Vorschriften bezüglich staatlicher Beihilfen
Vor dem Hintergrund eines freien Wettbewerbs im Binnenmarkt und insbesondere der Öffnung der öffentlichen Dienste für den Wettbewerb nutzen die Mitgliedstaaten manchmal öffentliche Mittel, um bestimmte Wirtschaftszweige zu fördern oder nationale Industrien zu schützen. Diese staatlichen Beihilfen begünstigen bestimmte Unternehmen gegenüber ihren Mitbewerbern und können den Wettbewerb verzerren.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union untersagt staatliche Beihilfen. Ausnahmeregelungen ermöglichen jedoch Beihilfen zur Verwirklichung von Zielen von gemeinsamem Interesse, zum Beispiel für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wenn sie den Wettbewerb nicht in einem Maß verfälschen, das dem allgemeinen Interesse zuwiderläuft. Die Kontrolle der staatlichen Beihilfen durch die Europäische Kommission besteht daher darin, das Gleichgewicht zwischen den positiven und den negativen Auswirkungen der Beihilfen zu beurteilen.
- ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
- GRUPPENFREISTELLUNGEN
- HORIZONTALE BESTIMMUNGEN
- REGIONALBEIHILFEN
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DIENSTLEISTUNGEN IM ALLGEMEINEN INTERESSE
- Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
- De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
- Europas neues Engagement für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- EU-Rahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden
- Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem InteresseArchiv
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SPEZIFISCHE BEIHILFEN
- Finanzielle Transparenz zwischen den EU-Ländern, den öffentlichen Unternehmen und anderen Unternehmen
- Staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen
- Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften
- Staatliche Beihilfen in kurzfristigen Exportkreditversicherungen
- Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand
- Beihilfeelemente in der direkten Unternehmensbesteuerung
- Staatliche Beihilfen für die Filmwirtschaft und den audiovisuellen Sektor
- Staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- Staatliche Beihilfen im öffentlich-rechtlichen RundfunkArchiv
- Staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen



