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Zoll

customs

Die seit 1968 bestehende Zollunion stellt ein wesentliches Fundament der Europäischen Union (EU) dar. Im Rahmen der Zollunion wurden die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten für den gesamten Warenaustausch abgeschafft (Artikel 28 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) und Ein- und Ausfuhrzölle sowie Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten.

An den Außengrenzen wird auf Waren aus Drittländern ein Gemeinsamer Zolltarif erhoben, der durch den integrierten Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft (TARIC) ergänzt wird. Waren, die in der EU frei verkehren, müssen den Regeln des Binnenmarktes und bestimmten Vorschriften der Gemeinsamen Handelspolitik entsprechen. Durch den Zollkodex der Gemeinschaft und den Zollkodex der Union wird außerdem sichergestellt, dass die Bestimmungen von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden.