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Vorschriften bezüglich staatlicher Beihilfen

Wettbewerb

Vor dem Hintergrund eines freien Wettbewerbs im Binnenmarkt und insbesondere der Öffnung der öffentlichen Dienste für den Wettbewerb nutzen die Mitgliedstaaten manchmal öffentliche Mittel, um bestimmte Wirtschaftszweige zu fördern oder nationale Industrien zu schützen. Diese staatlichen Beihilfen begünstigen bestimmte Unternehmen gegenüber ihren Mitbewerbern und können den Wettbewerb verzerren.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union untersagt staatliche Beihilfen. Ausnahmeregelungen ermöglichen jedoch Beihilfen zur Verwirklichung von Zielen von gemeinsamem Interesse, zum Beispiel für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wenn sie den Wettbewerb nicht in einem Maß verfälschen, das dem allgemeinen Interesse zuwiderläuft. Die Kontrolle der staatlichen Beihilfen durch die Europäische Kommission besteht daher darin, das Gleichgewicht zwischen den positiven und den negativen Auswirkungen der Beihilfen zu beurteilen.

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