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Fischerei: Fischerei und Armutsbekämpfung
1) ZIEL
Ausarbeitung von Leitlinien für die Gemeinschaftspolitik im Zusammenhang mit der Fischerei und den Entwicklungsländern.
2) RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 8. November 2000 an den Rat und das Europäische Parlament "Fischerei und Armutsbekämpfung" [KOM(2000) 724 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
3) ZUSAMMENFASSUNG
Fischerei und die Entwicklungsländer
Die Maßnahmen im Zusammenhang mit Fischerei und Aquakultur sind für die Entwicklungsländer aus mehreren Gründen von Bedeutung. Die Fischerei stellt eine bedeutende Quelle für Beschäftigung, Nahrung, Ernährungssicherheit und Einkommen für die Länder dar, die die Fischereierzeugnisse in die Industrieländer, insbesondere die Europäische Union, exportieren. Der Fischereisektor spielt bei der Armutsbekämpfung, dem Hauptziel der Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft, eine bedeutende Rolle. Da die Fischerei ein Bereich ist, mit dem sich mehrere Politiken befassen (Entwicklung, Handel usw.), muss die Gemeinschaft die Kohärenz zwischen den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fischerei in allen Bereichen gewährleisten. Eine verstärkte Komplementarität zwischen den Politiken der Europäischen Gemeinschaft und denen der Mitgliedstaaten ist ebenfalls elementar wichtig.
Die Fischerei im internationalen Handel
Der Handel mit Erzeugnissen aus Fischerei und Aquakultur ist verglichen mit dem gesamten Handel im Lebensmittelbereich am stärksten internationalisiert. Daher betrifft die Nachhaltigkeit der Fischressourcen der Entwicklungsländer sowohl die Industrieländer als auch die Entwicklungsländer, und insbesondere die Europäische Union. 50 bis 60 % der Fischfänge weltweit, von denen dank der Fischereiabkommen ein Teil von europäischen Fischern erzielt wird, entfallen auf Gewässer, die der Rechtspflege der Entwicklungsländer unterliegen. Was die Nachhaltigkeit der Fischressourcen angeht, so steht für die Europäische Union viel auf dem Spiel, denn sie ist allein durch Fischerei in Gewässern, die unter die europäische Gerichtsbarkeit fallen, nicht mehr in der Lage, der Nachfrage der europäischen Verbraucher zu entsprechen. Die Europäische Gemeinschaft hat Fischereiabkommen mit 26 Ländern geschlossen, darunter 17 Entwicklungsländer. Diese Abkommen ermöglichen europäischen Fischern, in Gewässern von Drittländern zu fischen, um der wachsenden Nachfrage in der Union zu entsprechen. Die Union hat somit als bedeutender Erzeuger, Einführer und Verbraucher eine Schlüsselrolle inne. Demzufolge muss die gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Gemeinschaft, die bedeutende Auswirkungen auf die Entwicklungsländer hat, Bedingungen berücksichtigen, die diesen Ländern ermöglichen, ihre eigenen Fischressourcen zu verwalten und möglichst effizient zu nutzen.
Leitlinien Die Gemeinschaft muss ein globales Konzept annehmen, das die Nachhaltigkeit der Ressourcen und die Armutsbekämpfung miteinander verbindet. Es gilt, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Parteien, sowohl in den Entwicklungs- als auch den Industrieländern, zu gewährleisten. In diesem Sinne muss die Politik für ein Gleichgewicht zwischen folgenden Bereichen sorgen:
Um die wichtigsten Ziele zu erreichen, hat die Kommission Leitlinien für die gemeinschaftlichen Maßnahmen in diesem Sektor festgelegt. Sie wurden einerseits für die Entwicklungsländer ausgearbeitet, in denen die Fischerei zu den vorrangigen Komponenten der Entwicklungsstrategie zählt, und andererseits für die Länder, mit denen die Gemeinschaft ein Fischereiabkommen unterzeichnet hat.
