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Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Holzhandels in den Entwicklungsländern

Die Europäische Union, die einen hohen Verbrauch an Holzprodukten hat, legt ein Verfahren und ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des immer besorgniserregender werdenden Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels fest. Hauptziel ist es, in den Holz erzeugenden Ländern verantwortungsvolles Handeln zu fördern und freiwillige Partnerschaften mit diesen Ländern aufzunehmen, damit nur legal erzeugtes Holz in die Europäische Union (EU) eingeführt wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) - Vorschlag für einen EU-Aktionsplan" [KOM(2003) 251 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

ANWENDUNGSBEREICH UND ZIELE DES AKTIONSPLANS

In dieser Mitteilung wird vorgeschlagen, ein Verfahren und ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des immer besorgniserregender werdenden Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels einzuführen. Illegaler Holzeinschlag liegt vor, wenn Holz unter Missachtung der in dem betreffenden Land geltenden Gesetze gewonnen wird.

Hauptziel ist es, in den Holz erzeugenden Ländern verantwortungsvolles Handeln zu fördern und freiwillige Partnerschaften mit diesen Ländern aufzunehmen, damit nur legal erzeugtes Holz in die Europäische Union eingeführt wird.

Der vorgeschlagene Aktionsplan zielt auf vier Schwerpunktregionen und -länder, auf die zusammen etwa 60 % der weltweiten Waldflächen und ein bedeutender Teil des internationalen Holzhandels entfallen: Zentralafrika, Russland, der zu den Tropen zählende Teil Südamerikas und Südostasien.

TEILE DES AKTIONSPLANS

Der Aktionsplan umfasst mehrere Teile:

Unterstützung der Holz erzeugenden Länder

In erster Linie sollen Lösungen für das Problem des illegalen Holzeinschlags gefunden werden, die ausgewogen und gerecht sind und die Situation der ärmsten Bevölkerungsgruppen nicht noch weiter verschlechtern. Zum Beispiel kann die Europäische Union eine von den lokalen Gemeinschaften getragene Waldbewirtschaftung unterstützen und dazu beitragen, dass die Lehren, die daraus gezogen werden, sich in der Gesetzgebung und Politik des betreffenden Landes niederschlagen. Auch kann sie mit den Partnerregierungen zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass zentrale Faktoren wie Grundbesitz und Zugang zu den Waldressourcen so gestaltet werden, dass sich die lokale Bevölkerung stärker an der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags beteiligt.

Die Partnerländer sollen dabei unterstützt werden, Überprüfungssysteme zu entwickeln, die die legale Herkunft des Holzes gewährleisten. Die Einführung solcher Systeme setzt eine Stärkung der technischen, institutionellen und sonstigen Kapazitäten staatlicher Stellen, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft voraus.

Holzhandel

Die Europäische Union wird einen langfristigen Dialog mit den Erzeuger- und den Verbraucherländern aufnehmen, um die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags auszubauen und einen multilateralen Rahmen für entsprechende Maßnahmen zu schaffen.

Als kurzfristige Maßnahme wird ein freiwilliges Genehmigungssystem vorgeschlagen, bei dem die Partnerländer die Legalität der Herkunft des in die EU ausgeführten Holzes zertifizieren. Die Kommission wird einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines solchen Systems unterbreiten. In dieser Verordnung werden die unter das Genehmigungssystem fallenden Produkte und die erforderlichen Genehmigungen aufgeführt.

Die Kommission wird ferner Möglichkeiten und Auswirkungen weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Einfuhren von illegal geschlagenem Holz in die EU prüfen, insbesondere, wenn Fortschritte auf multilateraler Ebene ausbleiben.

Öffentliches Auftragswesen

Öffentlichen Auftraggebern werden praktische Informationen übermittelt, wie sie die Legalität in den Spezifikationen für Holz im Rahmen der in der EU geltenden Beschaffungsverfahren nachweisen können.

Die in der EU geltenden Rechtsvorschriften zum öffentlichen Auftragswesen sowie die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften bieten zahlreiche Möglichkeiten, Umweltbelange in die Beschaffungsverfahren einzubeziehen.

Privatwirtschaftliche Initiativen

In der Mitteilung werden Maßnahmen zur Förderung privatwirtschaftlicher Initiativen mit Bezug auf eine gute fachliche Praxis im Forstsektor vorgeschlagen, unter anderem die Annahme freiwilliger Verhaltenskodizes für die Beschaffung ausschließlich legal geschlagenen Holzes.

Finanzierungen und Investitionsgarantien

Banken und andere Finanzinstitutionen, die im Forstsektor investieren, sollen aufgefordert werden, im Rahmen der zu treffenden Vorkehrungen Verfahren zu entwickeln, die den ökologischen und sozialen Auswirkungen der Kreditvergabe in der Forstwirtschaft einschließlich der Frage der Legalität Rechnung tragen.

