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Verbraucher

consumers

Gemäß Artikel 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union soll die Verbraucherpolitik zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Interessen von fast einer halben Milliarde möglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen, die eine bedeutende wirtschaftliche und politische Rolle in der Gesellschaft spielen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) schützen die Verbraucherinteressen seit den 1970er-Jahren durch zahlreiche spezifische Maßnahmen. Die EU arbeitet an der Harmonisierung der Gesetzgebung, um Verbraucherinnen und Verbraucher und deren Rechte zu schützen und ein hohes Schutzniveau auf dem Binnenmarkt zu gewährleisten, auch in sich rasch entwickelnden Bereichen wie dem Online-Handel, der Energieversorgung und Finanzdienstleistungen. Außerdem unterstützt sie Europäische Verbraucherzentren bei der Förderung der Verbraucherrechte auf Information und Bildung sowie auf Vereinigung zur Verteidigung ihrer Interessen. Darüber hinaus bietet sie Hilfe hinsichtlich grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten an.