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Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MEZ)

Die Kommission gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der acht „Verpflichtungen von Barcelona", die die EU 2002 mit Blick auf die Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung eingegangen ist. Sie bewertet in diesem Zusammenhang, in welchen Bereichen die Anstrengungen verstärkt werden müssen (öffentliche Entwicklungshilfe (ODA), innovative Finanzierungsquellen, Entschuldung) und welche Verpflichtungen angesichts der auf Unionsebene oder auf internationaler Ebene erzielten Fortschritte überdacht werden sollten (Koordinierung, globale Kollektivgüter). Außerdem legt die Kommission konkrete Vorschläge für neue Verpflichtungen der EU vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele - Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit [KOM(2005) 133 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung wird vorgeschlagen, für 2010 ein neues Zwischenziel für die Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) in der EU festzulegen, damit bis 2015 die von den Vereinten Nationen angestrebte Steigerung der ODA auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) erreicht werden kann. Die Kommission schlägt neue Hilfemodalitäten vor, erörtert eine Reihe innovativer Finanzierungsquellen und zeigt auf, wie die Verschuldungsprobleme der Niedrigeinkommensländer, die durch die HIPC-Initiative nicht gelöst wurden, überwunden werden könnten.

Verpflichtung zur Erhöhung der ODA-Mittel

Was den Anteil der ODA am BNE ("ODA-Quote") betrifft, so ist in den Verpflichtungen von Barcelona vorgesehen, dass jeder Mitgliedstaat eine Quote von mindestens 0,33 % seines Bruttonationaleinkommens erreichen soll. Im Jahr 2003 erzielte die EU eine durchschnittliche ODA-Quote von 0,34 %, wobei die ODA-Leistungen in absoluten Zahlen gegenüber dem Vorjahr in 12 Mitgliedstaaten zunahmen. Die ODA-Leistungen der EU-25 erhöhten sich von 28,4 Mrd. Euro im Jahr 2002 auf 33 Mrd. Euro im Jahr 2003 (+ 4,5 Mrd. Euro).

Wenn die Mitgliedstaaten ihre Zusagen einhalten, könnte die EU insgesamt im Jahr 2006 eine ODA-Quote von 0,42 % erreichen.

Die Kommission hat vorgeschlagen, zwei Ziele vorzugeben, die bis 2010 erreicht werden sollen:

  • ein individueller Schwellenwert für die einzelnen Mitgliedstaaten, wobei zwischen den Staaten, die schon 2002 Mitglieder der EU waren (Unterzeichner der Barcelona-Erklärung, EU-15) und den Ländern, die später beigetreten sind (EU-10) unterschieden wird;
  • ein gemeinsamer Durchschnittswert für alle Mitgliedstaaten (EU-25).

Dabei müssten die Mitgliedstaaten, die sich den Verpflichtungen von Barcelona angeschlossen haben (EU-15) ihre ODA-Leistungen auf die neue einzelstaatliche Mindestquote von (0,51 %) des BNE steigern und die Mitgliedstaaten, die erst nach 2002 beigetreten sind (EU-10), bis 2010 eine einzelstaatliche ODA-Mindestquote von (0,17 %) des BNE erreichen.

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, bis 2006 einen verbindlichen Zeitplan für die Steigerung der ODA auf die von den VN vorgegebenen Quote von 0,7 % vorzulegen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Wirksamkeit der Hilfe: Koordinierung und Komplementarität

Anlässlich des zweiten Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, das im März 2005 in Paris stattfand, hat die EU einen umfassenden Rahmen mit verbindlichen Zeitvorgaben angenommen, der sich auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Harmonisierung" vom November 2004 stützt. Außerdem machte die EU weitere Zusagen (insbesondere verpflichtete sie sich, Hilfen für den Kapazitätsaufbau nur noch im Wege koordinierter Programme bereitzustellen, die zudem in zunehmendem Maße im Rahmen von Vereinbarungen zwischen mehreren Gebern durchgeführt werden sollen, 50 % der den Regierungen zur Verfügung gestellten Unterstützung nach dem „Country-Systems-Ansatz" (Anwendung der rechtlichen Standards der Partnerländer) zuzuteilen, die Einrichtung neuer Durchführungsstellen zu vermeiden, den Prozentsatz der in Form von Budgethilfe oder sektorbezogenen Hilfe geleisteten Unterstützung zu verdoppeln und die nicht koordinierten Missionen um 50 % zu reduzieren).

Die EU sollte eine echte europäische Entwicklungsstrategie festlegen, um die Wirksamkeit ihrer Hilfe zu erhöhen. Um die mangelnde Kohärenz, die Lücken und Überschneidungen bei einigen Hilfsmaßnahmen zu beheben, muss die operative Komplementarität durch eine bessere Arbeitsteilung verstärkt werden.

