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Der Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie

Die Kommission hat einen Plan mit steuer- und zollpolitischen Maßnahmen auf der Ebene der Europäischen Union (EU) vorgelegt, um die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen. Das Nebeneinander von 25 einzelstaatlichen Steuersystemen steht einer umfassenden Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts entgegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zur Verringerung der negativen Auswirkungen beitragen, die sich aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme in den Mitgliedstaaten für das Zusammenwachsen der Märkte ergeben.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 25. Oktober 2005: „Der Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie" [KOM(2005) 532 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Im Jahr 2005 hat die Kommission einen Neubeginn für die Lissabon-Strategie angeregt. In der vorliegenden Mitteilung stellt sie die Maßnahmen und Initiativen vor, die von der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie in den Bereichen Steuer- und Zollpolitik ergriffen wurden.

Ziel dieser Maßnahmen und Initiativen ist es,

  • die Anziehungskraft der Europäischen Union als Investitions- und Beschäftigungsstandort zu erhöhen und
  • Wissen und Innovation zu vermehren und zu verbessern, um das Wachstum zu fördern.

INVESTITIONEN UND MARKTINTEGRATION

Um die Anziehungskraft der EU als Investitions- und Beschäftigungsstandort zu erhöhen, werden in der Mitteilung steuer- und zollpolitische Maßnahmen mit folgenden Zielen vorgeschlagen:

  • Erweiterung und Vertiefung des Binnenmarkts,
  • Gewährleistung offener und wettbewerbsfähiger Märkte innerhalb und außerhalb der EU,
  • Verbesserung der europäischen und der nationalen Rechtsvorschriften.

Erweiterung und Vertiefung des Binnenmarktes

Das Nebeneinander der einzelstaatlichen Steuersysteme behindert das Zusammenwachsen der Märkte in der EU. Um eine umfassende Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts zu ermöglichen, müssen die verbleibenden Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Die Kommission zieht dafür fünf Arten von Maßnahmen in Betracht.

Die Koexistenz unterschiedlicher Körperschaftsteuersysteme führt zu einer unterschiedlichen Behandlung der grenzübergreifenden Wirtschaftstätigkeit und der inländischen Wirtschaftstätigkeit. Als erste Maßnahme soll daher eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) für EU-Unternehmen eingeführt werden. Die Kommission setzt seit 2001 eine Strategie zur Schaffung dieser Bemessungsgrundlage um.

Eine zweite Reihe von Maßnahmen zielt auf die Vereinfachung der steuerlichen Bedingungen ab. Um gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, müssen bei der Besteuerung der Unternehmen Hindernisse in folgenden Bereichen abgebaut werden:

  • Befolgungspflichten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer (MwSt),
  • versuchsweise Anwendung der Sitzlandbesteuerung,
  • MwSt-Vorschriften über grenzüberschreitende Dienstleistungen,
  • MwSt-Vorschriften über Finanzdienstleistungen,
  • Vorschriften über Befreiungen für dem Gemeinwohl dienende Dienstleistungen.

Eine dritte Kategorie von Maßnahmen ist auf die Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende Tätigkeit von EU-Unternehmen ausgerichtet. Bis zur Einführung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wird die Kommission folgende Maßnahmen treffen:

  • Einführung eines Systems für den grenzübergreifenden Verlustausgleich,
  • Einführung eines Systems für die Verwaltung der Verrechnungspreise,
  • Maßnahmen zur Abschaffung bestimmter indirekter Steuern wie der Gesellschaftssteuer.

Die vierte Art von Maßnahmen soll die Festlegung einer neuen Strategie für die Besteuerung von Personenkraftwagen ermöglichen, um die Zulassungssteuern in den Mitgliedstaaten abzuschaffen.

Gegenstand der fünften Maßnahme ist eine neue Strategie für die Beseitigung der durch Steuerbetrug und Steuerumgehung verursachten Verzerrungen.

Offene und wettbewerbsfähige Märkte

Die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte von EU-Unternehmen werden durch Raubkopien und Fälschungen verletzt. Daher müssen Maßnahmen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum getroffen werden. Im Oktober 2005 hat die Kommission eine Mitteilung über die Rolle des Zolls angesichts der Entwicklungen bei der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie verabschiedet.

Im Hinblick auf die Verbesserung der Zollvorschriften und die Förderung des „e-Zolls" hat die Kommission Mitteilungen zu folgenden Themen verabschiedet:

Verbesserung der europäischen und der nationalen Rechtsvorschriften.

Die Modernisierung der in der Sechsten MwSt-Richtlinie festgelegten MwSt-Vorschriften ist erforderlich, um den Wirtschaftsbeteiligten klare Regeln an die Hand zu geben. Verbindliche MwSt-Vorschriften würden eine einheitlichere Anwendung erlauben und zur Beseitigung der auf Gemeinschaftsebene bestehenden Divergenzen beitragen. Die einheitlichere Anwendung der MwSt-Vorschriften würde wiederum die Arbeit der EU-Unternehmen erleichtern.

WISSEN UND INNOVATION

Um das Wachstum durch die Vermehrung und Verbesserung von Wissen und Innovation zu fördern, werden in der vorliegenden Mitteilung steuer- und zollpolitische Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen

  • Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) und
  • der nachhaltigen Ressourceneinsatz gefördert werden sollen.

Forschung und Entwicklung (FuE)

Um mehr und gezieltere Investitionen in die Forschung und Entwicklung (FuE) zu ermöglichen, sollten nach Ansicht der Kommission Leitlinien für die steuerlichen Anreize zur Förderung von FuE festgelegt werden, um

  • die wichtigsten gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an steuerliche FuE-Anreize der Mitgliedstaaten festzulegen,
  • bewährte Verfahren von Mitgliedstaaten bei der steuerlichen Behandlung von FuE und steuerlichen FuE-Anreizen aufzuzeigen und
  • die politische Botschaft und den Inhalt etwaiger künftiger an die Mitgliedstaaten gerichteter Initiativen deutlich zu machen.

Nachhaltiger Ressourceneinsatz

Indirekte Steuern können insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt erheblich zu einem nachhaltigen Ressourceneinsatz beitragen. In diesem Zusammenhang kommt der Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen, aber auch der Besteuerung von Dieselkraftstoff für gewerbliche Zwecke, von Energie und von Personenkraftwagen große Bedeutung zu.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

KÖRPERSCHAFTSTEUER

Mitteilung der Kommission vom 2. Mai 2007 an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Umsetzung des Programms der Gemeinschaft für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen: Weitere Fortschritte im Jahr 2006 und nächste Schritte zu einem Vorschlag einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) [KOM(2007) 223 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)" [KOM(2006) 157 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 23. Dezember 2005, „Sitzlandbesteuerung - Skizzierung eines möglichen Pilotprojekts zur Beseitigung unternehmensteuerlicher Hindernisse für kleine und mittlere Unternehmen im Binnenmarkt" [KOM(2005) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 24. November 2003 - Ein Binnenmarkt ohne unternehmenssteuerliche Hindernisse: Ergebnisse, Initiativen, Herausforderungen [KOM(2003) 726 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 23. Oktober 2001: „Ein Binnenmarkt ohne steuerliche Hindernisse - Strategie zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit in der EU" [KOM(2001) 582 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

BESTEUERUNG VON PERSONENKRAFTWAGEN

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 5. Juli 2005 über die Besteuerung von Personenkraftwagen [KOM(2005) 261 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] [CNS/2005/0130]

Letzte Änderung: 24.05.2007

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