Reihe von Strukturreformen durchführen.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die EU-Rechtsvorschriften zur Wirtschafts- und Währungspolitik enthalten spezielle Vorschriften, die die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken gewährleisten und die direkte Finanzierung des Staates über die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten untersagen. Von neuen Mitgliedstaaten wird vom Zeitpunkt des Beitritts an erwartet, dass sie ihre Wirtschaftspolitik koordinieren und sich haushaltspolitisch an den Stabilitäts- und Wachstumspakt halten. Sie verpflichten sich auch, die im EG-Vertrag festgelegten Voraussetzungen für die Einführung des Euro zu erfüllen. Bis zur Einführung des Euro beteiligen sie sich an der Wirtschafts- und Währungsunion als Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, und betrachten ihre Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Die türkische Wirtschaft erfährt derzeit einen kräftigen Aufschwung. Die Lage der öffentlichen Finanzen verbessert sich und das Vertrauen in einen langfristigen Wandel der wirtschaftlichen Aussichten und der Stabilität des Landes nimmt zu. Allerdings hat die rasche Expansion der Wirtschaftstätigkeit infolge einer starken Binnennachfrage zu erheblichen und weiter zunehmenden außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten geführt, die die gesamtwirtschaftliche Stabilität gefährden.

Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass die Türkei eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es die Umsetzung seines umfassenden Strukturreformprogramms beschleunigt.

Im Jahr 2010 und im ersten Halbjahr 2011 erfuhr die Wirtschaft einen rapiden Aufschwung. Durch das starke Beschäftigungswachstum, das Hand in Hand mit einem hohen BIP-Wachstum ging, ist die Arbeitslosigkeit zurückgegangen. Vor allem dank der konjunkturbedingt höheren Einnahmen und einer geringeren Zinslast verlief die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weiterhin nach Plan. Der Finanzsektor hat dank früherer Reformen erhebliche Tragfähigkeit bewiesen, und das Rechtssystem hat weiterhin recht gut funktioniert. Zudem dürfte das neue Gesetz über die Aufsicht im Bereich der staatlichen Beihilfen und über die Arbeitsweise der Regulierungsbehörde die Transparenz verbessern und zu einer Verringerung der staatlichen Beihilfen führen. Das freie Spiel der Marktkräfte hat sich gut etabliert. Die Privatisierung wurde beschleunigt. Die EU bleibt der wichtigste Handelspartner der Türkei und der größte Investor in diesem Land.

Allerdings sind das Handels- und das Leistungsbilanzdefizit gestiegen und die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte haben nun ein beträchtliches Niveau erreicht. Der Geldpolitik ist es nur mäßig gelungen, das Kreditwachstum einzudämmen, so dass es neben den hohen Rohstoffpreisen weiterhin zur Zunahme des Leistungsbilanzdefizits der Türkei beiträgt. Derzeit werden mehr Unterstützung von der finanzpolitischen Seite sowie einige spezifische und gezielte mikroprudenzielle Maßnahmen ausgearbeitet, unter anderem durch die Regulierungsbehörde für das Bankwesen, um zur Steuerung einer sanften Landung der Wirtschaft beizutragen und die Last, die derzeit auf der Geldpolitik liegt, zu verringern. Die Wettbewerbsfähigkeit der Exportpreise und die Kostenwettbewerbsfähigkeit haben sich leicht verschlechtert. Bei der Inflation hat ein Anstieg eingesetzt, der vor allem auf den Preisauftrieb bei Energie und Nahrungsmitteln, die lebhafte Wirtschaftstätigkeit und Erhöhungen bei den administrierten Preisen zurückzuführen ist. Es wird eine entschlossenere Umsetzung der Strukturreformen erwartet. Es wurden nur zaghafte Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der öffentlichen Finanzen und für eine bessere Verankerung der Finanzpolitik ergriffen; entschlossenere Maßnahmen könnten der Türkei jedoch zu mehr Glaubwürdigkeit auf den Märkten verhelfen. Der Marktaustritt ist weiterhin schwierig und Insolvenzverfahren sind nach wie vor recht schwerfällig.