Länder, in denen die Fischerei zu den vorrangigen Komponenten der Entwicklungsstrategie zählt
Für bestimmte Entwicklungsländer wurde der Fischereisektor als vorrangige Komponente in ihrer Entwicklungsstrategie festgelegt. In diesen Ländern gelten für die Politik der Gemeinschaft die folgenden Leitlinien:
Länder, mit denen die Gemeinschaft ein Fischereiabkommen unterzeichnet hat Ein Schlüsselaspekt der Gemeinschaftspolitik mit diesen Ländern ist die Stärkung der Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft und dem außenpolitischen Aspekt ihrer gemeinsamen Fischereipolitik. Hierfür wurden die folgenden Leitlinien ausgearbeitet:
International anerkannte Leitlinien im Entwicklungsbereich hinsichtlich Fischereiressourcen
In mehreren internationalen Erklärungen wurden verschiedene große Aktionsleitlinien abgesteckt, die eine Grundlage für die weitere Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der aquatischen Ressourcen bilden können. Mit der Annahme dieser Leitlinien wurde gleichzeitig ein internationaler Konsens über deren Anwendung erzielt. Die Europäische Gemeinschaft ist bei zahlreichen Anlässen übereingekommen, diese Leitlinien umzusetzen. Sie wurden selbstverständlich in die Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich integriert. Auf neun dieser Leitlinien soll nachstehend in der chronologischen Reihenfolge der Foren eingegangen werden, auf denen sie verabschiedet wurden:
Montego Bay 1982 Zum Abschluss der dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen wurde ein einschlägiges Übereinkommen unterzeichnet. Dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen, das am 16. November 1994 in Kraft trat, war darauf ausgerichtet, die Nutzung der Meere und Ozeane zu friedlichen Zwecken, die ausgewogene und wirkungsvolle Nutzung ihrer Ressourcen, die Erhaltung ihrer lebenden Ressourcen und die Untersuchung, den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt zu fördern.
Rio de Janeiro, Juni 1992
Auf dem Gipfel von Rio über Umwelt und Entwicklung wurden eine Erklärung sowie ein Aktionsprogramm (Agenda 21) verabschiedet, die verschiedene Empfehlungen und Grundsätze im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen enthalten:
ROM, Oktober 1995 Auf der 28. Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen (FAO) (EN) (ES) (FR) wurde der Verhaltenskodex für eine verantwortungsbewusste Fischerei per Konsens angenommen. Dieser nicht bindende Kodex wurde von der FAO auf Grundlage der Anregungen des Gipfels von Rio zur nachhaltigen Entwicklung ausgearbeitet. Ziel dieses Kodex ist die Aufstellung von Grundsätzen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen. Dabei wird der in der Entwicklung der Fischerei angewendete Vorsorgeansatz aufgegriffen und näher ausgeführt. Zur Verstärkung und Ergänzung der bereits genannten Leitsätze werden hier folgende Prinzipien aufgestellt:
KYOTO, Dezember 1995
Auf der Internationalen Konferenz über den nachhaltigen Beitrag der Fischerei zur Ernährungssicherung bekräftigten 95 Teilnehmerstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft, dass sie sich folgender Tatsache durchaus bewusst seien: "wenn nicht sehr rasch geeignete Maßnahmen getroffen werden, werden die Auswirkungen des weltweiten Bevölkerungswachstums und des Wirtschaftswachstums in Verbindung mit den Folgen anhaltender Überfischung, übermäßiger Ausbeutung und Schädigung der aquatischen Umwelt den Fischereisektor hinsichtlich seiner Kapazität, seinen unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherung nachhaltig aufrechtzuerhalten, enorm unter Druck setzen". In der zum Abschluss dieser Konferenz angenommenen Erklärung wurde der folgende Grundsatz festgelegt:
4) durchführungsmassnahmen
5) weitere arbeiten
Letzte Änderung: 08.04.2002