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Zusammenarbeit mit dem Afrikanischen Zentrum zur Untersuchung und Erforschung des Terrorismus (CAERT)

Die Europäische Union bietet dem Afrikanischen Zentrum zur Untersuchung und Erforschung des Terrorismus (CAERT) ihre Unterstützung an. Mit dieser Gemeinsamen Aktion wird eine stärkere Zusammenarbeit seitens der Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) und eine verbesserte Organisation ihrer Terrorismusbekämpfungskapazitäten angestrebt. Diese Gemeinsame Aktion erfolgt im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2007/501/GASP des Rates vom 16. Juli 2007 betreffend die Zusammenarbeit mit dem Centre africain d'études et de recherches sur le terrorisme im Rahmen der Durchführung der Strategie der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinsame Aktion bietet den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) (EN) Unterstützung durch die Europäische Union (EU). Die Kapazitäten der AU-Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung sollen dadurch besser organisiert und ihre Zusammenarbeit insbesondere durch den Informationsaustausch gestärkt werden.

Im Interesse effizienter Terrorismusabwehr-Instrumentarien der afrikanischen Länder sagt die EU finanzielle Unterstützung für das Afrikanische Zentrum zur Untersuchung und Erforschung des Terrorismus („Centre africain d’études et de recherches sur le terrorisme“ CAERT (EN) (FR)) zu.

„Centre africain d’études et de recherche sur le terrorisme“ (Afrikanisches Zentrum zur Untersuchung und Erforschung des Terrorismus)

Seit seiner Gründung im Jahr 2004 ist das CAERT für Einschätzungen zur Bedrohung durch den Terrorismus in Afrika und die Förderung der innerafrikanischer Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung zuständig. Seine Aufgaben umfassen insbesondere Schulungsmaßnahmen und Studien, eine Datenbank zur Erfassung, zum Austausch und zur Analyse von Informationen und eine Überwachungs- und Frühwarnfunktion im Bereich des Terrorismus.

Projekt

Das Projekt beinhaltet die Durchführung von Missionen zur Überprüfung der nationalen Terrorismusbekämpfungs-Instrumentarien und zur Umstrukturierungsberatung der AU-Mitgliedstaaten. Dazu wird die EU einen Aktionsplan erarbeiten, der auf dem nächsten Seminar in Addis Abeba vorgestellt werden soll.

An diesem Seminar werden je zwei Vertreter der 53 AU-Länder, Marokkos, des Büros der Vereinten Nationen für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) (EN) (FR), des CAERT und der EU-Mitgliedstaaten sowie der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung teilnehmen.

Im Anschluss an das Seminar teilen die afrikanischen Staaten dann mit, ob sie eine Überprüfung durchführen lassen möchten. Die Überprüfungsteams, denen zwei Fachleute aus den EU-Mitgliedstaaten und ein CAERT-Mitglied angehören, sind beauftragt, Berichte mit entsprechenden Empfehlungen zu erstellen. Geben die Behörden der überprüften Länder ihre Zustimmung dazu, setzen sie die Maßnahmen unter Anleitung des CAERT um.

Gleichzeitig werden die Bewertungen mit möglichen Verbesserungsvorschlägen an das CAERT übermittelt, das sie seinerseits zur Unterrichtung der Mitgliedstaaten an den Rat weiterleitet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen und nach Zustimmung der EU kann das CAERT Maßnahmen zur Beratung der überprüften Länder vorschlagen.

Durchführung

Der Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/des Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterstützt wird, ist für die Durchführung der Gemeinsamen Aktion verantwortlich.

Das CAERT ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • (technische) Durchführung des Projekts;
  • Ausrichtung des Seminars in Addis Abeba;
  • Kontaktpflege zu den Staaten, die den Aktionsplan akzeptiert haben;
  • Kontrolle der Überprüfungsmissionen auf ordnungsgemäße Abwicklung in operativer und finanzieller Hinsicht;
  • Projektkoordinierung;
  • Erstellung regelmäßiger Bewertungsberichte zum Projekt.

Der Rat und die Kommission gewährleisten die Kohärenz zwischen der Durchführung der Gemeinsamen Aktion und den anderen außenpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft.

Einzelheiten der Durchführung

Der finanzielle Betrag für die Durchführung des Projekts beträgt 665 000 EUR. Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben, übermittelt Informationen über die finanziellen Aspekte, schließt ein Finanzierungsabkommen mit dem CAERT und unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten.

Die Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft und gilt bis 18 Monate nach Abschluss des Finanzierungsabkommens bzw. bis zum 16. Juli 2008, falls zu diesem Zeitpunkt noch kein neues Abkommen geschlossen sein sollte.

Hintergrund

Die Gemeinsame Aktion erfolgt im Rahmen der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung, der EU-Strategie für Afrika, des Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus in Afrika und des in Algier unterzeichneten Übereinkommens über Prävention und Bekämpfung des Terrorismus.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Aktion 2007/501/GASP

16.7.2007

-

ABl. L 185 vom 17.7.2007

Letzte Änderung: 08.05.2008

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