Im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik hat die Türkei einige Fortschritte erzielt. Die Zentralbank hat einen neuen Policy-Mix angenommen, um die Finanzstabilität zu sichern, die Leitzinsen zu senken und gleichzeitig die Reserveanforderungen für den Bankensektor zu erhöhen. Die Rechtsangleichung an den Besitzstand im Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik ist nicht vollständig abgeschlossen, dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Zentralbank und das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten. Insgesamt befinden sich die Vorbereitungen auf einem fortgeschrittenen Stand.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2010 stellte die Wirtschafts- und Währungsstrategie der Türkei nach der internationalen Finanzkrise dar. Die türkische Regierung hat sehr viel getan, um die internationalen Wirtschaftsbeziehungen des Landes zu stärken und die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern zu verbessern. Allerdings waren noch weitere Fortschritte erforderlich, um die türkischen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand anzugleichen, vor allem was die Finanzinstitute betrifft.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 wies auf weiterhin bestehende Probleme hin. Die vollständige Unabhängigkeit der Zentralbank war noch nicht gegeben, die Finanzierung des öffentlichen Sektors und der bevorrechtigte Zugang des öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten bestanden weiterhin. Allerdings haben die Koordinierungs- und Reformbemühungen im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik dem Land zu größerer makroökonomischer Stabilität verholfen.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2007 wurden Fortschritte in der Wirtschafts- und Währungspolitik festgestellt. Bestimmte Maßnahmen standen allerdings weiterhin aus, namentlich zur Sicherung der Unabhängigkeit der Zentralbank. Die Europäische Kommission stellte ferner fest, dass es in der Wirtschaftspolitik noch immer an der Formulierung eines ganzheitlichen Konzepts und oft auch an hinreichender Koordinierung fehlte. Allgemein waren die Vorbereitungen im Wirtschafts- und Währungsbereich weit fortgeschritten.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1390 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2006 wurde festgestellt, dass die Türkei nur geringe Fortschritte im Bereich der Währungspolitik erzielt hatte, zugleich wurde aber auf die Fortschritte im Bereich der Wirtschaftspolitik verwiesen. Die Rechtsvorschriften, durch die eine Finanzierung des öffentlichen Sektors verhindert werden soll, sowie die Rechtsvorschriften, die dem öffentlichen Sektor den bevorrechtigten Zugang zu Finanzinstituten untersagen, entsprachen nicht dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Ergebnisse der Wirtschaftspolitik wurden durch das Fehlen einer wirtschaftlichen Folgenabschätzung und einer wirksamen Koordinierung und Kooperation eingeschränkt.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1426 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2005 wurden Fortschritte im Bereich der Wirtschaftspolitik festgestellt. Die Angleichung an den Acquis im Bereich der Währungspolitik hielt sich gleichwohl in Grenzen. Die Fähigkeit zur effizienten Umsetzung der Wirtschafts- und Währungspolitik blieb begrenzt, weil ein wirksames System zur Koordinierung der Formulierung, der Zusammenarbeit und der Umsetzung dieser Politik fehlte.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. – SEK(2004) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom Oktober 2004 wurde festgestellt, dass die Türkei keine Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands im Zusammenhang mit der WWU erzielt hat, der die direkte Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank, das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und die Unabhängigkeit der Zentralbank betrifft.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. – SEK(2003) 1212 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht vom November 2003 stellte die Kommission fest, dass in diesem Bereich keinerlei Fortschritte erzielt wurden.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. – SEK(2002) 1412 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass im Bereich der direkten Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank keine Fortschritte zu verzeichnen sind. Das gleiche galt für das Verbot, den öffentlich-rechtlichen Körperschaften bevorrechtigten Zugang zu den Finanzinstituten zu gewähren, sowie für die Unabhängigkeit der Zentralbank.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. – SEK(2001) 1756 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht vom November 2001 wies die Kommission darauf hin, dass die Türkei bei der Übernahme des auf die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bezogenen Besitzstands weiter vorangekommen ist.

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Wie in dem Bericht vom November 2000 festgestellt wurde, gab es im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik keine bedeutenden Fortschritte.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Letzte Änderung: 28.12.2011

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