Aufhebung der Lieferbindung

Die Mitgliedstaaten sind der Empfehlung des Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC) gefolgt und haben die Lieferbindung im Rahmen ihrer Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) aufgehoben. Rechtsakte zur Aufhebung der Lieferbindung im Rahmen der Gemeinschaftshilfe sind derzeit in Vorbereitung. In Anbetracht der positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen, unterstützt die EU die derzeit auf internationaler Ebene geführte Debatte über eine über die DAC-Empfehlungen hinausgehende, weiter reichende Aufhebung der Lieferbindung, wobei sie den Schwerpunkt insbesondere auf die Nahrungsmittelhilfe und deren Transport sowie die Frage des Zugangs der Empfängerländer zur Hilfe der Geber legt.

Handelsbezogene technische Unterstützung

Die Union ist zwar der weltweit größte Geber im Bereich der handelsbezogenen technischen Unterstützung (TRA), muss jedoch Qualität und Wirksamkeit dieser Hilfe weiter verbessern und neuen Bedürfnissen gerecht werden. So gilt es u.a., den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken in Bezug auf die Planung und Umsetzung der handelsbezogenen Unterstützung zu verstärken, den Dialog mit den Empfängerländern zu intensivieren, um zu gewährleisten, dass die Handelspolitik fest in die nationalen Armutsbekämpfungs- und Entwicklungsstrategien integriert wird, und zu gewährleisten, dass die TRA-Programme flexibler werden, damit auf neue Gegebenheiten reagiert werden kann.

Globale öffentliche Güter

Im Jahr 2003 wurde eine Task Force für globale öffentliche Güter gegründet. Unter den Mitgliedstaaten zeichnet sich zunehmend ein Konsens darüber ab,

  • was unter dem Begriff "globale öffentliche Güter" zu verstehen ist und dass bei sechs als prioritär eingestuften internationalen öffentlichen Gütern - Handel, Wissen, Frieden und Sicherheit, finanzielle Stabilität, globale Allgemeingüter und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten - besonderer Handlungsbedarf besteht;
  • dass der Aktionsplan der Task Force im Hinblick auf die Einrichtung einer gemeinsamen EU-Plattform für die Bereitstellung und Finanzierung internationaler öffentlicher Güter geprüft werden sollte;
  • dass aus den gegenwärtigen Etats für die Entwicklungszusammenarbeit nur dann Mittel für die Finanzierung internationaler öffentlicher Güter bereitgestellt werden sollten, wenn ein Bezug zu den Millenniums-Entwicklungszielen oder anderweitig vereinbarten Entwicklungszielen besteht.

Die Union sollte den nächsten Aktionsplan der Task Force auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags für eine gemeinsame EU-Plattform für die Bereitstellung und Finanzierung internationaler öffentlicher Güter prüfen; sie sollte zudem festlegen, welche internationalen öffentlichen Güter nicht entwicklungsrelevant sind und daher aus nationalen Haushaltsmitteln außerhalb der Etats für Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden sollten, sowie die Bereitstellung als prioritär eingestufter internationaler öffentlicher Güter verbessern und bis 2006 einen entsprechenden EU-Aktionsplan ausarbeiten.

Innovative Finanzierungsmöglichkeiten

Die Hilfeleistungen müssen deutlich erhöht werden. Hierzu müssen zusätzliche, stabilere und berechenbarere Finanzierungsquellen - sozusagen „entwicklungspolitische Eigenmittel" - erschlossen werden.

Die Mitgliedstaaten haben bereits mehrere Vorschläge für neue Finanzierungsmechanismen vorgelegt: So wurde angeregt, im Rahmen einer „Internationalen Finanzfazilität" (International Finance Facility - IFF) durch eine Vorfinanzierung („front-loading") unmittelbar höhere Hilfeleistungen aufzubringen; des weiteren wurden internationale Steuern vorgeschlagen sowie mögliche freiwillige Abgaben, etwa im Rahmen einer weltweiten Lotterie oder in Form von Spenden.

Ganz gleich, welche Option gewählt wird, wichtig ist, dass am Ende höhere ODA-Mittel und neue Hilfemodalitäten zur Verfügung stehen, die berechenbarer und beständiger sind. Aufgrund der mangelnden Flexibilität und Planungssicherheit sind die Partnerländer derzeit nicht in der Lage, die mittelfristigen Investitionen vorzunehmen, die für eine raschere Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erforderlich wären.

Reform des internationalen Finanzsystems

Obwohl sich die Abstimmung zwischen den Exekutivdirektoren der IWF und der Weltbank, die aus der EU kommen, inzwischen verbessert hat, wollen einige Staaten noch weiter gehen.

