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Brandschutz in bestehenden Hotels

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung 86/666/EWG des Rates über den Brandschutz in bestehenden Hotels

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

  • Ziel dieser Empfehlung ist, ein Mindestniveau von Brandschutz für sämtliche Hotels in den EU-Ländern festzulegen.
  • Es wird empfohlen, dass die EU-Länder eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Hotels diesen Normen entsprechen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Vorkehrungen

Den EU-Ländern wird die Einführung von Brandschutz empfohlen, um:

  • die Gefahren eines Brandausbruchs einzuschränken;
  • die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern;
  • es allen Anwesenden zu ermöglichen, das Hotel unversehrt zu verlassen;
  • das Eingreifen der Rettungsdienste zu ermöglichen.

Grundsätze

Die EU-Länder werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Hotels Vorschriften unterliegen, die auf einer Reihe von Grundsätzen beruhen:

  • Es sollten sichere Fluchtwege vorhanden sein, die frei von Hindernissen gehalten werden und eindeutig bezeichnet sind;
  • Gebäude sollten bei Brandeinwirkungen Standsicherheit haben – mindestens so lange, wie die Anwesenden benötigen, um das Gebäude unversehrt zu verlassen;
  • das Vorhandensein oder die Verwendung leicht entflammbarer Materialien bei den Wand- und Deckenverkleidungen sowie beim Fußbodenbelag und bei den Innendekorationen werden begrenzt;
  • es sollten Warnsysteme eingerichtet werden, die einwandfrei funktionieren;
  • das Personal sollte in geeigneter Form unterrichtet und ausgebildet werden.

Technische Leitlinien

Der Anhang dieser Empfehlung enthält technische Leitlinien. Diese beziehen sich insbesondere auf:

  • die Lage und die Beschilderung von Fluchtwegen;
  • die Bauweise des Gebäudes;
  • Wandverkleidungen und Dekorationen;
  • Strom-, Heiz- und Lüftungssysteme;
  • Feuerlösch-, Warn- und Alarmanlagen; sowie
  • Sicherheitsbestimmungen.

Kontrollen

Hotels sollten regelmäßig überprüft werden.

Berichterstattung

Wie in der Empfehlung vorgesehen, erstellte die Europäische Kommission im Jahr 2001 einen Bericht über die von den EU-Ländern eingeführten Maßnahmen zur Anwendung der Empfehlung. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die Bedeutung in den verschiedenen EU-Ländern von dem bereits vorhandenen Schutzniveau und der jeweiligen Umsetzung in nationales Recht abhingen. In einigen Ländern enthielten die nationalen Rechtsvorschriften bereits die technischen Leitlinien beziehungsweise Mindestanforderungen der Empfehlung oder gingen darüber hinaus. In anderen Ländern wurde die Empfehlung dagegen nur teilweise umgesetzt, da sie nur auf den Bau neuer Hotels oder Arbeiten in bereits bestehenden Betrieben Anwendung fand.

Nachbereitung

In einer damit im Zusammenhang stehenden Sache erstellte die Kommission 2013 einen Bericht über die bestehenden Vorschriften zur Sicherheit bestimmter Dienste an Verbraucher auf nationaler Ebene in der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Darin wurden unter anderem die jeweiligen nationalen Vorschriften zur Sicherheit touristischer Beherbergungsleistungen untersucht.

Im Jahr 2014 wurde von der Kommission eine öffentliche Konsultation zur Sicherheit touristischer Beherbergungsleistungen durchgeführt. Nach Bearbeitung der Rückmeldungen folgerte die Kommission, dass zwischen den vorhandenen Vorschriften der EU-Länder, dem Mangel an Vorschriften auf EU-Ebene aufgrund von Subsidiarität und den Risiken für die Verbraucher keine Verbindung bestand.

WANN TRITT DIESE EMPFEHLUNG IN KRAFT?

Sie ist am 22. Dezember 1986 in Kraft getreten.

RECHTSAKT

Empfehlung 86/666/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 über den Brandschutz in bestehenden Hotels (ABl. L 384 vom 31.12.1986, S. 60-68)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission über die Anwendung der Empfehlung des Rates vom 22. Dezember 1986 über den Brandschutz in bestehenden Hotels (86/666/EWG) (KOM(2001) 348 endgültig vom 27.6.2001)

Letzte Aktualisierung: 27.06.2016

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