Exportkreditagenturen sollten aufgefordert werden, Leitlinien zur Verbesserung der Projektprüfverfahren und der Verhaltenskodizes für forstwirtschaftliche Projekte festzulegen.

Bekämpfung der Geldwäsche

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auffordern, den illegalen Holzeinschlag als Straftat im Sinne der europäischen Richtlinie über die Bekämpfung der Geldwäsche einzustufen.

Zurzeit fallen in nur wenigen Mitgliedstaaten Straftaten im Zusammenhang mit dem illegalen Holzeinschlag unter die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Konfliktholz

Die Kommission wird unter anderem in ihren Programmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit dem Problem der Finanzierung bewaffneter Konflikte durch den Verkauf von illegal geschlagenem Holz Rechnung tragen.

Umsetzung

Im Interesse einer besseren Umsetzung der genannten Maßnahmen wird ein koordiniertes Vorgehen der EU vorgeschlagen, bei dem die verschiedenen Stärken und Kapazitäten der Kommission und der EU-Mitgliedstaaten genutzt werden sollen. Um dies zu erleichtern, wird mit den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Arbeitsprogramm erstellt.

NEGATIVE AUSWIRKUNGEN DES ILLEGALEN HOLZEINSCHLAGS

Der illegale Holzeinschlag steht in engem Zusammenhang mit Korruption und organisierter Kriminalität. Er untergräbt den Rechtsstaat, die Grundsätze demokratischen Regierens und der Achtung der Menschenrechte.

In einigen Fällen gehen mit dem illegalen Holzeinschlag auch gewaltsame Konflikte einher. Die Erlöse aus dem Raubbau an den Wäldern (und anderer natürlicher Ressourcen) dienen häufig der Finanzierung und Aufrechterhaltung der Konflikte.

Der illegale Holzeinschlag und der damit verbundene Handel beeinträchtigen zudem die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Forstwirtschaft in den Ausfuhr- wie auch in den Einfuhrländern. Dies schränkt die Möglichkeiten der betreffenden Unternehmen ein, ihre Tätigkeit auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und allgemein auf eine nachhaltige Entwicklung auszurichten.

Der illegale Holzeinschlag führt darüber hinaus zu enormen Umweltschäden und Verlusten hinsichtlich der Artenvielfalt. Er beeinträchtigt langfristig die Lebensgrundlagen derer, die auf die Wälder angewiesen sind und die auch zu den ärmsten und am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen der Welt gehören.

Der illegale Holzeinschlag gefährdet somit eine Reihe von Elementen der Entwicklungsziele der Europäischen Union wie die staatliche Finanzierung einer auf Armutsbekämpfung, Frieden, Sicherheit, verantwortungsvollem Regieren, Korruptionsbekämpfung und nachhaltiger Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ausgerichteten Entwicklung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Oktober 2008 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen [KOM(2008) 644 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Verordnung erlegt Personen und Unternehmen, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, Verpflichtungen auf, um das Risiko, dass Produkte aus illegalem Holzeinschlag in Verkehr gebracht werden, weitestgehend zu verringern. Die Gemeinschaft will so vor allem die Entwaldung und den Verlust an Biodiversität bekämpfen. _Die Marktteilnehmer müssen einen Rahmen von Verfahren anwenden, der

  • den Zugang zu Informationen über das Holz und die Holzprodukte, die in Verkehr gebracht werden, ermöglicht;
  • ein Risikomanagementverfahren umfasst;
  • Audits vorsieht, mit denen eine wirksame Anwendung der Regelung gewährleistet werden soll.

Die Verordnung enthält ein Verzeichnis der Produkte, auf die diese Regeln angewandt werden.

Mitentscheidungsverfahren (COD/2008/0198)

Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft [ABl. L 347 vom 30.12.2005]. Mit dieser Verordnung wird zur Umsetzung des FLEGT-Genehmigungssystems eine Gemeinschaftsregelung für die Einfuhr bestimmter Holzprodukte eingeführt. So sollen der illegale Holzeinschlag und der damit verbundene Handel bekämpft werden, der zu schweren Verlusten für die Entwicklungsländer sowie zur Umweltzerstörung führt. Mit den vom illegalen Holzeinschlag besonders betroffenen Ländern sollen freiwillige Partnerschaften aufgenommen werden, um eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung zu fördern. Außerdem soll ein Genehmigungssystem eingeführt werden, um zu gewährleisten, dass nur legal geschlagenes Holz aus diesen Ländern in die Europäische Union eingeführt wird.

Letzte Änderung: 25.07.2006

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