Zoll
Die Zollunion, deren Merkmal das Fehlen vonBinnengrenzen ist, stellt ein wesentliches Fundament der Europäischen Union (EU) dar und erstreckt sich auf den gesamten Warenaustausch (Artikel 28 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). In einer Zollunion sind Ein- und Ausfuhrzölle sowie Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten. An den Außengrenzen wird auf Waren aus Drittländern ein Gemeinsamer Zolltarif erhoben, der durch den integrierten Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft (TARIC) ergänzt wird . Die Waren können in der Europäischen Union nach den Regeln des Binnenmarktes und unter Beachtung bestimmter Vorschiften der gemeinsamen Handelspolitik frei verkehren. Außerdem garantieren Instrumente wie der Zollkodex der Gemeinschaften, dass die Normen von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden.
Die Zollunion, die mit den Römischen Verträgen 1957 eingeführt wurde, ist seit dem 1. Juli 1968 abgeschlossen. Ihre Mechanismen haben sich seitdem jedoch grundlegend verändert. Neue Technologien haben Einzug gehalten und und tragen zu mehr Sicherheit bei, insbesondere zum Schutz gegen Produktfälschungen und Produktpiraterie.
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STRATEGIE FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLBEREICH
- Der Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-StrategieArchiv
- Strategie für die weitere Entwicklung der Zollunion
- Strategie für die Zollunion
- Zoll 2013 (2008-2013)
- Aktionsprogramm: Zoll 2007 (2003-2007)Archiv
- Die Rolle des Zolls bei einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen
- Ausbau der polizeilichen und zollbehördlichen Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Antwort des Zolls auf jüngste Entwicklungen bei der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie
- Europäischer Plan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie
- Geldwäsche: Prävention durch Zusammenarbeit im Zollwesen
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KONTROLLEN UND ZOLLFORMALITÄTEN
- Zollkodex der Gemeinschaften
- Kombinierte Nomenklatur, Gemeinsamer Zolltarif und Integrierter Zolltarif
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Kontrollen und Zollbefreiung an den Binnen- und Außengrenzen
- Elimination of controls at frontiers in road and inland waterway transport (EN)
- Abschaffung der Kontrollen und Förmlichkeiten für Gepäck
- Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Bereich Transport für außerhalb der EU immatrikulierte Fahrzeuge
- Befreiungen für Reisende
- Gemeinschaftliches System der Zollbefreiungen
- Gemeinsames Versandverfahren: Aktionsplan (1997)Archiv
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SPEZIFISCHE REGELUNGEN
- Waren, die Rechte an geistigem Eigentum verletzen
- Gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten (CITES)
- FLEGT-Genehmigungssystem
- Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere SicherheitsbehördenArchiv
- ABKOMMEN MIT DRITTSTAATEN UND INTERNATIONALEN ÜBEREINKOMMEN
- ERWEITERUNG
Siehe auch
- Weitere Informationen sind auf der Site der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission abrufbar
- Internationale Abkommen (EN)



