Verbraucher
Die auf 27 Mitgliedstaaten angewachsene Europäische Union zählt knapp eine halbe Milliarde potenzieller Verbraucher. Die Mitgliedstaaten haben schrittweise Maßnahmen zur Verteidigung der besonderen Interessen der Verbraucher erlassen, die wirtschaftlich und politisch eine maßgebliche Rolle in der Gesellschaft spielen. Seit Mitte der 1970-er Jahre bemüht man sich seitens der EU um eine Angleichung der einzelstaatlichen Maßnahmen, um den Europäern überall im Binnenmarkt ein gleich hohes Maß an Schutz bieten zu können.
Wie in Artikel 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) festgelegt, orientieren sich die Maßnahmen der EU zum Verbraucherschutz an den Zielen Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Interessen der Verbraucher. Diese Politik fördert das Recht auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen, um das Interesse der Verbraucher zu wahren.
-
Verbraucher: allgemeiner Rahmen und Prioritäten
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Aktionsprogramme und Strategie -
Verbraucherinformation
Informationssysteme, Irreführende Praktiken und Werbung -
Verbrauchersicherheit
Verbrauchergesundheit, Produktsicherheit, Sicherheit der Dienstleistungen, Qualität von Gütern und Dienstleistungen -
Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher
Verbrauchervertretung, Recht auf Wiedergutmachung und Belegung von Rechtsstreitigkeiten, Elektronischer Rechtsverkehr, Verträge, Verkehr, Finanzdienstleistungen -
Kennzeichnung und Verpackung von Erzeugnissen
Kennzeichung von Lebensmitteln, Verpackung und Behältnisse für Lebensmittel, Kennzeichnung anderer Erzeugnisse als Lebensmittel
Siehe auch
- Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union - Verbraucher
- Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Verbraucherfragen der Europäischen Kommission abrufbar



