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Die Online-Datenbank des Integrierten Zolltarifs (TARIC)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 – über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird die Rechtsgrundlage für den TARIC, den Integrierten Zolltarif der Europäischen Union (EU), gelegt und ein gemeinsames System zur Codierung und Einreihung von Waren eingeführt, das als Kombinierte Nomenklatur (KN) bekannt und für die Aufbereitung und Veröffentlichung von Handelsstatistiken der EU wesentlich ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Der TARIC umfasst alle Zollsätze und bestimmte für den Außenhandel der EU geltende EU-Vorschriften. Er beinhaltet keine Informationen im Zusammenhang mit innerstaatlichen Steuern wie etwa der Mehrwertsteuer.
  • Die KN ist das Ergebnis der Vereinigung der Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs* und Nimexe (statistische Nomenklatur der EU).
  • Der TARIC basiert auf der KN und umfasst zusätzliche Unterteilungen, die als TARIC-Unterpositionen bezeichnet und für Waren verwendet werden, auf die nach Warenursprung festgelegte spezifische Zollsätze oder weitere handelspolitische Vorschriften Anwendung finden.
  • Jede Unterposition der KN hat eine achtstellige Codenummer. Die ersten sechs Stellen geben die Positionen und Unterpositionen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems an. Die siebte und die achte Stelle kennzeichnen die Unterpositionen der KN. Die neunte und die zehnte Stelle geben die TARIC-Unterpositionen an.
  • In Anhang I der Verordnung werden die Zollsätze festgelegt. Der Anhang wird regelmäßig aktualisiert, um Folgendem Rechnung zu tragen:
    • auf internationaler Ebene vereinbarten Änderungen;
    • Änderungen der Anforderungen in Bezug auf Statistik und Handelspolitik und Entwicklungen in der Technologie und im Handel sowie
    • dem Bedarf einer Angleichung oder Klärung der sprachlichen Fassungen.
  • Die Europäische Kommission ist zuständig für die Verbreitung und Verwaltung des TARIC. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuweisung der Codenummern, die Aktualisierung des TARIC sowie die Unterrichtung der EU-Länder über Änderungen. Anträge auf Änderungen der KN können von der Kommission, den EU-Ländern oder von europäischen Wirtschaftsverbänden gestellt werden.
  • Die Kommission erlässt jedes Jahr eine Verordnung, die eine vollständige und entsprechend den von Rat und Kommission vorgenommenen Änderungen erstellte Fassung der KN mit den Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs enthält. Diese Verordnung wird spätestens am 31. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 1. Januar des darauffolgenden Jahres.
  • Die Kommission wird vom Ausschuss für den Zollkodex unterstützt, der sich aus Vertretern der EU-Länder zusammensetzt. Dieser Ausschuss prüft alle Fragen im Zusammenhang mit der KN, dem TARIC und anderen Nomenklaturen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 10. September 1987 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Beim TARIC, dem Integrierten Zolltarif der EU, handelt es sich um eine Datenbank, die die Handels- und Agrargesetzgebung und Zolltarife zusammenbringt. Dies gewährleistet die einheitliche Anwendung seitens der EU-Länder und gibt einen klaren Überblick über sämtliche Maßnahmen, die von den an der Einfuhr von Waren in die EU bzw. an der Ausfuhr von Waren aus der EU Beteiligten zu ergreifen sind.

Weiterführende Informationen:

  • TARIC (Europäische Kommission).

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Gemeinsamer Zolltarif: die Kombination der Einreihung von Waren und der für die einzelnen Warenklassen geltenden Zollsätze; der Gemeinsame Zolltarif gilt für alle EU-Länder.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1-675)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 17.06.2023

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