Die Kommission ersucht daher den Rat,

  • in den internationalen Finanzinstitutionen (IFI) so oft wie möglich eine gemeinsame EU-Position zu vertreten, um die Sichtbarkeit und den Einfluss der Europäischen Union in den IFI zu erhöhen;
  • eine gemeinsame EU-Position für eine bessere Vertretung der Interessen der Entwicklungs- und Schwellenländer in den internationalen wirtschaftspolitischen Entscheidungsgremien festzulegen.

Entschuldung

Auch wenn die EU bei der Umsetzung der erweiterten HIPC-Initiative bemerkenswerte Fortschritte erzielt hat, gibt die Schuldenlage der armen Länder nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis. Auf kurze Sicht ist die Gesamtfinanzierung der HIPC-Initiative so lange nicht völlig gesichert, wie die nicht zum Pariser Club gehörenden Gläubiger nicht ihren Teil zu den Entschuldungsmaßnahmen beitragen. Die HIPC-Initiative reicht nicht aus, um die Schuldenlast der armen Länder langfristig auf ein erträgliches Maß zu senken.

Mehrere Probleme sind nach wie vor ungelöst: So werden einige Länder - zumeist Post-Konflikt-Länder - möglicherweise auch weiterhin von der HIPC-Initiative ausgeschlossen bleiben. Zudem dürfte die Schuldenlage einiger Länder, die nicht mehr als HIPC-Länder eingestuft werden, weiterhin kritisch sein bzw. erneut kritisch werden.

Die Kommission ersucht den Rat, Lösungen für die Post-Konflikt-Länder anzubieten, die nicht in die HIPC-Initiative eingezogen werden konnten, damit diese die Probleme bewältigen können, die sich aus der Schwäche ihrer staatlichen Strukturen und aus ihrer in erster Linie auf hohen Zahlungsrückständen beruhenden Auslandsverschuldung ergeben. Der Rat sollte prüfen, ob eine befristete Fazilität zur Erleichterung des Schuldendienstes geschaffen werden kann, mit der sich die Auswirkungen exogener Schocks auf überschuldete Länder abfedern lassen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit Herausforderungen durch die Aufstockung der EU-Hilfe im Zeitraum 2006-2010 [KOM(2006) 85 endgültig - Amtsblatt C 2006/130 vom 3. Juni 2006] Diese Mitteilung bildet zusammen mit den beiden anderen Mitteilungen mit den Titeln „ EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen " und „Stärkung der europäischen Dimension - Ein gemeinsamer Rahmen für die Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere und die gemeinsame Mehrjahresprogrammierung" ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirksamkeit der Hilfe. Dem gingen die im Jahr 2005 von der EU eingegangen Verpflichtungen voraus, die Hilfe aufzustocken, ihre Wirksamkeit zu verbessern und die Abwicklung der Hilfe zu beschleunigen, damit die Vorgaben im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 erreicht werden können. In der vorliegenden Mitteilung wird erstmals überprüft, inwieweit die EU ihren im Mai 2005 vom Rat festgelegten Verpflichtungen nachgekommen ist, auf die sich der„ Europäische Konsens über Entwicklungspolitik " und die „ Strategie der Europäischen Union für Afrika " beziehen. Dabei wird festgestellt, dass die Mehrheit der Mitgliedsländer die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der für 2010 festgelegten ODA-Quote ergriffen haben. Die Leistungen einzelner Mitgliedsländer sind jedoch noch unzureichend. Diese müssen ihre Hilfe erhöhen, um die von der EU insgesamt erzielten guten Ergebnisse nicht zu beeinträchtigen. Die Fähigkeit der neuen Mitgliedsstaaten, die Verpflichtungen zu erfüllen, wird sehr positiv bewertet. Sie haben individuelle Mindestsätze vereinbart, die der Situation jedes einzelnen Landes angepasst sind. Sie werden sich nach Kräften bemühen, den gemeinschaftlichen Besitzstand bis zum Jahr 2015 zu übernehmen (d.h. eine ODA-Quote von 0,33 % des BNE), indem sie ihre ODA-Quote schrittweise erhöhen, wobei 2010 das Zwischenziel von 0,17 % erreicht sein soll. Auch wenn gemäß den Beschlüssen des Europäischen Rates zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 der Teil des Gemeinschaftshaushalts, der für Außenmaßnahmen bereitgestellt wird, jährlich um 4,5 % erhöht wird und ferner zusätzliche Mittel aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) hinzukommen, wird der tatsächlich geleistete Gemeinschaftsbeitrag der EU zu den ODA-Leistungen insgesamt von derzeit 20 % auf 13 % im Jahr 2013 gesenkt werden.

Letzte Änderung: 24.11.2006

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