Freigabe von Packungsgrößen
Die Liberalisierung der Verpackungsgrößen begünstigt den freien Warenverkehr im Binnenmarkt. Diese Richtlinie soll daher die möglichen Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit beseitigen und den Zugang europäischer Unternehmen zu den Märkten der verschiedenen Länder der Europäischen Union (EU) erleichtern.
RECHTSAKT
Richtlinie 2007/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Mitgliedstaaten können das Inverkehrbringen von fertig verpackten Erzeugnissen und Fertigpackungen auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) nicht verbieten oder beschränken.
Allerdings können sie bis 11. Oktober 2012 weiterhin Quoten für das Inverkehrbringen von Milch, Butter, Trockenteigwaren und Kaffee festlegen. Darüber hinaus können die Staaten, die Quoten für Weißzucker festlegen, diese bis 11. Oktober 2013 weiter anwenden.
Sonderfälle
Für Weine und Spirituosen (siehe Anhang) die in Fertigverpackungen angeboten werden, gelten bestimmte Intervalle und Quoten für das Inverkehrbringen. Diese Richtlinie gilt nicht für diese Produktkategorie, sobald die Produkte in Duty-free-Shops für den Verbrauch außerhalb des europäischen Marktes verkauft werden.
Auf Aerosolpackungen ist neben der Angabe des Nennvolumens des Inhalts das Gesamtfassungsvermögen der Packung angegeben. Die Angabe des Nenngewichts ist fakultativ.
Hintergrund
Diese Rechtsvorschrift hebt die Richtlinie 75/106/EWG über die Abfüllung bestimmter Flüssigkeiten und die Richtlinie 80/232/EWG über die für bestimmte Erzeugnisse zulässigen Reihen von Nennfüllmengen und Nennvolumen von Behältnissen auf.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
|
Richtlinie 2007/45/EG |
11.10.2007 |
11.10.2008 |
ABl. L 247 vom 21.9.2007 |
Siehe auch
- Website der Generaldirektion Unternehmen und Industrie



