EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)

Aufgrund der mehrfachen Erweiterungen der Europäischen Union (EU) und der zunehmenden Mobilität ihrer Bürger gewinnt der Beitrag der EU-Mitgliedstaaten zur Entfaltung der Kulturen immer stärker an Bedeutung. Die EU hat deshalb ein Instrument zur Sensibilisierung und zur Förderung des Kultursektors geschaffen, das den Bürgern einen besseren Umgang mit unserer kulturellen Vielfalt ermöglichen soll. Die Kommission hat somit vorgeschlagen, 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs auszurufen.

RECHTSAKT

Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008).

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Entscheidung wird das Jahr 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs ausgerufen. Zweck dieses Jahres ist es, das Profil des interkulturellen Dialogs zu stärken, der notwendig ist, um die Achtung der kulturellen Vielfalt zu stärken, die Koexistenz in unseren komplexen Gesellschaften zu verbessern und eine aktive europäische Bürgerschaft zu unterstützen.

Die Initiative spiegelt verschiedene Prioritäten der Lissabon-Strategie wider, da der interkulturelle Dialog einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der wirtschaftlichen Ziele der Strategie leisten kann. So werden in der wissensbasierten Wirtschaft Menschen benötigt, die sich an veränderte Gegebenheiten anpassen und alle erdenklichen Innovationsquellen nutzen können, um den Wohlstand zu steigern.

Ziele

Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs soll die Außenwirkung, die Effizienz und die Kohärenz der Programme und Aktionen der Gemeinschaft verbessern, die zum interkulturellen Dialog beitragen, etwa das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger 2007-2013“ und das Programm „Kultur 2007“. Durch diese Initiative soll auch der interkulturelle Dialog soweit möglich in andere europäische Programme und Aktionen einbezogen werden.

Die allgemeinen Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs sind

  • Förderung des interkulturellen Dialogs;
  • Betonung des interkulturellen Dialogs als Chance, zu einer pluralistischen und dynamischen Gesellschaft beizutragen;
  • Sensibilisierung für die Bedeutung der Herausbildung eines aktiven und weltoffenen europäischen Bürgersinns;
  • Hervorhebung des Beitrags der verschiedenen Kulturen und Ausdrucksformen der kulturellen Vielfalt zum Erbe der EU-Mitgliedstaaten.

Begünstigte

Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs richtet sich primär an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Komplementarität zwischen dem Europäischen Jahr und an Drittländer gerichteten Komponenten von Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs wird jedoch gewährleistet. Die Kommission ist insbesondere bemüht, Bewerberländer in die Aktivitäten des Europäischen Jahres einzubinden.

Mittel

Die Kommission gibt dieser Initiative einen europäischen Impuls und hebt hervor, dass sie nicht auf Maßnahmen auf nationaler Ebene beschränkt ist.

Für das Europäische Jahr sind folgende Arten von Aktionen vorgesehen:

  • Aktionen auf europäischer Ebene bestehend aus Informations- und Werbekampagnen, Umfragen und Studien und Konsultationen mit interessierten Kreisen;
  • symbolträchtige EU-weite Aktionen, mit denen vor allem junge Menschen für die Ziele des europäischen Jahres sensibilisiert werden sollen. Infrage kommende Aktionen können einen europäischen Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten erhalten;
  • nationale Aktionen mit ausgeprägter europäischer Dimension (Finanzhilfe der EU in Höhe von maximal 50 % der Gesamtkosten).

Außerdem wird eine nichtfinanzielle Unterstützung in Form einer Genehmigung zur Nutzung des Logos und sonstiger Materialien gewährt, die für das Europäische Jahr des Interkulturellen Dialogs entwickelt wurden. Diese Form der Unterstützung richtet sich an Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen, sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber nachweisen können, dass die betreffenden Initiativen in geeigneter Weise zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen können.

Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs verfügt über ein Budget von etwa 10 Mio. EUR.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 1983/2006/EG

31.12.2006

-

ABl. L 412 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. Juli 2010 – Evaluierung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 [KOM(2010) 361 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser Bericht untersucht die Relevanz, externe Kohärenz, Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008. Im Allgemeinen wurde festgestellt, dass das Jahr relevant war für die Herausforderungen, die im Bereich der kulturellen Vielfalt bestehen. Weiterhin stand es im Einklang mit bestehenden Programmen und Strategien, was sich vor allem auf internationaler und europäischer Ebene zeigte. Die zugeteilten Ressourcen wurden effizient verwaltet. Dies war insbesondere auf den zweigleisigen Ansatz zurückzuführen, der für die Durchführung des Jahres gewählt wurde. Die Aktivitäten, auch jene, die aus zusätzlichen Mitteln der EU-Mitgliedstaaten finanziert wurden, erreichten die Ziele des Jahres.

Obwohl das Jahr die allgemeine Sensibilisierung für Themen des interkulturellen Dialogs gestärkt hat, eine große Zahl von Akteuren mobilisiert und den Anstoß für zahlreiche Aktivitäten gegeben hat, bleibt sein Einfluss auf die Haltung der Allgemeinheit, auf die Mobilisierung verschiedener Politikbereiche und die Einleitung struktureller Veränderungen in den Verwaltungen eher unbedeutend.

Als Folgemaßnahmen empfiehlt der Bericht der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten:

  • den strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaftweiter zu fördern;
  • auf den Ergebnissen des Jahres aufzubauen, auch im Zusammenhnag mit künftigen Europäischen Jahren;
  • die Untersuchung der Wirkungen des interkulturellen Dialogs insbesondere in Schulen fortzusetzen;
  • die Arbeiten im Bildungsbereich fortsetzen;
  • die Weitergabe der bei der Durchführung des Jahres gewonnenen Erfahrungen zu fördern;
  • einen Rahmen für die Überwachung und Berichterstattung über die Fortschritte im interkulturellen Dialog zu schaffen;
  • den Stellenwert des interkulturellen Dialogs innerhalb der EU-Programme zu stärken;
  • die Zusammenarbeit mit relevanten internationalen Organisationen fortzusetzen;
  • die Einbeziehung weniger sichtbarer Bereiche wie benachteiligter Gruppen zu verbessern.

Letzte Änderung: 12.10.2010

Top