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Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

Mit einem neuen Konzept für die bestehenden Beziehungen zwischen den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) und der Europäischen Union (EU) kann das Entwicklungspotenzial der ÜLG besser genutzt wird. Das Grünbuch beschreibt die Grundlagen einer Strategie, die von gegenseitigem Nutzen ist und sich vom traditionellen Ansatz der Entwicklungszusammenarbeit unterscheidet.

RECHTSAKT

Grünbuch der Europäischen Kommission vom 25. Juni 2008 über die Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten [KOM(2008) 383 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird im Beschluss 2001/822/EG gemäß Teil 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft geregelt.

Dieses Grünbuch soll als Grundlage für die Analyse der künftigen Entwicklung der Beziehungen zwischen den ÜLG und der EU dienen. Es prüft die Bedürfnisse und das Potenzial der ÜLG im Hinblick auf die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

Eine neue Entwicklungsstrategie

Die ÜLG weisen gemeinsame Besonderheiten auf. Sie sind nicht Teil der Gemeinschaft, gehören aber verfassungsrechtlich zu einem Mitgliedstaat der EU. Sie liegen größtenteils in den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP), ihr Entwicklungsniveau ist jedoch höher als das ihrer Nachbarländer. Durch ihren Kleinstinsel-Charakter ist ihre Wirtschaft aber von Waren- und Energieimporten abhängig. Diese Faktoren machen sie besonders anfällig gegenüber internationalen wirtschaftlichen Störungen.

Durch einen neuen Ansatz könnten die Beziehungen zwischen der EU und den ÜLG besser von der gemeinschaftlichen Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit abgekoppelt werden.

Die Umsetzung einer Strategie für nachhaltige Entwicklung der ÜLG könnte ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Dynamik ihrer Wirtschaftsbeziehungen und des sozialen Austauschs auf regionaler und globaler Ebene erhöhen. Das Grünbuch betont die besondere Bedeutung des Handels zwischen den ÜLG sowie zwischen den ÜLG und den AKP-Staaten.

Eine erneuerte Partnerschaft mit der EU könnte im institutionellen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, sicherheits- und umweltpolitischen Bereich von gegenseitigem Nutzen sein. Im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels und den Schutz der biologischen Vielfalt könnte die Zusammenarbeit eine wesentliche Rolle spielen.

Handelsregelungen

Die ÜLG und die EU unterhalten enge Wirtschaftsbeziehungen zueinander. Die Handelsregelung zwischen den ÜLG und der EG besteht aus einem System einseitiger Präferenzen, die nach den günstigsten von der Gemeinschaft gewährten Zollregelungen festgelegt wurden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Handelsliberalisierung auf regionaler und globaler Ebene wird jedoch eine Reform notwendig.

Daneben sollten die Ursprungsregeln und die Regeln für die Ursprungskumulierung modernisiert werden, um das Potenzial der präferenziellen Regelung zu maximieren. Ebenso sollten die ÜLG ihre Fähigkeit zur Einhaltung der Standards beiAusfuhren in die Gemeinschaft verbessern.

Hintergrund

Da der Beschluss 2001/822/EG Ende 2013 ausläuft, wird eine Überprüfung der zwischen ÜLG und EU bestehenden Assoziationsregelung vor diesem Termin stattfinden. Dieses Grünbuch soll eine Debatte über die Modernisierung der Beziehungen zwischen den ÜLG und der EG einleiten, deren Ergebnisse in der Überprüfung berücksichtigt werden. Die Finanzierung der Zusammenarbeit sollte anlässlich der Verhandlungen über den Mehrjahresfinanzrahmen 2013-2020 und über die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Gesamthaushalt ebenfalls überprüft werden.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Entwicklung Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropeAid.

Letzte Änderung: 15.09.2008

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