Energieverbrauch von Produkten: Information und Kennzeichnung (ab 1. Juli 2011)
Bislang beschränkte sich der Geltungsbereich der Richtlinie auf die Angabe des Energieverbrauchs von Produkten mittels Etiketten und Produktinformationen nur für Haushaltsgeräte. Jetzt erweitert die Europäische Kommission den Geltungsbereich dieser Richtlinie auf energieverbrauchsrelevante Produkte, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben.
RECHTSAKT
Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Text von Bedeutung für den EWR).
ZUSAMMENFASSUNG
Mit dieser Richtlinie wird ein Rahmen für die Information der Verbraucher im Hinblick auf den Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten * mittels Etiketten und Produktinformationen geschaffen.
Betroffene Produkte
Diese Richtlinie gilt für energieverbrauchsrelevante Produkte, die während des Gebrauchs wesentliche unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf den Verbrauch an Energie und gegebenenfalls anderen wichtigen Ressourcen haben. Sie gilt nicht für:
- Produkte aus zweiter Hand;
- Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung;
- das Leistungsschild an den Produkten.
Informationspflichten
Lieferanten, die Produkte vertreiben, müssen diese mit Etiketten versehen, die Informationen über den Verbrauch an elektrischer Energie oder anderen Energieträgern enthalten.
Die Lieferanten müssen ebenfalls eine technische Dokumentation bereitstellen. Diese umfasst:
- eine allgemeine Beschreibung des Produkts;
- die Ergebnisse der ausgeführten Konstruktionsberechnungen;
- Testberichte;
- Bezugsangaben, die eine Identifizierung dieser Modelle ermöglichen.
Diese technische Dokumentation muss für einen Zeitraum von fünf Jahren bereitgehalten werden.
Die Lieferanten sind angehalten, den Händlern die für das Produkt erforderlichen Etiketten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Händler müssen diese Etiketten lesbar und sichtbar anbringen.
Voraussetzungen für den Fernverkauf
In bestimmten Situationen, insbesondere beim Versandhandel, in Katalogen oder über das Internet, kann der Endverbraucher das Produkt nicht ausgestellt sehen. Er muss jedoch Informationen zum Produkt erhalten. In delegierten Rechtsakten wird die Form festgelegt, in der das Etikett oder das Datenblatt oder die auf dem Etikett oder dem Datenblatt enthaltenen Angaben dargestellt oder dem Endverbraucher zur Kenntnis gebracht werden.
Funktion der delegierten Rechtsakte
In den delegierten Rechtsakten ist insbesondere Folgendes festzulegen:
- eine genaue Definition des betreffenden Produkttyps;
- die Messnormen und -verfahren;
- die Einzelheiten der technischen Dokumentation
- Form und Inhalt des Etiketts. Das Produkt wird mithilfe der Buchstaben A bis G klassifiziert. Dabei ist A+++ die energieeffizienteste Klasse. Außerdem wird eine Farbpalette aus sieben Farben verwendet, wobei der Farbcode der höchsten Klasse Dunkelgrün ist;
- die Stelle, auf der das Etikett auf dem Produkt anzubringen ist;
- die Geltungsdauer der angegebenen Klassifizierung.
Fällt ein Produkt unter einen delegierten Rechtsakt, so sind Vergabebehörden, die öffentliche Bauaufträge, Lieferaufträge oder Dienstleistungsaufträge gemäß der Richtlinie 2004/18/EG vergeben, bestrebt, nur Produkte zu beschaffen, die die höchsten Leistungsniveaus und zur höchsten Energieeffizienzklasse gehören. Es handelt sich um folgende Kriterien:
- die Produkte müssen ein erhebliches Potenzial für Energieeinsparungen haben;
- auf dem Markt verfügbare Produkte mit gleichwertigen Funktionen weisen große Unterschiede bei den einschlägigen Leistungsniveaus auf;
- die Kommission berücksichtigt einschlägige unionsrechtliche Bestimmungen und Maßnahmen zur Selbstregulierung.
Ein delegierter Rechtsakt berücksichtigt die Umweltparameter.
Die Europäische Kommission hat die Befugnis, delegierte Rechtsakte für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 19. Juni 2010 zu erlassen. Dieser Zeitraum verlängert sich automatisch, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widerrufen diese Befugnis. Das Europäische Parlament oder der Rat können gegen den delegierten Rechtsakt Einwände erheben.
Übergangsbestimmungen
Die Mitgliedstaaten wenden die Vorschriften dieser Richtlinie ab dem 20. Juli 2011 an. Ab dem 21. Juli 2011 wird Richtlinie 92/75/EWG durch diese Richtlinie außer Kraft gesetzt.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
| Richtlinie 2010/30/EU |
19.6.2010 |
20.6.2011 |
ABl. L 153 vom 18.6.2010 |



